Mehr Befugnisse für Ermittlungsbehörden bei DNA-Abgleich.

KIEL/BERLIN. Schleswig-Holsteins Justizministerin Kerstin von der Decken will auf der diesjährigen Herbstjustizministerkonferenz in Berlin am 28.11.2024 in Berlin rechtssichere Ermittlungsbefugnisse der Strafverfolgungsbehörden einfordern. Schleswig-Holstein bringt dazu einen entsprechenden Antrag ein.

Ministerin von der Decken erläutert dazu heute (27.11.): „Um wirkungsvoller Straftäter verfolgen zu können, brauchen unsere Strafverfolgungsbehörden eine gesetzliche Regelung zum DNA-Einmalabgleich. Wir können es uns nicht leisten, dass wir schwere Straftäter nicht belangen, weil die Hürden zur Nutzung verfügbarer Technik zu hoch sind.“

Bei dem DNA-Einmalabgleich wird das in einem Ermittlungsverfahren gewonnene DNA-Material eines Beschuldigten einmalig mit DNA-Spuren abgeglichen, die in der sogenannten DNA-Analyse-Datei gespeichert sind. Durch einen solchen Abgleich lässt sich feststellen, ob das Material des Beschuldigten auch in anderen Ermittlungen sichergestellt worden ist.

„Ein etwaiger ‚Treffer‘ liefert wertvolle Hinweise zur Aufklärung weiterer Straftaten. Ob das geltende Recht einen solchen Abgleich zulässt, ist jedoch bisher umstritten.“, so die Ministerin. „Unsere Strafverfolgung benötigt für diese ausgesprochen effektiven Maßnahme unsere Handlungssicherheit“, betont von der Decken. Mit dem Antrag wird daher der Bundesjustizminister – oder sein Nachfolger/in um Vorlage einer entsprechenden Gesetzesänderung gebeten.

Fotoquelle: TP Presseagentur Berlin

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