Wie Mittwoch bekannt wurde, gab das Landgericht Bremen einer Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale Hamburg gegen den Milka-Hersteller Mondelez wegen Irreführung statt.
Hierzu erklärte heute der Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Sebastian Steineke:
„Wir müssen durch mehr Preisklarheit zum Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern vor Inflation beitragen. Verpackungsgrößen und Füllmengen sind entscheidend für den Preisvergleich durch Verbraucher, vor allem im stationären Handel. Versteckte Änderungen von Verpackungsgrößen oder Füllmengen gefährden die Preisklarheit.
Wenn etwa die Tafel Schokolade mit herkömmlich 100 g Inhalt plötzlich nur noch 80 g enthält, ohne das äußere Format zu ändern, findet eine versteckte Preissteigerung (Shrinkflation) statt. Europäisches wie nationales Recht weisen bei Shrinkflation erhebliche Schutzlücken auf, die der Bundesgesetzgeber schließen muss. Wir fordern daher eine Änderung des Preisangabenrechts, um diesem Missstand abzuhelfen. Eine solche Änderung würde zugleich die Qualitätsanforderungen im Handel erhöhen. Für deren Effektivität muss sichergestellt werden, dass der Handel entsprechende Rückgriffsansprüche gegen die Hersteller hat, die die Verpackungsgrößen häufig festlegen; das stärkt auch den Verbraucherschutz.
In Frankreich müssen Händler derartige Mogelpackungen kennzeichnen. Dies könnte man auch bei uns über die Preisangabe am Preisschild realisieren. Mit der Bekämpfung von Shrinkflation werden wir ein weiteres wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umsetzen.“
Zum Hintergrund: Ausgangspunkt der Klage war die Reduktion der Verpackungen vieler Milka-Sorten von 100 auf 90 Gramm ohne eine tatsächliche Änderung der Verpackung oder einen Hinweis auf die geänderte Menge. Schon in der Vergangenheit gab es zu gleichgelagerten Sachverhalten ähnliche Gerichtsurteile.
