Anlässlich der angekündigten Maßnahmen der US-amerikanischen Bundesregierung gegen die beiden Geschäftsführerinnen der gemeinnützigen Organisation HateAid erklärt Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig:
„Die Vorwürfe der US-Administration gegen die Geschäftsführerinnen von HateAid sind inakzeptabel. HateAid unterstützt Betroffene von rechtswidriger digitaler Hassrede. Die Organisation leistet einen wichtigen Beitrag dazu, dass Persönlichkeitsrechte auch im digitalen Raum geschützt werden. Das ist zugleich ein Beitrag zur Freiheit und zur Meinungsfreiheit im Netz. Denn wenn Betroffene von Hassrede schutzlos bleiben, dann ist der demokratische Diskurs nicht frei.
Wer das als Zensur bezeichnet, stellt unser rechtsstaatliches System falsch dar. HateAid unterstützt Betroffene – aber die Organisation selbst verbietet keine Meinungsäußerungen. Die Grenzen der Meinungsfreiheit in Deutschland werden von der Verfassung gezogen, vom demokratisch legitimierten Gesetzgeber – und von einer unabhängigen Justiz. Dabei muss es selbstverständlich bleiben. Nach welchen Regeln wir in Deutschland und in Europa im digitalen Raum leben wollen, wird nicht in Washington entschieden. Die Maßnahmen der Trump-Administration zeigen, dass das zivilgesellschaftliche Engagement mächtigen Plattformen unbequem ist. Die Geschäftsführerinnen von HateAid, Josephine Ballon und Anna-Lena von Hodenberg, haben unsere Unterstützung und Solidarität.“
Anna-Lena von Hodenberg und Josephine Ballon:
“Wir lassen uns von einer Regierung nicht einschüchtern, die Zensurvorwürfe instrumentalisiert, um diejenigen, die sich für Menschenrechte und Meinungsfreiheit einsetzen, mundtot zu machen. Trotz der enormen Belastungen und Einschränkungen, die die Maßnahmen der US-Regierung für uns und unsere Familien bedeuten, werden wir unsere Arbeit mit aller Kraft fortsetzen – jetzt mehr denn je.“
Vorsorglicher Hinweis:
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) fördert seit dem Jahr 2020 eine bedarfsgerechte Betroffenenberatung durch HateAid für Betroffene von digitaler Gewalt. Die Entscheidung, ob und in welcher Höhe Organisationen gefördert werden, trifft final der Haushaltsgesetzgeber, also der Deutsche Bundestag. Das BMJV hat auf die Geschäftsführung von HateAid keinen Einfluss.
Foto: Anna-Lena von Hodenberg auf dem Pariser Platz in Berlin nahe der US-Botschaft
