Neue Mittel zum Schutz vor häuslicher Gewalt – Bundesrat fordert elektronische Fußfessel.

Um Opfer häuslicher Gewalt besser zu schützen, schlägt der Bundesrat vor, die bestehenden Vorschriften zum Gewaltschutz um Maßnahmen der elektronischen Aufenthaltsüberwachung, zum Beispiel durch elektronische Fußfesseln, zu erweitern. Auf Initiative des Landes Hessen fasste er am 20. Dezember 2024 eine entsprechende Entschließung.

Anstieg häuslicher Gewalt.

Mit Sorge sei in den letzten Jahren ein deutlicher Anstieg häuslicher Gewalt zu beobachten, heißt es in der Entschließung. Allein im Jahr 2023 seien über eine Viertelmillion Menschen Opfer häuslicher Gewalt geworden – eine Steigerung von 6,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Geschätzt habe jede vierte Frau in Deutschland mindestens einmal in ihrem Leben körperliche und/oder sexualisierte Gewalt erlebt. Das Bundeskriminalamt gehe zudem davon aus, dass viele Taten wegen Scham- und Schuldgefühlen der Betroffenen nicht angezeigt würden und die Dunkelziffer noch höher sei. Daher bestünde dringender Handlungsbedarf.

Kontaktsperren oft ineffektiv

Das Gewaltschutzgesetz und die Polizeigesetze der Länder könnten den Opfern häuslicher Gewalt häufig keine ausreichende Sicherheit gewährleisten. Maßnahmen wie Kontaktsperren und Näherungsverbote wirkten nicht effektiv genug. Bei Ermittlungen zu Tötungen in Familien oder Partnerschaften werde oft festgestellt, dass bestehende Kontaktverbote durch die Täter einfach missachtet wurden.

Verbesserung des Schutzes durch elektronische Überwachung

Daher müsse das Gewaltschutzgesetz zukünftig ermöglichen, Näherungs- und Kontaktverbote auch elektronisch zu überwachen. Dies könnte zum Beispiel durch sogenannte elektronische Fußfesseln geschehen. Der Schutz für Gewaltbetroffene würde so bundesweit erhöht. Auch im Strafgesetzbuch sei der Einsatz einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung als mögliche Maßregel der Sicherung und Besserung vorzusehen. Gerade in Fällen, in denen es nach der Missachtung von Gewaltschutzanordnungen zu einer strafrechtlichen Verurteilung gekommen sei, bestünde eine besondere Gefährdung des Opfers.

Keine Kosten für Opfer von Drohungen oder Gewalt

Wer einen entsprechenden Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz stelle, solle jedoch nicht die Kosten dafür tragen. Dies müsse insbesondere auch dann gelten, wenn bei der überwachten Person die Kosten für die Durchführung der Maßnahmen nicht eingetrieben werden könnten.

Gesetzentwurf gefordert

Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung auf, zeitnah einen Gesetzentwurf vorzulegen, der im Rahmen der zu beachtenden verfassungsrechtlichen Vorgaben die elektronische Aufenthaltsüberwachung ermögliche und so ein effektives Mittel in den bestehenden Gewaltschutz integriere. Er fordert zudem, die Koordination der Maßnahmen zum Schutz von Opfern häuslicher Gewalt zu verbessern. Hierzu bedürfe es eines gegenseitigen Austausches der beteiligten Institutionen, insbesondere der Familiengerichte, der Jugendämter, der Polizei und der Strafverfolgungsbehörden.

Wie es weitergeht

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Gesetzliche Vorgaben, wie und wann sich diese damit auseinandersetzen muss, gibt es nicht.

Plenarsitzung des Bundesrates am 20.12.2024

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