OVG BB bestätigt: „Trauermarsch für die Toten von Politik!“ darf stattfinden.

Das Verbot der von der Initiative „Wir für Deutschland“ für den heutigen Abend angemeldeten Demonstration „Trauermarsch für die Toten von Politik!“, mit der nach Angaben des Anmelders am Tag des Mauerfalls den Opfern an der Grenze der ehemaligen DDR gedacht werden soll, ist rechtswidrig. Das OVG Berlin-Brandenburg hat den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom heutigen Tag bestätigt und die dagegen gerichtete Beschwerde des Landes Berlin zurückgewiesen.

Der Polizeipräsident hat die Demonstration verboten, weil eine Gefahr für die öffentliche Ordnung bestehe. Dem ist der 1. Senat nicht gefolgt. Zur Begründung hat er u.a. ausgeführt, ein hierauf gestütztes Verbot setze die Feststellung voraus, dass von der konkreten Art und Weise der Durchführung der Versammlung Provokationen ausgingen, die dem Gedenken an die Pogrome vom 9. November 1938 eindeutig zuwider liefen. Die Versammlungsbehörde habe aber keine hinreichend konkreten Umstände für ein aggressives und provokatives Verhalten festgestellt, das andere davon abhalten könnte, sich ungestört dem Gedenken zuzuwenden. Allein die Zusammensetzung des erwarteten Teilnehmerkreises und dessen bloßes Auftreten reichten nicht aus, das Verbot zu erlassen, auch wenn die Wahl des Tages als Versammlungstermin von vielen Bürgern als unpassend und mit dem Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus unvereinbar wahrgenommen werden könne.

Der Beschluss ist unanfechtbar.

Beschluss vom 9. November 2018 – OVG 1 S 116.18 –

 

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