Pflegekräfte im Maßregelvollzugszentrum Niedersachsens sollen Zulage mit Wirkung vom 1. August 2022 an erhalten.

Die Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) hat auf ihrer heutigen Mitgliederversammlung in Hannover grünes Licht gegeben für eine monatliche Extra-Zulage von 140 €/brutto für Pflegekräfte im niedersächsischen Maßregelvollzugszentrum.

Die Zahlung einer solchen Zulage ist außerhalb von Tarifverhandlungen nur als außertarifliche Maßnahme möglich. Diese wiederum bedarf der Zustimmung der TdL.

Ministerpräsident Stephan Weil zeigte sich  hoch zufrieden, er hatte sich wiederholt für eine solche Zulage eingesetzt: „Ich freue mich sehr, dass es jetzt endlich grünes Licht gibt für eine monatliche Extrazulage für Pflegekräfte im niedersächsischen Maßregelvollzugszentrum. Die Arbeit im Maßregelvollzug ist besonders herausfordernd und leider auch immer wieder mit Gefahrensituationen verbunden. Die Zahlung einer Zulage wird dieser besonderen Belastung gerecht. Sie kann dabei helfen, auch in Zukunft genug qualifiziertes Personal zu finden.“

Entsprechend einer Vereinbarung der Regierungsfraktionen war bereits im Rahmen der Tarifverhandlungen 2021 der Versuch unternommen worden, die tarifliche Vereinbarung dieser Zulage für die Beschäftigten im niedersächsischen Maßregelvollzugszentrum zu erreichen. Eine solche Zulage ist dann aber im Rahmen der Verhandlungen nicht Gegenstand der Tarifeinigung gewesen. Ministerpräsident Weil hatte daraufhin das Finanzministerium gebeten in der TdL die Zustimmung zu dieser außertariflichen Maßnahme einzuholen. Ein entsprechender Antrag Niedersachsens fand jedoch noch auf der letzten Mitgliederversammlung der TdL am 26.01.2022 keine Zustimmung. Auf Bitte von Ministerpräsident Weil hat Finanzminister Hilbers hat Finanzminister Hilbers heute einen erneuten Vorstoß in Richtung einer Zulage für Pflegekräfte im niedersächsischen Maßregelvollzugszentrum gemacht, diesmal mit Erfolg.

Damit steht einer Gewährung der Zulage nichts mehr im Wege. Die Pflegekräfte im Maßregelvollzugszentrum Niedersachsens sollen die Zulage mit Wirkung vom 1. August 2022 an erhalten.

Minister Hilbers: „Ich bin froh, dass dem Anliegen der Pflegerinnen und Pfleger im Maßregelvollzugszentrum und der besonderen Struktur dieser Aufgabe in Niedersachsen damit Rechnung getragen wurde.“

Das Finanzministerium wird jetzt zeitnah das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung und das Maßregelvollzugszentrum Niedersachsen über das weitere Verfahren informieren.

Fotoquelle: By Stadt Zeven (Diskussion) – Self-photographed, CC BY-SA 3.0 de, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=52588201

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