Pflegestärkungsgesetz III ziele auf eine Entlastung der Kommunen in der Beratung Pflegebedürftiger.

Der demografische Wandel präge die Zukunft unserer Gesellschaft. Diese Entwicklung werde Deutschland in den nächsten Jahrzehnten weiter verändern.

Zeitgleich ist die Anzahl der Pflegebedürftigen seit der Einführung der Pflegeversicherung im Jahre 1995 kontinuierlich gestiegen. Derzeit seien rund 2,5 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig. Bis zum Jahr 2050 werden 4,36 Millionen pflegebedürftige Menschen prognostiziert.

Die SPD-Bundestagsfraktion gab in einer heutigen Pressemitteilung bekannt, dass sie die Pflege vor dem Hintergrund der bevorstehenden Veränderungen sicherstellen und verbessern möchte. Dabei hätten die Sozialdemokraten nicht nur die Pflegebedürftigen, sondern auch ihre Angehörigen und die in der Pflege Beschäftigten im Blick.

Um diese Aufgabe zu bewältigen, befinde sich das im Januar durch die Bundesregierung vorgelegte Gesetz zur Reform der Pflegeberufe derzeit im parlamentarischen Verfahren. Die bislang getrennten Ausbildungen in der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege sollen mit der generalistischen Ausbildung zusammengelegt werden.

Zuletzt wurden die Pflegestärkungsgesetze I – II beschlossen. Sie beinhalten u.a. bessere Leistungen für Demenzkranke, mehr Unterstützung für pflegende Angehörige und die Entwicklung neuer Pflegegrade. Das kommende Pflegestärkungsgesetz III ziele auf eine Entlastung der Kommunen in der Beratung Pflegebedürftiger.

tp

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