Strafverfolgung von Polizeibeamten – schwieriges Thema. Die deutsche Justiz tut sich seit jeher ungewöhnlich schwer mit der strafrechtlichen Aufarbeitung von polizeilichem Fehlverhalten. Das wird voraussichtlich auch im gerade in die Nachrichten gekommenen Fall aus Stuttgart nicht anders sein. Dort war – bereits Mitte Februar – ein Mann von einer Gruppe Polizisten gemeinschaftlich verprügelt worden. Hintergrund ist, soweit bisher bekannt, daß er einer (berechtigten) polizeilichen Anweisung nicht nachgekommen und „frech geworden“ war. Zwei der vier Polizisten, gegen die seit einer Anzeige des Mannes ermittelt wird, sind erst jetzt – vom Innenministerium – suspendiert worden, weil seit einigen Tagen ein Video von dem Vorfall „in den sozialen Netzwerken kursiert“ – deren Bändigung unter den Stichworten „Fake news“ und „Hate speech“ gerade politische Priorität hat. Die Gefährlichkeit des Internets ist auch hier ein Thema: Für den Landespolizeipräsidenten Gerhard Klotter ist es nicht die Tat, sondern das Video, das eine „verheerende Wirkung“ hat und geeignet ist, „das Vertrauen in die Polizei zu erschüttern“.
Gefährliche Videos
So ist es: Der Trend zu immer mehr Videoaufnahmen im öffentlichen Raum bedeutet für übergriffige Polizisten erstmals eine ernsthafte Gefahr, sich nicht mehr auf eine Kultur der faktischen Straflosigkeit verlassen zu können, die sich innerhalb von Polizei und Justiz herausgebildet hat – und die ich im Folgenden mit einigen Beispielen illustrieren will. Vorerst muß allerdings die Beunruhigung unter den schwarzen Schafen im Polizeidienst nicht allzu groß sein, denn die zweite Bastion hält noch: Die der ungewöhnlichen Strafmilde, wenn sich Anklage und Verurteilung nicht ganz vermeiden lassen. So im Fall des Ermittlungsverfahrens gegen Polizisten, die 2013 im rheinland-pfälzischen Westerburg einen festgenommenen Verdächtigen, der mit hinter dem Rücken gefesselten Händen…
Quelle und weiterlesen: http://blog.delegibus.com/2017/04/09/polizeiliche-aussetzer/