Urteil im Strafverfahren vor dem Amtsgericht Hamburg-Harburg wegen des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung im Amt (627a Ds 225/24)
Im Strafverfahren vor dem Amtsgericht Hamburg-Harburg (627a Ds 225/24), laut Anklage u.a. wegen des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung im Amt, wurde im heutigen Termin ein Urteil verkündet.
Der Angeklagte wurde wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt und wegen vorsätzlicher Körperverletzung im Amt zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Der Vorsitzende hat sich in seiner Urteilsbegründung wie folgt dazu geäußert:
„Dass Sie so gehandelt haben, wirft einen besorgniserregenden Blick auf Sie. Lobenswert ist das Verhalten Ihres mutigen Kollegen, der sich getraut hat, das Verhalten eines Vorgesetzten zur Anzeige zu bringen.“
Dem Polizeibeamten W. wird Körperverletzung und gefährliche Körperverletzung im Amt zur Last gelegt. Am Abend des 14.05.2024 soll W. im Polizeikommissariat 47 absichtlich den Kopf des Geschädigten Z. gegen einen Türrahmen gestoßen haben. Z. war zu diesem Zeitpunkt aufgrund zuvor geleisteten Widerstands gegen seine Festnahme an Händen und Füßen gefesselt und wurde von den Polizeibeamten C., B. und S. sowie dem Angeklagten in eine Räumlichkeit der Polizeiwache getragen. Kurze Zeit später soll W. dem auf dem Boden liegenden, weiterhin gefesselten Geschädigten zwei Mal mit der Schuhspitze gegen die Stirn getreten haben. Der Geschädigte erlitt in beiden Situationen Schmerzen.“