Reform der Gemeinsamen Migrations- und Asylpolitik: seit heute gelten neue Regeln.

Seit heute, 12. Juni 2026, gelten die neuen Regeln des EU-Migrations- und Asylpakets in allen EU-Mitgliedstaaten. „Damit verfügt die EU erstmals über einen umfassenden Migrations- und Asylrahmen mit einem starken Schutz der Außengrenzen, fairen und konsequenten Asylvorschriften sowie einem Gleichgewicht zwischen Solidarität und Verantwortung“, heißt es. 

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen betonte: „Migration ist eine europäische Herausforderung, die mit einer europäischen Lösung bewältigt werden muss. Eine Lösung, die wirksam, fair und entschlossen ist. Genau das leistet das Migrations- und Asylpaket – sicherere Außengrenzen, Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten und effizientere Verfahren für Asyl und Rückführung. Und um die Ursachen der Migration gemeinsam anzugehen, bauen wir unsere Beziehungen zu globalen Partnern weiter aus.“

Neuer Ansatz zeige bereits Wirkung

Das Migrations- und Asylpaket geht einher mit einer entschlossenen Migrationsdiplomatie, einem technologisch fortschrittlichen Grenzschutz (mit der Einführung des Einreise-/Ausreisesystems) sowie neuen Vorschriften für eine schnellere und wirksamere Rückführung. Der neue Ansatz zeigt bereits deutliche Ergebnisse: Im Vergleich zu vor zwei Jahren ist die Zahl der illegalen Grenzübertritte um 55 Prozent zurückgegangen.

Zu den Kernelementen des Migrations- und Asylpakets gehören:

  • Sichere Außengrenzen mit einer neuen Registrierungspflicht und gründlichen Sicherheitskontrollen für alle irregulären Migranten, die die EU-Grenzen illegal überschreiten, beschleunigte Grenzverfahren in Grenzgebieten für Personen, die wahrscheinlich keinen Schutz benötigen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen oder die Behörden täuschen, sowie rasche Rückführungen – ohne dass der betreffenden Person die Einreise in das EU-Gebiet gestattet wird.
  • Strenge und faire Asylverfahren, einschließlich kürzerer Fristen für Asylverfahren, strengerer Vorschriften für missbräuchliche Anträge und Folgeanträge sowie Vorschriften zur besseren Verhinderung von Sekundärmigration.
  • EU-weite Standards für Aufnahmebedingungen, die EU-weit menschenwürdige Aufnahmebedingungen gewährleisten, Anreize für Sekundärmigration verringern und einen schnelleren Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglichen (bereits nach 6 Monaten).
  • Ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Solidarität und Verantwortung, mit einem dauerhaften obligatorischen Solidaritätsmechanismus und der Möglichkeit für die Mitgliedstaaten, auf flexible Weise zur Solidarität beizutragen, wobei die spezifische Situation jedes Mitgliedstaats berücksichtigt wird. Dazu gehören auch klarere Regeln darüber, welcher Mitgliedstaat für die Bearbeitung eines Asylantrags zuständig ist, sowie schnellere Verfahren zur Rücküberstellung von Antragstellern an den zuständigen Mitgliedstaat.
  • Starke Schutzvorkehrungen, um die Einhaltung der Grundrechte zu gewährleisten, einschließlich eines unabhängigen Überwachungsmechanismus während des Screening- und des Asylgrenzverfahrens.

Nächste Schritte

Die wichtigsten Säulen des neuen Systems stehen. Mit Blick auf die Zukunft erfordert die Umsetzung dieses komplexen Reformpakets erhebliche rechtliche und operative Anstrengungen. Die Mitgliedstaaten werden die neuen Verfahren in den kommenden Monaten weiter anpassen und optimieren, wobei sie kontinuierlich von der Kommission und den EU-Agenturen unterstützt werden.

Parallel dazu wird die Kommission gemeinsam mit den Mitgliedstaaten ihre Instrumente der Migrationsdiplomatie weiter stärken und mit internationalen Partnern, einschließlich Herkunfts- und Transitländern, zusammenarbeiten, während sie gleichzeitig sicherstellt, dass die EU über die erforderlichen Regeln und Verfahren verfügt, um die Fachkräfte anzuziehen, die sie zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit unserer Volkswirtschaften benötigt.

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