Rentenversicherung für Gefangene zieht sich hin.

Auf der diesjährigen Frühjahrkonferenz der Justizminister wurde beschlossen, Gefangene künftig in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen.

Justizminister halten Einbeziehung von Gefangenen in die gesetzliche Rentenversicherung für sinnvoll.

Einbeziehung der Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten in die gesetzl…

Dazu sagte Stefan Ludwig, Justizminister des Landes Brandenburg: „Es freut mich, dass eine so große Mehrheit für diese Forderung zustande kam. Die Benachteiligung der arbeitenden Gefangenen und Sicherungsverwahrten bei der Rente muss endlich beendet werden. Arbeitende Gefangene können hoffentlich bald auch am Rentenversicherungssystem teilnehmen. Damit wird eine Gerechtigkeitslücke geschlossen. Und es entspricht grundsätzlich dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit, dass die Strafe nicht zum sozialen Abstieg der Verurteilten führen soll.“

Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz wurde aufgefordert, sich bei dem Bundesminister für Arbeit und Soziales für eine entsprechende Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) einzusetzen, die im Hinblick auf die zu erwartenden Einsparungen für den Bundeshaushalt bei der Grundsicherung im Alter keine zusätzliche Belastung der Länderhaushalte verursacht.

Justizminister Ludwig fordert bei Rentenversicherung für Gefangene mehr Tempo.

Die TP Presseagentur Berlin hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) daraufhin um ein Statement zu dem entsprechenden Beschluss gebeten.

Das BMAS äußerte sich gegenüber der TP Presseagentur wie folgt:

„Das BMAS begrüßt grundsätzlich, dass sich die Justizministerkonferenz für die Einbeziehung von im Vollzug arbeitenden Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten in die gesetzliche Rentenversicherung ausspricht. Die Einführung einer Versicherungspflicht für diesen Personenkreis scheiterte in der Vergangenheit daran, dass die Länder die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu tragen hätten. Hierzu waren und sind die Länder nicht bereit. Eine Lösung, wie von der Justizministerkonferenz gefordert, bei denen nicht die Länder, sondern der Bund oder gar die Versichertengemeinschaft die Kosten der Absicherung tragen, ist nicht sachgerecht. Strafvollzug und die strafvollzugsrechtliche Vergütung der arbeitenden Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten ist Ländersache, die damit einhergehenden Kosten sind daher von den Ländern zu tragen. Aus dem Umstand, dass der Bund seit 2014 den Ländern die Nettoausgaben in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erstattet, ergibt sich keine Begründung dafür, dass der Bund für die Altersvorsorge der arbeitenden Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten aufkommen soll.“

Rentenversicherung für Gefangene: Übernahme der Kosten durch den Bund oder die Versichertengemeinschaft sei nicht sachgerecht.

Wir haben das Justizministerium in Brandenburg sowie den Berliner Justizsenat erneut um eine Stellungnahme dazu gebeten. Das Justizministerium in Potsdam antwortete umgehend. Die Antwort lautet:

„Die Antwort des BMAS intendiert, dass sich die Länder etwaigen Kosten entziehen und der Bund allein für Rentenzahlungen aufkommen soll. Ungeachtet der Tatsache, dass die Rente ein gesetzlicher Anspruch ist und eine solidarische Leistung der Versicherten darstellt, die gegebenenfalls der Bund durch Haushaltsmittel zu ergänzen hätte, ist die Ausrichtung und die Grundlage des Beschlusses der Justizministerkonferenz eine ganz andere.

Zum einen fehlt bisher der gesetzliche Anspruch der Strafgefangen, während ihrer Haftzeit Ansprüche der Rentenversicherung erwerben zu können. Dies zu ändern steht in alleiniger Bundeskompetenz und ist seit dem Inkrafttreten des Strafvollzugsgesetzes des Bundes von 1977 im Grunde nach gesetzlich anerkannt und mithin umzusetzen.

Zum anderen geht der Beschluss wegen den „zu erwartenden Einsparungen für den Bundeshaushalt bei der Grundsicherung im Alter“ insoweit von einer Kostenneutralität aus.

Es ist zu erwarten, dass sich das BMAS noch intensiver mit dem Beschluss der Justizministerkonferenz befassen und dieser eine Antwort zukommen lassen wird. Eine abschließende Bewertung ist uns daher derzeit leider noch nicht möglich.“

Der Berliner Justizsenat hat sich bis heute einer Antwort trotz mehrerer Anfragen der TP Presseagentur Berlin und mehrerer Zusagen des Berliner Justizsenats enthalten.

Eine Antwort des Berliner Justizsenats steht weiterhin aus.

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