Rentner aus Sachsen wegen Beleidigung von Renate Künast mit Strafbefehl belegt.

Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat Anfang 2020 von der Staatsanwaltschaft Berlin ein Ermittlungsverfahren übernommen, in dem einem 71-jährigen Mann aus dem Leipziger Raum zur Last gelegt worden ist, im März 2019 die Bundestagsabgeordnete Renate Künast durch einen Kommentar auf einer Social-Media-Plattform beleidigt zu haben.

Der Kommentar des Beschuldigten ist neben den Äußerungen anderer Personen im Rahmen eines Rechtsstreits der Geschädigten mit der Betreiberin der Social-Media-Plattform über die Herausgabe der Daten zu Nutzern, welche sich mutmaßlich der Straftat der Beleidigung gegenüber der Geschädigten schuldig gemacht haben, durch das Kammergericht Berlin im März 2020 als Beleidigung im strafrechtlichen Sinne bewertet worden.

Durch die Staatsanwaltschaft Leipzig wurde nach Abschluss der Ermittlungen gegen den nicht vorbestraften Beschuldigten bei dem für den Wohnsitz des Beschuldigten zuständigen Amtsgericht beantragt, diesen im Strafbefehlswege der Beleidigung schuldig zu sprechen und den Beschuldigten zu einer Geldstrafe in Höhe eines Monatseinkommens zu verurteilen. Der Strafbefehl wurde durch das Amtsgericht im Oktober 2020 antragsgemäß erlassen. Der Angeklagte hat dagegen keinen Einspruch eingelegt, so dass der Strafbefehl damit rechtskräftig ist.

Fotoquelle: TP Presseagentur Berlin

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