Vor dem Oberlandesgericht
Düsseldorf hat am 17.02.2020 das Verfahren gegen die Dirk Rossmann GmbH
wegen einer mutmaßlichen Beteiligung am sogenannten Kaffeekartell ein
vorläufiges Ende gefunden. Zwei Geschäftsführer, deren persönliches Erscheinen
angeordnet worden war, blieben dem Hauptverhandlungstermin fern. Deshalb hat
der 6. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf den Einspruch des
Unternehmens gegen den Bußgeldbescheid in Höhe von 5,25 Millionen Euro durch Urteil
verworfen.
Über diesen Einspruch hatte
zunächst ein anderer Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf verhandelt
und durch Urteil vom 28.02.2018 ein Bußgeld in Höhe von 30 Millionen Euro
verhängt. Wegen Erkrankung eines Senatsmitglieds gelangte das Urteil erst nach
der gesetzlichen Frist zur Akte. Deshalb hatte es der Bundesgerichtshof am
09.07.2019 aufgehoben.
Das Unternehmen machte
deutlich, dass es an einer Fortsetzung des Verfahrens nicht mehr interessiert
sei, und nahm am 31.07.2020 den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zurück.
Eine wirksame Rücknahme war jedoch zu diesem Zeitpunkt ohne Zustimmung der
Generalstaatsanwaltschaft nicht mehr möglich, weshalb eine Hauptverhandlung
erforderlich war.
Die Verwerfung des Einspruchs
beruht auf §
74 Abs. 2 OWiG. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die
Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf und die Dirk Rossmann GmbH
können dagegen Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof einlegen.
Fotoquelle: TP Presseagentur Berlin