Rossmann: Einspruch gegen Bußgeldbescheid zurückgenommen.

Vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf hat am 17.02.2020 das Verfahren gegen die Dirk Rossmann GmbH wegen einer mutmaßlichen Beteiligung am sogenannten Kaffeekartell ein vorläufiges Ende gefunden. Zwei Geschäftsführer, deren persönliches Erscheinen angeordnet worden war, blieben dem Hauptverhandlungstermin fern. Deshalb hat der 6. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf den Einspruch des Unternehmens gegen den Bußgeldbescheid in Höhe von 5,25 Millionen Euro durch Urteil verworfen.

Über diesen Einspruch hatte zunächst ein anderer Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf verhandelt und durch Urteil vom 28.02.2018 ein Bußgeld in Höhe von 30 Millionen Euro verhängt. Wegen Erkrankung eines Senatsmitglieds gelangte das Urteil erst nach der gesetzlichen Frist zur Akte. Deshalb hatte es der Bundesgerichtshof am 09.07.2019 aufgehoben.

Das Unternehmen machte deutlich, dass es an einer Fortsetzung des Verfahrens nicht mehr interessiert sei, und nahm am 31.07.2020 den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zurück. Eine wirksame Rücknahme war jedoch zu diesem Zeitpunkt ohne Zustimmung der Generalstaatsanwaltschaft nicht mehr möglich, weshalb eine Hauptverhandlung erforderlich war.

Die Verwerfung des Einspruchs beruht auf § 74 Abs. 2 OWiG. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf und die Dirk Rossmann GmbH können dagegen Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof einlegen.

Fotoquelle: TP Presseagentur Berlin

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