Schuhbeck muss wieder vor Gericht.

Die 12. Große Strafkammer (Wirtschaftsstrafkammer) des Landgerichts München I hat mit Beschluss vom 05.02.2025 die Anklage der Staatsanwaltschaft München I gegen den Angeklagten Alfons S. wegen Subventionsbetrugs u.a. zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet.

Die Staatsanwaltschaft hatte am 14.10.2024 Anklage gegen den 75jährigen erhoben (vgl. hierzu auch die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft München I Pressemitteilung 05/2024 – Bayerisches Staatsministerium der Justiz).

Vor der Eröffnungsentscheidung war das Verfahren im Hinblick auf den von der Staatsanwaltschaft zunächst noch erhobenen Vorwurf des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt im Hinblick auf eine zu erwartende Verurteilung in den anderen Tatkomplexen auf Antrag der Staatsanwaltschaft nach § 154 der Strafprozessordnung eingestellt worden.

Der Vorsitzende Richter Uwe Habereder hat zugleich vier Hauptverhandlungstermine anberaumt: 24.06.2025, 01.07.2025, 02.07.2025, 14.07.2025.

Eine Antwort

  1. Auch wenn Herr Schuhbeck ein Koch ist, so verstößt es gegen den Grundsatz des fair trial, ihm die Taten portionsweise zu servieren. 38 Monate war das Hauptgericht, jetzt will man ihm auch noch den Nachtisch servieren.
    Mal sehen, was unter dem Strich stehen wird, wenn es heißt: Strafzusammenzug?

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