Sondersitzung des Innenausschusses zu den Vorfällen in der Außenstelle des BAMF in Bremen im Zeichen der Aufklärung und Transparenz.

Bundesinnenminister Horst Seehofer hätte heute die Einladung des Innenausschusses „gerne angenommen“, um in der Sondersitzung über die Vorfälle in der BAMF-Außenstelle in Bremen zu berichten und „Rede und Antwort zu stehen“, teilte das Bundesinnenministerium in einer Presseerklärung mit. In Vorbereitung der Sitzung hatte das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat umfangreiches Material zur Verfügung gestellt und auf Fragen der Abgeordneten schriftlich Stellung genommen.

Am Rande der Sitzung des Innenausschusses erklärte Seehofer: „Bei den Vorfällen in Bremen handelt es sich um sehr ernste, skandalöse Vorgänge, auf die es nur eine Antwort geben kann, nämlich vollständige Aufklärung und totale Transparenz – das ist hier mein oberstes Prinzip. Ich habe in den vergangenen Jahren der Flüchtlingspolitik der Bundesregierung teilweise kritisch gegenübergestanden. Daher wundere ich mich, dass ausgerechnet mir nun vorgeworfen wird, ich würde verschleiern und die Vorgänge nicht aufklären wollen. Das Gegenteil ist der Fall und dabei steht für mich auch fest, wir dürfen nicht nur auf Bremen schauen.“

Zu den Abläufen erklärte Seehofer: „Ich habe am 14. März 2018 das Amt als Bundesinnenminister angetreten, und hatte zu diesem Zeitpunkt keine Kenntnis von den in Rede stehenden Vorwürfen. Als ich das BAMF am 6. April 2018 besucht habe, hat mir niemand, weder die Leitung noch der Personalrat von den Vorfällen berichtet. Ich habe am 19. April 2018 aufgrund einer polizeilichen Meldung von Durchsuchungen in Bremen erfahren. Ich habe die Vorgänge am 20. April 2018 in meiner Leitungsrunde besprochen. Ich bin dabei schnell zu dem Schluss gekommen, dass die strafrechtlichen Ermittlungen nicht ausreichend sein werden, sondern  eine unabhängige Stelle eine umfassendere Prüfung vornehmen müsse. Sehr begrüßt habe ich deswegen, dass der Bundesrechnungshof diese Prüfung übernommen hat.“

Auf Grundlage der Ergebnisse des Berichts der Internen Revision des BAMF vom 11. Mai 2018 hat Seehofer am 22. Mai 2018 entschieden, dass in Bremen bis auf weiteres keine Entscheidungen mehr getroffen werden. Hierzu erklärte Seehofer: „Diese Maßnahmen waren für mich zwingend erforderlich, da ich aufgrund dieser Ergebnisse kein Vertrauen mehr in die Integrität der Arbeit der Außenstelle Bremen hatte. Ich konnte es nicht verantworten, dass dort weiter Asylentscheidungen getroffen werden. Für mich gab es zu dieser Entscheidung keine Alternative.“

Seehofer hat in der Sitzung, weitere von ihm am 22. Mai 2018 getroffenen Maßnahmen dargestellt und begründet. Er hat entschieden, dass in Zukunft weitere und effektivere Instrumente der Qualitätssicherung eingeführt werden. Nach dem Zufallsprinzip sollen künftig 10 Prozent aller Asylentscheidungen des BAMF vor der Versendung an die Antragsteller durch die Qualitätssicherung des BAMF überprüft werden. Die Mitarbeiterzahl in der Qualitätssicherung in der BAMF-Zentrale wird dafür erheblich verstärkt (von 20 auf 100 in der Zentrale). Entscheidungen der Außenstellen werden außerdem überprüft, wenn deren Schutzquoten vom bundesweiten Durchschnitt abweichen. Des Weiteren wird die Bundespolizei die Bremer Behörden in einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe personell unterstützen.

Zusätzlich ist eine unabhängige Wirtschaftsprüferin mit der Untersuchung der sonstigen haushaltsmäßigen Verwaltungsvorgänge der Außenstelle des BAMF in Bremen beauftragt.

BKA und BfV haben einen zusätzlichen Abgleich der vom BAMF untersuchten Asylverfahren mit ihren Datenbaken durchgeführt. Im Rahmen dieser Prüfung wurde festgestellt, dass sich unter den 4.568 Asylverfahren, die Gegenstand der Überprüfung der Innenrevision des BAMF waren, keine Gefährder oder relevanten Personen befanden  Des Weiteren werden derzeit die 18.000 Asylverfahren, die derzeit einer zusätzlichen Prüfung durch die Innenrevision unterliegen, ebenfalls überprüft. In dieser Personengruppe konnte bislang ein Gefährder identifiziert werden, der den Sicherheitsbehörden bekannt ist, und möglicherweise ein weiterer Fall, der den Sicherheitsbehörden als dem islamistischen Milieu nahestehend bekannt ist.

Seehofer erklärte nach der Sitzung des Innenausschusses: „Entscheidend ist, dass wir neben der dringend erforderlichen Aufklärung, den Blick nach vorne richten und das Asylverfahren so organisieren, dass nach Recht und Gesetz entschieden und das Grundrecht auf Asyl sachgerecht zur Anwendung gebracht werden kann. Das werde ich persönlich begleiten. Für mich ist klar: Qualität ist das oberste Gebot, auch wenn das zur Folge hat, dass mache Entscheidungen jetzt etwas länger dauern. Wenn wir das BAMF nicht ordentlich personell ausstatten, werden Verzögerungen in der Asylbearbeitung eintreten. Ich sage aber auch deutlich, dass ich mit der Rechts- und Fachaufsicht des BMI über das BAMF nicht zufrieden bin. Ich werde diese deutlich stärken. Genauso deutlich sage ich, dass ich bei meinem Besuch des BAMF am 6. April 2018 zu dem Schluss gekommen bin, dass wir mit dem System der Integrationskurse nicht zufrieden sein können und dort Handlungsbedarf besteht.“

Quelle: BMI

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