Staatsanwaltschaft bleibt hart: Fabio V. bleibt im Knast.

Gestern wurde vom Amtsgericht Hamburg-Altona („Rondenbarg“) der Haftbefehl gegen Fabio V. gegen Auflagen (u.a. gegen Hinterlegung einer Kaution in Höhe von € 10.000) außer Vollzug gesetzt. Die hiergegen eingelegte Beschwerde der Staatsanwaltschaft hat das Landgericht Hamburg am heutigen Nachmittag verworfen. Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat gegen diese Entscheidung aber weitere Beschwerde eingelegt, für die das Hanseatische Oberlandesgericht zuständig ist. Zugleich hat die Staatsanwaltschaft abermals den Antrag gestellt, die Entlassung des Angeklagten aus der Untersuchungshaft bis zu einer Entscheidung über ihr Rechtsmittel auszusetzen. Diesem Antrag hat das Landgericht entsprochen und angeordnet, dass der Angeklagte erst entlassen werden kann, wenn die Verschonung vom Hanseatischen Oberlandesgericht bestätigt wird. Der Angeklagte befindet sich demnach weiterhin in Untersuchungshaft.

Es handelt sich um folgendes Verfahren:

„Montag, den 16.10.2017, 09.00 Uhr * AG HH-Altona, Abt. 334 * 245, Max-Brauer-Allee 91 * V. (18) * Schwerer Landfriedensbruch, versuchte gefährliche Körperverletzung, tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte * 7120 Js 16/17 (334 Ls 122/17 jug.)

Der italienische Staatsbürger V. soll sich am frühen Morgen des 07.07.2017 gemeinsam mit ca. 150-200 einheitlich schwarz gekleideten und vermummten Personen, die sich mit diversen Werkzeugen, pyrotechnischen Gegenständen und Steinen bewaffnet hatten, im Hamburger Volkspark versammelt haben und von dort in geschlossener Formation in Richtung Innenstadt marschiert sein. Gegen 06.30 Uhr traf die Gruppe im Rondenbarg auf eine Hundertschaft der Bundespolizei, durch deren Beamte die Straße abgesperrt wurde. Daraufhin sollen die Polizeibeamten aus der Gruppe der Vermummten heraus massiv mit mindestens 14 Steinwürfen und 4 pyrotechnischen Gegenständen angegriffen worden sein. Aufgrund ihrer Schutzkleidung wurde keiner der Beamten verletzt.“

 

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