Ermittlungen zum Geschehen am 4. Mai 2026 abgeschlossen.
Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat in dieser Woche gegen einen zur Tatzeit 33-jährigen Mann (deutsch) Anklage zum Schwurgericht des Landgerichts Leipzig erhoben. Der Tatvorwurf lautet auf Mord in zwei tateinheitlichen Fällen in Tateinheit mit versuchtem Mord in 85 tateinheitlichen Fällen, mit schwerem gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr in 91 tateinheitlichen Fällen und mit gefährlicher Körperverletzung in acht tateinheitlichen Fällen.
Im Ergebnis der durchgeführten umfangreichen Ermittlungen liegt dem Angeschuldigten zur Last, bei der Fahrt am 4. Mai 2026 durch die Fußgängerzone der Grimmaischen Straße zwei Menschen getötet zu haben und ferner versucht zu haben, mindestens weitere 85 Menschen zu töten. Die Staatsanwaltschaft sieht in diesem Zusammenhang die Mordmerkmale der Heimtücke, der sonst niedrigen Beweggründe und des gemeingefährlichen Mittels als gegeben an. Nach den Erkenntnissen der Ermittlungsbehörden wurden neben den zwei Todesopfern acht Menschen verletzt. Vier von diesen Personen sollen direkt als Folge eines Kontakts mit dem Fahrzeug verletzt worden sein (2x weiblich, 2x männlich). Die vier anderen Personen wurden nach derzeitigen Erkenntnissen infolge eines Zusammenpralls mit einer vom Fahrzeug direkt erfassten Personen verletzt (2x weiblich, 2x männlich).
Der Angeschuldigte ist seit seiner vorläufigen Festnahme in einem psychiatrischen Krankenhaus einstweilig untergebracht. Hintergrund dessen ist, dass es zu Beginn der Ermittlungen dringende Gründe für die Annahme gab, dass der Angeschuldigte die Tat im Zustand der zumindest erheblich verminderten Schuldfähigkeit begangen haben könnte. Inzwischen liegt nun das vorläufige schriftliche Gutachten des forensisch-psychiatrischen Sachverständigen vor. Nach dessen vorläufiger Bewertung gibt es keine Anhaltspunkte für die Annahme einer Schuldunfähigkeit (§ 20 StGB) bzw. einer verminderten Schuldfähigkeit (§ 21 StGB). Deswegen hat die Staatsanwaltschaft Leipzig mit Anklageerhebung beim Landgericht Leipzig die Aufhebung des Unterbringungsbefehls und zugleich den Erlass eines Haftbefehls beantragt. Über diesen Antrag hat das Landgericht Leipzig noch nicht entschieden.
Der Angeschuldigte ist nicht vorbestraft. Zum Tatvorwurf hat er sich gegenüber den Ermittlungsbehörden nicht förmlich eingelassen. Gegenüber dem forensisch-psychiatrischen Sachverständigen hat sich der Angeschuldigte geäußert.
Weitere Angaben zum Sachverhalt und zu den Ergebnissen der Ermittlungen können nicht gemacht werden, weil deren Erörterung der Hauptverhandlung vor Gericht vorbehalten bleibt.
Das Landgericht wird nunmehr über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden haben. Anfragen zum weiteren Fortgang des Verfahrens werden an die Pressestelle des Landgerichts Leipzig erbeten.
Auf die vorhergehenden Medieninformationen der Polizeidirektion Leipzig vom 4. und 5. Mai 2026 (Nrn. 150, 151, 152, 153, 155|26) sowie auf die Medieninformation der Staatsanwaltschaft Leipzig vom 5. Mai 2026 wird ergänzend Bezug genommen.
