Streikrecht werde nicht angetastet.

Nicoley Baublies, Vorstand der Unabhängigen Flugbegleiter-Organisation (UFO), hat im Gespräch mit der Tageszeitung junge Welt das »Tarifeinheitsgesetz« scharf kritisiert. »Es ist noch immer verheerend, dass ein solcher Eingriff in die Tarifautonomie von Seiten der Bundesregierung zugelassen wird«, so Baublies.

Nach dem Tarifeinheitsgesetz soll in einem Betrieb nur der von der stärksten Gewerkschaft ausgehandelte Tarifvertrag gelten. Die Regelung wurde von der Koalition mit Blick auf Spartengewerkschaften, die eine Gruppe der Belegschaft organisieren und nur für diese Tarifverträge aushandeln, beschlossen. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte das Gesetz am Dienstag weitgehend, hielt jedoch fest, dass Teile der Regelung dem Grundgesetz widersprechen.

Das Tarifeinheitsgesetz sei weitgehend mit dem Grundgesetz vereinbar.

Das Gesetz werde dazu führen, dass Gewerkschaften in einen Überbietungswettbewerb bei ihren Tarifforderungen treten werden, um möglichst viele Beschäftigte zu einem Beitritt in jeweils ihren Verband zu bewegen, sagte Baublies im jW-Gespräch. Das Streikrecht seines Verbands werde jedoch nicht angetastet, dies habe Karlsruhe festgelegt.

Das Interview mit Nicoley Baublies erscheint am Donnerstag, 13. Juli, in der Tageszeitung junge Welt.

Auszug aus dem Interview:

»Gesetz lässt sich kaum gegen uns einsetzen«

Und sie dürfen doch streiken: Gewerkschaft UFO sieht Entscheidung Karlsruhes zur »Tarifeinheit« gelassen. Gespräch mit Nicoley Baublies

Das sogenannte Tarifeinheitsgesetz wurde am Dienstag von den Karlsruher Richtern als weitgehend verfassungskonform eingestuft,. Über die Regelung, nach der nur der Tarifvertrag der mitgliederstärksten Gewerkschaft in einem Betrieb gelten soll, haben Sie mit junge Welt bereits im Januar gesprochen. Damals befürchteten Sie, dass das Gesetz gegenüber kleineren Gewerkschaften den »größtmöglichen Eingriff in die Tarifautonomie« bedeute. Was denken Sie nun?

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat sowohl eine negative wie auch eine positive Seite. Es ist noch immer verheerend, dass ein solcher Eingriff in die Tarifautonomie von seiten der Bundesregierung zugelassen wird. Doch Karlsruhe hat das Gesetz in einer Weise ausgelegt, dass für uns viele Vorteile entstehen werden. Beispielsweise haben wir nun das Recht, als Minderheitsgewerkschaft bei Verhandlungen gehört zu werden und Verträge nachzuzeichnen. Die Verdrängungswirkung, die die Vorlage eigentlich entfalten sollte, wurde von den Richtern zudem stark eingeschränkt. Nun bleibt ein Gesetz zurück, das die Arbeitgeber kaum gegen uns einsetzen können.

Lange war unklar, ob eine Gewerkschaft, die keinen wirksamen Tarifvertrag abschließen kann, noch das Recht hat, zur Arbeitsniederlegung aufzurufen. Da ist Karlsruhe eindeutig: »Auch das Streikrecht einer Gewerkschaft, die in allen Betrieben nur die kleinere Zahl von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern organisieren kann, bleibt unangetastet (…).«

(…)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

*