Streikverbot bleibe ein Relikt aus der Kaiserzeit.

Statements zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Streikrecht/Streikverbot für Beamte.

Streikverbot für Beamte verfassungsgemäß.

Pascal Meiser, gewerkschaftspolitischer Sprecher der Linksfraktion im Bundestag, erklärte zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Beamtenstreikrecht:

„Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht nachvollziehbar. Dieser hat bereits vor zehn Jahren ein pauschales Streikverbot für Beamte eindeutig verneint. Ich bin mir sicher, dass in dieser Sache das letzte Urteil noch nicht gefallen ist. All jenen, die sich weiter für das Streikrecht für verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer einsetzen, wünsche ich daher viel Erfolg. Das generelle Streikverbot für Beamtinnen und Beamte bleibt ein Relikt aus der Kaiserzeit. Wenn Beamtinnen und Beamte weiterhin vom Streikrecht ausgeschlossen werden, ist dies ein eklatanter Verstoß gegen die Grundrechte dieser Berufsgruppe, denn viele Beamtinnen und Beamte sind fernab von hoheitlichen Aufgaben tätig. In einigen Bereichen werden sie sogar gezielt als Streikbrecherinnen und Streikbrecher missbraucht.“

Tonne zum Streikverbot für Beamte.
Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne erklärt zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das Streikverbot für Beamte als verfassungsgemäß zu bestätigen:

„Das Bundesverfassungsgericht hat die hergebrachten und bewährten Grundsätze des Berufsbeamtentums in Deutschland bestätigt und gestärkt. Es bestehen besondere Fürsorge- und Treuepflichten zwischen dem Dienstherrn und seinen Beamtinnen und Beamten: Der Dienstherr kann sich in besonders hohem Maße auf die Dienste seiner Beamtinnen und Beamten verlassen, im Gegenzug alimentiert der Dienstherr seine Beamtinnen und Beamten. Ein grundsätzliches Streikrecht für Beamte hätten diese Prinzipien in Zweifel gezogen.

Für den im vorliegenden Verfahren maßgeblichen Bereich der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen ergibt sich ein besonderes Interesse des Staates an der Aufgabenerfüllung durch Beamtinnen und Beamte. Schulwesen und staatlicher Erziehungs- und Bildungsauftrag nehmen im Grundgesetz (Art. 7 GG) und den Verfassungen der Länder einen hohen Stellenwert ein. Diese Bewertung begrüße ich ausdrücklich.“

Debatte über attraktiven Öffentlichen Dienst nötig.

Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts über das Streikverbot für Beamte erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion Konstantin Kuhle:

„Mit dem Berufsbeamtentum sind besondere Privilegien und Rechte, aber auch besondere Pflichten verbunden. Deswegen ist es richtig, dass Beamte nicht streiken dürfen. Unabhängig davon muss das Urteil der Anfang einer Debatte über einen modernen und attraktiven Öffentlichen Dienst sein. Vor dem Hintergrund des enormen Fachkräftebedarfs braucht es mehr und einfachere Möglichkeiten, zwischen Öffentlichem Dienst und Privatwirtschaft zu wechseln.“

Elke Hannack bedauert Entscheidung zum Beamtenstreikrecht.
Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass das in Deutschland bestehende Beamtenstreikverbot mit der Verfassung vereinbar ist. Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften haben sich seit Jahren für ein Streikrecht der nicht hoheitlich tätigen Beamtinnen und Beamten eingesetzt. Das Bundesverfassungsgericht sieht im Gegensatz zum Bundesverwaltungsgericht keine Kollision des deutschen Beamtenstreikverbots mit den völkerrechtlichen Regelungen der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und hat ihr damit nicht die von uns erwartete Bedeutung zugesprochen. Der 2. Senat verwies darauf, dass die derzeitigen Beteiligungsrechte der Spitzenorganisationen sowie das Alimentationsprinzip das fehlende Beamtenstreikrecht hinreichend kompensieren würden.

Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack bedauert die Entscheidung sehr und hält an der Auffassung fest: „Das Streikrecht ist ein Grund- und Menschenrecht, das auch nicht hoheitlich tätigen Beamtinnen und Beamten zustehen muss. Leider sieht das Bundesverfassungsgericht dies anders. Einer gesamten Statusgruppe dieses Recht zu verweigern, ohne nach zu erfüllender Aufgabe zu differenzieren, ist für uns auch nach der heutigen Entscheidung nicht nachvollziehbar. Für die nicht hoheitlich tätigen Beamtinnen und Beamten, zum Beispiel in den privatisierten Unternehmen oder auch in vielen Verwaltungsbereichen, bedeutet dies erstmal, dass ihnen auch weiterhin die Möglichkeit vorenthalten wird, sich aktiv für ihre Arbeitsbedingungen einzusetzen. Sieht man sich die negative Entwicklung der Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst an, so ist nicht verständlich, warum den Betroffenen ein effektives Mittel zur Verbesserung ihrer Situation verwehrt wird.“

Die innenpolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag Irene Mihalic sagte gegenüber der TP Presseagentur Berlin:

„Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bringt wichtige Klarheit, darf jedoch kein Persilschein für die Regierung sein. Es ist vielmehr wichtig, dass die Anliegen aller Beschäftigten des öffentlichen Dienstes Gehör finden.“

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