Berlin: (hib/HLE). Die Steuer auf Tabakprodukte soll über einen Zeitraum von vier Jahren regelmäßig erhöht werden. Dies sieht der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (21/7859) vor.
Im kommenden Jahr werden dadurch Steuermehreinnahmen in Höhe von 756 Millionen Euro erwartet, die bis 2030 auf 3,589 Milliarden Euro ansteigen sollen.
Bei einer Kleinverkaufspackung mit einem Inhalt von 20 Zigaretten ergibt sich laut Gesetzentwurf ab 2027 ein gewichteter durchschnittlicher Kleinverkaufspreis von 8,77 Euro. Für 2028 werden 9,56 Euro genannt, für 2029 10,42 und für 2030 11,36 Euro. Steuererhöhungen gibt es auch für andere Produkte wie Feinschnitt, Pfeifentabak, erhitzten Tabak, Wasserpfeifentabak und Substitute für Tabakwaren.
Zur Begründung heißt es, mit dem Eckwertebeschluss vom 29. April 2026 habe sich die Bundesregierung darauf verständigt, wie der Handlungsbedarf im Bundeshaushalt reduziert werde. Die Anpassung der Tabaksteuer zähle zu den vereinbarten Konsolidierungsmaßnahmen. Weiter heißt es: „Die Gesetzesänderung dient auch dem Schutz der öffentlichen Gesundheit und steht im Einklang mit den Nachhaltigkeitszielen, die Raucherquote von Jugendlichen und Erwachsenen zu senken.“
