Tarifzensur darf nicht ermöglicht werden.

Anlässlich der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum Tarifeinheitsgesetz sagte der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann:

„Wir respektieren die Entscheidung des Gerichts, auch wenn es bei Tarifkollisionen zwischen Tarifverträgen der DGB-Gewerkschaften bereits seit Jahrzehnten ein eigenes Schiedsgerichtsverfahren zur Klärung gibt.

Die vom Bundesverfassungsgericht verlangten Änderungen sind teilweise nachvollziehbar. Das Kernziel des Gesetzes, die freiwillige Zusammenarbeit der Gewerkschaften in einem Betrieb zu fördern, wird nach wie vor ermöglicht. Das begrüßen wir. Von der Arbeitgeberseite erwarten wir, dass sie verantwortlich mit der Situation umgeht. Wenn der Gesetzgeber weitere Regelungen treffen sollte, darf dadurch auf keinen Fall Tarifzensur ermöglicht werden.“

Das Tarifeinheitsgesetz sei weitgehend mit dem Grundgesetz vereinbar.

 

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