Mehr Geld für die Landesverteidigung hält der CDU-Abgeordnete Helge Braun, Vorsitzender des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestags, für nötig, auch über das Nato-Ziel von 2 Prozent des Bruttoinlandsproduktes hinaus. Im Interview mit der Zeitung „Das Parlament“ sagt Braun: „Wenn wir die 2 Prozent erreichen, dann sind also die tief liegenden Probleme noch lange nicht gelöst. Der Finanzbedarf der Bundeswehr wird vorübergehend also über 2 Prozent liegen.“ Die im aktuellen Haushaltsentwurf der Bundesregierung vorgesehenen 71 Milliarden Euro für den Verteidigungsetat hält Braun für zu niedrig und erklärt: „Das 2-Prozent-Ziel erfordert einen Anstieg der Verteidigungsausgaben im Kernhaushalt auf 80 Milliarden Euro.“
Braun kritisiert ferner den Umfang der bestehenden Sondervermögen, da diese die Schuldengrenze des Grundgesetzes aufweichten. „Echte Schulden und Defizite werden verschleiert“, sagt Braun. Er kritisiert ferner den Aufbau von Mitarbeitern in den Bundesministerien und verlangt: „Die Bundesregierung muss Personal in den Ministerien abbauen.“
Der Idee eines subventionierten Industriestrompreises erteilt der CDU-Politiker eine Absage. „Fortbestehende Knappheit lässt sich nicht durch großzügige Haushaltsmittel beseitigen“, erklärt er. Insbesondere Ministerpräsidenten – auch der CDU – plädieren für einen solchen, stoßen damit aber bisher auf Ablehnung in der Bundesregierung.
Positiv äußert sich Braun auch zum von der Bundesregierung geplanten Wachstumschancengesetz, wenngleich es nicht ausreiche: „Steuersenkungen für die Wirtschaft sind richtig, aber das vorgelegte Wachstumschancengesetz in seiner Dimension zu klein.“
Die TP Presseagentur Berlin dokumentiert das am 11.09.2023 in der Wochenzeitung „Das Parlament“ erscheinende Interview vorab im vollen Wortlaut:
Das Parlament: Herr Braun, wie beurteilen Sie den Gesetzentwurf zum Haushalt 2023 der Bundesregierung?
Braun: Das Ansinnen des Bundesfinanzministers, zur haushaltspolitischen Normalität nach den vergangenen Krisen zurückzukehren, ist richtig. Ich mache mir aber angesichts der sogenannten Sondervermögen große Sorgen um die Verschuldungssituation des Bundes.
Das Parlament: Im internationalen Vergleich steht Deutschland noch gut da mit einer Verschuldung in Höhe von 77 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP). Die USA kommen auf 144 Prozent.
Braun: Staaten können pleitegehen. Das hat die europäische Staatsschuldenkrise vor gut zehn Jahren gezeigt. Solide Haushalte sind entscheidend. Wir sind doch nur deshalb so gut durch die jüngsten Krisen gekommen, weil wir über viele Jahre mit der schwarzen Null eine Haushaltspolitik gemacht haben, die Deutschland handlungsfähig und stark gemacht hat.
Das Parlament: Der Bundesrechnungshof zählt 29 Sondervermögen mit einem Umfang von 869 Milliarden Euro. Was heißt das für das Budgetrecht des Parlaments?
Braun: Der Begriff des Sondervermögens ist irreführend. In der Regel handelt es sich um mehrjährige Kreditermächtigungen, also Schuldentöpfe. Angesichts der schieren Zahl dieser Schuldentöpfe ist es für uns als Haushaltspolitiker extrem schwierig, den Überblick darüber zu behalten, wie viel Geld an welcher Stelle wann abfließt. Aus diesen Sondervermögen besteht ein Verschuldungspotenzial von 522 Milliarden Euro. In dem gesamten Zeitraum, für den diese Sondervermögen aktiviert sind, steht in der Finanzplanung für den normalen Bundeshaushalt eine Nettokreditaufnahme von nur 108 Milliarden Euro. Das zeigt, wie diese Sondervermögen die Schuldengrenze des Grundgesetzes aufweichen. Echte Schulden und Defizite werden verschleiert.
Das Parlament: Ist eine Grenze im Grundgesetz für Sondervermögen nötig?
Braun: Besser ist es, die Freiheitsgrade für Krisen zu erhalten, aber zurückhaltend zu nutzen. Das 100-Milliarden-Euro-Sondervermögen für die Bundeswehr beispielsweise ist richtig. Hier gilt auch eine enge Bindung an eine Sache. Aber die Gesamtzahl und –höhe der Sondervermögen ist ausufernd und nicht sachgerecht.
Das Parlament: Die Verteidigungsausgaben insgesamt sollen 2024 auf 71 Milliarden Euro anwachsen, 19 Milliarden Euro davon aus dem Sondervermögen. Die Ausgaben steigen damit in Richtung der Nato-Verpflichtung, zwei Prozent des BIP in die Verteidigung zu investieren. Inwiefern ist die Zeitenwende damit im Bundeshaushalt angekommen?
Braun: Das, was Bundeskanzler Olaf Scholz in seiner Zeitenwende-Rede angekündigt hat, setzt seine Regierung mit diesem Haushaltsentwurf noch nicht vollumfänglich um. Das Zwei-Prozent-Ziel erfordert einen Anstieg der Verteidigungsausgaben im Kernhaushalt auf 80 Milliarden Euro.
Das Parlament: Polen hat nach der russischen Invasion in die Ukraine seinen Verteidigungsetat 2023 auf mehr als vier Prozent des BIP im Vergleich zu 2021 nahezu verdoppelt. Ein Vorbild für Deutschland?
Braun: Die Nato-Staaten haben sich auf das Zwei-Prozent-Ziel geeinigt. Das müssen wir erreichen. In Krisenzeiten darf man Verteidigungspolitik aber nicht nach finanziellen Zielen ausrichten. Der Bundesverteidigungsminister muss deutlich machen, was für die Landes- und Bündnisverteidigung erforderlich ist. Wenn der Investitionsbedarf dann über dem Zwei-Prozent-Ziel liegt, dann ist es in dieser geopolitischen Zeit sachgerecht, auch dafür die Spielräume zu schaffen.
Das Parlament: Sehen Sie diese Notwendigkeit jetzt?
Braun: Angesichts des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine erleben wir international eine steigende Nachfrage nach Rüstungsgütern. Das ist ein Faktor, der die Preise steigen lässt. Wir bekommen heute für die 100 Milliarden Euro des Sondervermögens nicht mehr das, was wir uns im Februar 2022 vorgestellt haben. Die Bundeswehr muss zusätzlich ersetzen, was sie an Material an die Ukraine für deren Abwehrkampf gegen die russische Invasion abgegeben hat. Dazu kommt die geplante Stationierung einer Brigade in Litauen. Wenn wir die zwei Prozent erreichen, dann sind also die tief liegenden Probleme noch lange nicht gelöst. Der Finanzbedarf der Bundeswehr wird vorübergehend also über zwei Prozent liegen.
Das Parlament: Auf wie viel Arbeit stellen Sie sich in den nächsten Wochen ein?
Braun: Die Zeit zwischen der ersten Haushaltswoche im September bis zur Bereinigungssitzung im November, wenn wir als Haushaltsausschuss den Haushaltsentwurf für die finale Abstimmung im Plenum des Deutschen Bundestag vorbereiten, ist immer sehr arbeitsintensiv. Ich gehe diesmal von besonders schwierigen Beratungen aus. Das liegt nicht daran, dass wir unzureichende Einnahmen haben. Die Steuereinnahmen steigen von 358 Milliarden Euro im Jahr 2023 auf 375 Milliarden Euro 2024. Da sollte es eigentlich gar nicht so schwierig sein, diesen Haushalt aufzustellen. Aber wegen der extrem vielen Ausgabenwünsche und Kostensteigerungen sieht der Regierungsentwurf an sehr vielen Stellen Kürzungen in Bereichen vor, die sehr wichtig sind, auch für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft, zum Beispiel die deutlichen Kürzungen beim Bundesfreiwilligendienst oder bei Mehrgenerationenhäusern. Deshalb wird der Haushaltsausschuss noch an vielen Stellen Veränderungen an dem Entwurf der Bundesregierung vornehmen, da bin ich sicher.
Das Parlament: Wo wollen Sie sparen?
Braun: Zu Beginn dieser Wahlperiode hat es einen erheblichen Zuwachs beim Personal in den Ministerien gegeben. Die Personalausgaben steigen deutlich, und das lässt sich nicht nur mit Tarifzuwächsen bei den Gehältern erklären. Die Bundesregierung muss Personal in den Ministerien abbauen. Wichtig ist auch, dass wir nicht sinnlos auf Einnahmen verzichten.
Das Parlament: Was meinen Sie?
Braun: Beim Tankrabatt im Jahr 2022 hat der Staat auf zwei Milliarden Euro an Steuereinnahmen verzichtet. Das hat die Bürger aber nicht entlastet, sondern lediglich zu Turbulenzen beim Spritpreis geführt. Im Energiebereich muss das Angebot steigen. Fortbestehende Knappheit lässt sich nicht durch großzügige Haushaltsmittel beseitigen.
Das Parlament: Also auch eine Absage an einen subventionierten Industriestrompreis?
Braun: Genau.
Das Parlament: Die CDU/CSU-Fraktion hat bereits vor der Sommerpause Anträge gestellt für eine Steuerfreiheit auf die Energiehilfen 2022, die Fortführung des ermäßigten Steuersatzes für die Gastronomie, höhere Abschreibungsmöglichkeiten für die Sanierung von Wohnimmobilien sowie eine zumindest befristete Senkung der Stromsteuer. Wie passt das zur Haushaltslage und zur Schuldenbremse?
Braun: Steuersenkungen sind immer dann berechtigt und sinnvoll, wenn sie einen wirtschaftlichen Impuls auslösen. Ein sehr eindrückliches Beispiel ist die Gastronomie. Dort steigen die Kosten ohnehin. Wenn da jetzt auch noch der Mehrwertsteuersatz wieder auf 19 Prozent steigt, dann werden die Gastronomen dies an die Kunden weitergeben müssen. Dann steigen die Preise in Hotels, Gaststätten und Bars, und der normale Bürger wird seine Nachfrage nach gastronomischen Angeboten weiter reduzieren. Am Ende stehen dann nicht Steuermehreinnahmen, sondern ein Dämpfer für diese Branche, der vielleicht sogar zu Steuermindereinnahmen führt.
Das Parlament: Gilt das auch für das von der Bundesregierung geplante Wachstumschancengesetz, das Steuersenkungen für die Wirtschaft in Höhe von sieben Milliarden Euro vorsieht?
Braun: Ja. Steuersenkungen für die Wirtschaft sind richtig, aber das vorgelegte Wachstumschancengesetz ist in seiner Dimension zu klein.
Fotoquelle: TP Presseagentur Berlin