Übernahme der Ermittlungen wegen mutmaßlicher Gründung und/oder Mitgliedschaft in einer terroristischen und einer kriminellen Vereinigung.

Die Bundesanwaltschaft hat am 7. August 2026 das Ermittlungsverfahren gegen den deutschen Staatsangehörigen Kai M. von der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz übernommen.

Es besteht der Verdacht, dass der Beschuldigte als Jugendlicher mit Verantwortungsreife und Heranwachsender Mitglied in einer terroristischen und einer kriminellen Vereinigung war, wobei er jeweils als Rädelsführer gehandelt und eine der Vereinigungen auch gegründet haben soll (§ 129 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, Abs. 5 Satz 2, § 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 2, Abs. 4 StGB, §§ 1, 3, 105 JGG). In diesem Zusammenhang werden dem Beschuldigten weitere Straftaten zur Last gelegt, darunter Anstiftung zum Mord (§ 211 Abs. 2, § 26 StGB), Anstiftung zur mehrfachen Brandstiftung (§ 306 Abs. 1 Nr. 1 und 4, § 26 StGB), Vergewaltigung (§ 177 StGB) und sexueller Missbrauch eines Kindes (§ 176a Abs. 1 Nr. 2 StGB), bandenmäßige Verbreitung kinderpornographischer Inhalte (§ 184b Abs. 1 StGB), öffentliche Aufforderung zu Straftaten (§ 111 Abs. 1 und 2 StGB), Billigung von Straftaten (140 Nr. 2 i.V.m. § 126 Abs. 1 Nr. 7 StGB) und Gewaltdarstellung (§ 131 Abs. 1 StGB).

Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen wird dem Beschuldigten im Wesentlichen folgender Sachverhalt vorgeworfen:

Spätestens Ende März 2024 gründete Kai M. gemeinsam mit anderen eine Online-Gruppierung, die von einer rechtsextremen Ideologie geprägt und auf die Begehung besonders schwerwiegender Straftaten wie Mord oder Totschlag gerichtet ist. Sie verfolgt das Ziel, durch Gewalttaten oder öffentlichen Aufrufen hierzu den Zusammenbruch der gesellschaftlichen Ordnung herbeizuführen. Bild- und Videomaterial solcher Taten werden in Chatgruppen bewusst geteilt, um Werbung für die Vereinigung sowie für künftige Anschläge zu machen.

Spätestens Ende 2024 schloss Kai M. sich einer weiteren Online-Gruppierung mit krimineller Ausrichtung an. 

Beide Gruppierungen sind der sogenannten COM-Szene zuzuordnen oder ihr zumindest verbunden. Diese Szene hat sich vor einigen Jahren im Internet entwickelt. Ihre Mitglieder suchen zielgerichtet in sozialen Medien oder auf Gaming-Plattformen etwa nach sehr jungen, meist weiblichen Personen, die durch Manipulation und Zwang zu erniedrigenden Handlungen und/oder Selbstverletzungen bis hin zum Suizid gedrängt werden sollen. 

Kai M. fungierte in beiden Gruppen mutmaßlich als einer der Anführer. Zudem bestehen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte, dass er sich maßgeblich an der Vorbereitung und Ausführung von Straftaten für die Vereinigungen beteiligt hat. So soll er gemeinsam mit anderen Vereinigungsmitgliedern einen minderjährigen Jungen in Russland dazu gebracht haben, an einer Schule ein Kind mit einem Messer tödlich zu verletzen. Darüber hinaus rief er mutmaßlich in einer Chatgruppe zur Tötung eines US-Bürgers auf und wirkte auf Jugendliche in den USA und in Schweden ein, Fahrzeuge in Brand zu setzen. Schließlich besteht der Verdacht, dass der Beschuldigte über das Internet mit einem Kind im europäischen Ausland in Kontakt getreten ist und dieses dazu veranlasst hat, mit einem Messer sexuelle Handlungen an sich vorzunehmen; dabei kam es zu schweren Verletzungen. Von einigen Taten verbreitete der Beschuldigte anschließend Videozusammenschnitte im Netz.

Kai M. wurde am 17. März 2026 festgenommen und befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft. Grundlage hierfür ist ein Haftbefehl des Amtsgerichts Koblenz. Zur Anpassung des Haftbefehls wird zeitnah eine Vorführung vor den Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs erfolgen.

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