Uneinigkeit in der Berliner CDU?

In der Berliner CDU hauen sie sich gegenseitig die Füße weg. Während deren Landesvorsitzender, Kai Wegner, betont: „Der Innensenator (Andreas Geisel, Anm.: TP) musste eine schwierige Entscheidung treffen. Die Meinungs- und Versammlungsfreiheit sind zentrale Grundrechte, gleichzeitig haben wir eine Pandemie und müssen die Gesundheit der Menschen im Blick haben. Das Verbot der Demonstration ist richtig. Der Aufmarsch ist als eine bewusste Provokation angelegt, bei der die Abstands- und Hygieneregeln mit Ansage missachtet werden. Darum muss hier der Schutz der Gesundheit Vorrang haben“, haut der CDU-Fraktionsvorsitzende im Berliner Abgeordnetenhaus, Burkard Dregger, in die andere Kerbe: „Wie kann Geisel nur den Eindruck erwecken, dass das Verbot erlassen worden ist, weil er nicht bereit sei, ein zweites Mal hinzunehmen, dass Berlin als Bühne für Corona-Leugner, Reichsbürger und Rechtsextremisten missbraucht wird? Derartige Äußerungen zeugen von einer völligen Unkenntnis unserer Verfassung.“ Dregger hat Geisels Erklärung offensichtlich nicht vollständig gelesen.

Die vollständigen Erklärungen der bei CDU-Politiker:

Verbot der Corona-Demonstration ist richtig.
Kai Wegner, Landesvorsitzender der CDU Berlin, erklärt zum Verbot der Corona-Demonstration am Wochenende:
 
„Der Innensenator musste eine schwierige Entscheidung treffen. Die Meinungs- und Versammlungsfreiheit sind zentrale Grundrechte, gleichzeitig haben wir eine Pandemie und müssen die Gesundheit der Menschen im Blick haben. Das Verbot der Demonstration ist richtig. Der Aufmarsch ist als eine bewusste Provokation angelegt, bei der die Abstands- und Hygieneregeln mit Ansage missachtet werden. Darum muss hier der Schutz der Gesundheit Vorrang haben.

Senator in schlechter Verfassung.

Geisels unbedachte Äußerung zum Demo-Verbot offenbart gravierende Unkenntnis.

Burkard Dregger, Vorsitzender der CDU-Fraktion Berlin, erklärt dazu:

„Innensenator Geisel hat mit seinem Verbot der Corona-Demonstrationen die Begründung für die gerichtliche Aufhebung gleich mitgeliefert. Wie kann er nur den Eindruck erwecken, dass für die Verbotsentscheidung die politische Auffassung der Demonstranten ausschlaggebend sei? Er gefährdet so das polizeiliche Verbot, das nach den Missachtungen der Hygieneauflagen bei der letzten Demo nachvollziehbar ist.

Wie kann Geisel nur den Eindruck erwecken, dass das Verbot erlassen worden ist, weil er nicht bereit sei, ein zweites Mal hinzunehmen, dass Berlin als Bühne für Corona-Leugner, Reichsbürger und Rechtsextremisten missbraucht wird.

Derartige Äußerungen zeugen von einer völligen Unkenntnis unserer Verfassung. Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit in Art. 8 GG schützt nicht nur die dem Innensenator genehmen politischen Gesinnungen. Daher hätte der Innensenator gut daran getan, deutlich zu machen, dass es gerade nicht darum geht, mit dem Demonstrationsrecht politische Gesinnungen zu bestrafen, sondern dass es allein darum geht, Menschen, insbesondere Vorerkrankte, Alte und andere Risikogruppen vor der Ausbreitung des Corona-Virus zu schützen.

Der Innensenator hat jetzt der sich radikalisierenden Szene der Corona-Leugner die Argumente an die Hand gegeben, die diese brauchen, um die Legitimität unseres demokratischen Rechtsstaates anzugreifen. Geisel trägt für die weitere Radikalisierung die Verantwortung. Vielleicht hätte er vorher jemanden fragen sollen, der sich mit der Verfassung und unseren Grundrechten auskennt.“

Foto (vlnr): Kai Wegner, Burkard Dregger

Fotoquellen: TP Presseagentur Berlin

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