Urteil wegen Mordes an zwei Ukrainern in Oberhausen rechtskräftig.

BGH-Beschluss vom 22. Oktober 2025 – 4 StR 350/25.

Das Landgericht hat die vier zur Tatzeit 14 und 15 Jahre alten Angeklagten wegen Mordes in zwei tateinheitlichen Fällen sowie wegen weiterer Straftaten zu Jugendstrafen von acht Jahren und sechs Monaten bzw. zehn Jahren verurteilt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts griffen die vier Angeklagten am 10. Februar 2024 die beiden arg- und infolgedessen wehrlosen Opfer nach dem Verlassen eines Busses am Oberhausener Hauptbahnhof gemeinsam an, wobei absprachegemäß einer der Angeklagten ein Messer und ein weiterer Angeklagter einen Teleskopschlagstock einsetzte. Beide Opfer verstarben infolge der erlittenen Stichverletzungen.

Der zuständige 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revisionen der Angeklagten verworfen. Das Verfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen.

Vorinstanz: 

Landgericht Essen – Urteil vom 2. Dezember 2024 – 65 KLs-70 Js 74/24-25/24

Quelle: BGH PM, Karlsruhe, 27. Oktober 2025

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