Verbraucherschutz für Reisende verbesserungswürdig.

Tourismus/Ausschuss.

Berlin: (hib/HLE). Der Verbraucherschutz für Reisende ist in einigen Punkten verbesserungswürdig. Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbandes, machte dies am heutigen Mittwoch in einem Fachgespräch des Ausschusses für Tourismus deutlich. Besonders nannte sie die Bereiche Pauschalreisen, Fluggastrechte und die Rechte von Bahnkunden.

In der von der Ausschussvorsitzenden Anja Karliczek (CDU) geleiteteten Sitzung sagte Pop, die Erneuerung der Pauschalreiserichtlinie sei aus ihrer Sicht gut ausgefallen und stärke das mit Corona etwas ins Wanken geratene Vertrauen in Pauschalreisen. Sie begrüßte die geschaffene Gutschein-Regelung und dass es klarere Regelungen für Stornierungen bei außergewöhnlichen Umständen gebe. Konkrete Verbesserungen gebe es auch bei komplexen Online-Buchungen. Die Insolvenzabsicherung sei verbessert worden, allerdings nicht bei Einzelbuchungen.

Pop kritisierte die weiter fehlende Möglichkeit der Schlichtung bei Auseinandersetzungen zwischen Reisenden und Veranstaltern bei Pauschalreisen. Pauschalreisen seien das Produkt mit den zweitmeisten Beschwerden, erinnerte die Verbraucherschützerin. Schlichtungen seien eine niedrigschwellige und kostengünstige Möglichkeit zur Streitbeilegung. Verbraucher würden oft die hohen Kostenrisiken bei gerichtlichen Auseinandersetzungen scheuen und damit auf ihren Ausgaben sitzenbleiben. Die Verbraucherschutzminister hätten sich schon 2023 für eine Stärkung der Schlichtung ausgesprochen, die Bundesregierung ebenso. Es sollte ein rechtlicher Rahmen für eine außergerichtliche Streitbeilegung geschaffen werden, empfahl Pop.

Die EU-Fluggastrechteverordnung bezeichnete Pop als einen der großen Fortschritte beim Verbraucherschutz im Luftverkehr. Aber die Verordnung sei inzwischen etwas in die Jahre gekommen. Eine Revision sei angebracht. Im EU-Rat gebe es Bestrebungen, das heutige Schutzniveau abzusenken: „Das darf nicht passieren“, warnte sie. Eine Anhebung der Verspätungsschwelle von drei auf vier oder sechs Stunden würde 60 Prozent der Reisenden den Entschädigungsanspruch nehmen. Auch dürfe das Fehlen einer Besatzung nicht mehr zu den außergewöhnlichen Umständen gehören, die Fluggesellschaften von der Haftung befreien würden.

Pop forderte zudem beim Handgepäck die Schaffung einheitlicher Standards. Derzeit seien die Handgepäck-Regeln bei jeder Airline verschieden. Ein Überschreiten führe zu Nachzahlungen.

Verbessert werden müsse auch der Verbraucherschutz bei multimodalem Reisen, etwa wenn mit der Bahn zum Flug angereist und der Flug wegen der Bahnverspätung verpasst werde, sagte Pop. Wer mit Bahn oder Bus zum Flugzeug anreise, habe keinen wirklichen Schutz. Der klassische Fall sei eine Verspätung der Bahn und ein dadurch verpasster Flug. Das sei kein Entschädigungsfall, was geändert werden müsse.

Pop kritisierte, dass der Verbraucherschutz bei Bahnreisen eingeschränkt worden sei. Dass die Bahn bei außergewöhnlichen Umständen und höherer Gewalt nicht mehr hafte, bedeute eine Einschränkung der bisherigen Entschädigungsrechte. Bahnunternehmen sollten begründen müssen, was die besonderen Umstände gewesen seien, die zu einer Verspätung oder einem Zugausfall geführt hätten, forderte Pop. Sie forderte auch, dass es bereits bei Verspätungen von 30 Minuten einen Bahn-Gutschein geben müsse. Das Deutschland-Ticket müsse ebenfalls in die Fahrgastrechte einbezogen werden, so dass bei Verspätungen ein höherwertiger Zug als Anschluss genutzt werden dürfe und nicht mehr auf den nächsten Regionalzug gewartet werden müsse.

Die CDU/CSU-Fraktion interessierte sich für die Möglichkeit der verpflichtenden Schlichtung und fragte nach Erfahrungen mit den heute bereits existierenden freiwilligen Schlichtungsstellen. Gefragt wurde auch nach Problemen bei Einzelbuchungen, wenn zum Beispiel gebuchte Hotelzimmer nicht verfügbar seien. Auch die AfD-Fraktion interessierte sich für außergerichtliche Streitbeilegung und wie die Schlichtungsempfehlungen durchgesetzt werden könnten.

Die SPD-Fraktion thematisierte die Gepäckmitnahme an Bord von Flugzeugen. Fluggäste würden manchmal die Rollen der Koffer abbrechen, um ihre Koffer mit in die Kabine nehmen zu können. Auseinandersetzungen um die Gepäckmitnahme hätten schon zu Flugverspätungen geführt.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fragte nach den Erfahrungen in Konfliktfällen bei den Firmen, die bereits freiwillig Schlichtungsverfahren mitmachen würden. Die Fraktion interessierte sich auch dafür, warum Reiseveranstalter sich zurückhaltend zeigen und diese Option nicht nutzen würden.

Die Fraktion Die Linke sprach den deutschen Reisesicherungsfonds an und fragte, ob mit dem angesammelten Geld am Finanzmarkt „herumgespielt“ werden solle. Das Geld sei im internationalen Finanzmarktcasino nicht gut angelegt, wurde kritisiert.

Pop erklärte zur Schlichtung, eine außergerichtliche Streitbeilegung gebe es nur bei einem großen Anbieter und einigen kleinen. Eine Verpflichtung zur Teilnahme an Schlichtungsverfahren würde auch bei Buchungen von einzelnen Elementen wie einer Ferienwohnung helfen.

Fotoquelle: TP Presseagentur Berlin

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