Verurteilung wegen Mordes an Psychologin in Offenburg rechtskräftig.

BGH-Beschluss vom 30. April 2026 – 1 StR 592/25.

Das Landgericht hat den Angeklagten wegen heimtückischen Mordes aus niedrigen Beweggründen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt sowie die besondere Schwere der Schuld festgestellt und die Anordnung der Sicherungsverwahrung vorbehalten.

Nach den Feststellungen des Landgerichts fühlte sich der Angeklagte bei einer stationären Behandlung in einer psychiatrischen Klinik im Jahr 2021 von der damals in der Klinik tätigen Psychologin, dem späteren Opfer, nicht sachgerecht behandelt. In ihm reifte daher der Entschluss, die Psychologin für ihr Verhalten während der früheren Therapie zu bestrafen und zu töten. Der Angeklagte spürte daher den Arbeitsplatz der zuletzt in Offenburg in einer Praxis tätigen und zum Tatzeitpunkt schwangeren Psychologin auf und machte sich mit ihrem Tagesablauf sowie den äußeren Begebenheiten ihrer Arbeitsstelle vertraut. Am 11. Februar 2025 positionierte sich der Angeklagte nach Beendigung der Sprechstunde am Hinterausgang der Praxis und versetzte der überraschten Psychologin mit einem mitgeführten Messer in rascher Folge eine Vielzahl von Stichen, um sie zu töten. Die Psychologin verstarb innerhalb kurzer Zeit an den schweren Verletzungen.

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die auf die Rüge der Verletzung materiellen Rechts gestützte Revision des Angeklagten verworfen, weil die Nachprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben hat. Das Verfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen. 

Vorinstanz: 

Landgericht Offenburg – Urteil vom 26. August 2025 – 1 Ks 301 Js 3164/25

Quelle: BGH PM, Karlsruhe, 19. Mai 2026

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