Zum 15. November 2024 stellen das Verwaltungsgericht Berlin und das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Aktenführung ihrer 41 Kammern und 11 Senate auf eine rein elektronische Aktenführung um. Dies betrifft sämtliche Neueingänge sowie die mehr als 22.000 bereits laufenden Verfahren aus allen Sachgebieten. Bereits bestehende Papierakten werden geschlossen und elektronisch weitergeführt. Damit kommen beide Gerichte ihrer gesetzlichen Pflicht zur Einführung einer elektronischen Gerichtsakte deutlich vor dem bundesweit einheitlichen Stichtag 1. Januar 2026 nach. Der Einführung der eAkte ging ein mehrjähriger Prozess voraus, in dem unter intensiver Mitarbeit aller Beschäftigtengruppen und der Personalvertretungen sämtliche gerichtliche Abläufe überprüft und angepasst sowie die technischen Voraussetzungen geschaffen wurden.
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