Die Ausländerbehörde des Rhein-Sieg-Kreises hat zu Recht einen 28‑jährigen Mann, der 2022 bei einer Auseinandersetzung in einer Siegburger Diskothek einen anderen Mann erstochen hatte und zu einer Freiheitsstrafe von 10 Jahren verurteilt wurde, aus der Bundesrepublik Deutschland ausgewiesen und ihm die Abschiebung in die Türkei angedroht.
Dies hat das VG Köln mit heute verkündetem Urteil entschieden. Der in Deutschland geborene türkische Staatsangehörige, der sich seit August 2022 in Haft befindet, hatte gegen die im Februar 2026 erfolgte Ausweisung durch die Ausländerbehörde geklagt.
Zur Begründung der Klageabweisung hat das Gericht ausgeführt: Angesichts seines besonders rücksichtslosen Verhaltens und der schweren Folge seiner Tat besteht ein besonders schwerwiegendes öffentliches Interesse an der Fernhaltung des Klägers vom Bundesgebiet. Vor allem geht das Gericht wegen der bislang unzureichenden Tataufarbeitung sowie der hohen Rückfallgeschwindigkeit auch weiterhin von einer Wiederholungsgefahr aus. Denn der Kläger war erst zwei Monate vor dem vollendeten Totschlag in der Siegburger Diskothek am 16.05.2022 vom Amtsgericht Köln wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden. Die Bleibeinteressen des Klägers, die insbesondere aus der familiären Bindung zu seinen Eltern und Geschwistern sowie seinem lebenslangen Aufenthalt in Deutschland herrühren, müssen dahinter zurückstehen. Es ist davon auszugehen, dass ihm eine Eingliederung in die Verhältnisse in der Türkei gelingen wird, auch wenn er sich dort bislang lediglich zu Urlaubszwecken aufgehalten hat. Die Schwierigkeiten, auf die er dabei stoßen wird, sind ihm – auch vor dem Hintergrund der Vorgaben des Grundgesetzes sowie der Europäischen Menschenrechtskonvention – zumutbar.
Gegen das Urteil können die Beteiligten einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen, über den das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden würde.
Aktenzeichen: 11 K 1931/26
