Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier heute beim Festakt 75 Jahre Bundesverfassungsgericht am 28. September 2026 in Karlsruhe.
Es gilt das gesprochene Wort.
„Dat ham wa uns so nich vorjestellt“, mit diesen Worten soll Konrad Adenauer 1952 seinen Unmut über die Eigenwilligkeit des noch jungen Bundesverfassungsgerichts zum Ausdruck gebracht haben. Und das, obwohl das Gericht erst im Jahr zuvor seine Arbeit aufgenommen hatte. Knapp ein Vierteljahrhundert später heißt es in der Festschrift zum 25-jährigen Jubiläum schon, das Bundesverfassungsgericht sei „aus dem Grundgesetz nicht mehr wegzudenken“ und habe sich „als der wichtigste Garant für die Einhaltung des Verfassungsrechts durch die anderen Staatsorgane erwiesen.“ Und heute konstatiert Dieter Grimm zu Recht, man könne eine Geschichte der Bundesrepublik auch entlang der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts schreiben, denn darin bilden sich in der Tat alle gesellschaftlichen Entwicklungen und Konflikte zunächst der alten Bunderepublik, seit 36 Jahren auch des wiedervereinten Deutschlands ab.
Das Bundesverfassungsgericht, als jüngstes Mitglied im Kreis der Verfassungsorgane, hat also maßgeblich dazu beigetragen, dass unsere zweite deutsche Demokratie eine Erfolgsgeschichte geworden ist. Dafür danke ich Ihnen im Namen unseres ganzen Landes!
Das Bundesverfassungsgericht steht für die Bindung der politischen Macht an unsere Verfassung, für den Schutz der Grundrechte eines jeden Einzelnen, für die Kraft und Integrität des Rechtsstaates. Aber wir leben in einer Zeit, in der politische Kräfte erstarken, die Front machen gegen eine liberale Ordnung in der all das selbstverständlich war – über Jahrzehnte. Wir begehen also kein beschauliches Jubiläum, bei dem wir unbeschwert feiern könnten.
Viele Menschen in unserem Land sorgen sich um unsere Demokratie und unseren Rechtsstaat. Sie sind beunruhigt über das Erstarken von Kräften an den politischen Rändern, die beides, die Demokratie und den Rechtsstaat als das „System“ diskreditieren und in Frage stellen.
Diese Sorgen sind verständlich – aber gerade deshalb sage ich: Das Grundgesetz gilt – für alle und in allen deutschen Ländern!
Dass das Grundgesetz gilt, dass es beachtet und durchgesetzt wird, dazu trägt das Bundesverfassungsgericht entscheidend bei. Es schützt und sichert unsere Verfassungsordnung, die Rechte des Einzelnen und ebenso die Balance zwischen den Organen, zwischen Bund und Ländern. Ein starkes Bundesverfassungsgericht ist Teil der Resilienz unserer Demokratie. Ich bin überzeugt: Das Bundesverfassungsgericht ist ein Garant dafür, dass – allen Anfechtungen zum Trotz – die Erfolgsgeschichte unserer freiheitlichen Demokratie fortgeschrieben wird.
Die starke Stellung des Bundesverfassungsgerichts und wie nachhaltig dieses Gericht das gesellschaftliche und politische Leben der Bundesrepublik Deutschland prägen würde, das war bei seiner Gründung im Jahr 1951 keineswegs absehbar. Mit seinen weitreichenden Kompetenzen hatte es kein Vorbild in der deutschen Geschichte. Es musste seine unabhängige Position und seinen Status als Verfassungsorgan in der jungen Bundesrepublik vielmehr gegen den teils erbitterten Widerstand der damaligen Bundesregierung erstreiten.
Die wegweisenden Entscheidungen aus der Frühphase des Gerichts kennen die Juristinnen und Juristen alle: Das Lüth-Urteil zur Meinungsfreiheit, das Elfes-Urteil zur Allgemeinen Handlungsfreiheit oder die Entscheidungen zur Wehrverfassung. Mit diesen und vielen anderen Entscheidungen hat das Bundesverfassungsgericht auf Basis des Grundgesetzes unseren politischen Kompass neu justiert: Weg vom überkommenen Obrigkeitsstaat und hin zu einer modernen Bürgergesellschaft, die von demokratischer Teilhabe geprägt wird.
Aber es ging nicht nur um Grundrechte und das Verhältnis der Bürgerinnen und Bürger zu ihrem Staat. Mit dem Bundesverfassungsgericht veränderten sich auch die Rahmenbedingungen für das Handeln sämtlicher anderen Staatsorgane. Es ging immer auch darum, die Gewaltenteilung zu sichern, horizontal zwischen den Organen des Bundes und vertikal zwischen Bund und Ländern. Also: Keine Dominanz der Exekutive mehr, sondern eine starke Volksvertretung mit weitreichenden Rechten des Bundestages; und ein Föderalismus ohne Hegemonie des Bundes, sondern mit Ländern, in denen sich demokratische Selbstbestimmung rechtlich und tatsächlich entfalten kann.
Entscheidungen wie zum „Deutschlandfernsehen“ und die Verfahren zur Europäischen Verteidigungsgemeinschaft machten schon früh deutlich: Das Bundesverfassungsgericht war fest entschlossen, unabhängig zu handeln und sich nicht an den Wünschen anderer oder behaupteter Sachzwänge zu orientieren, wenn es das Grundgesetz auszulegen hatte.
Wenn man auf die personelle Zusammensetzung des Gerichts in seinen ersten Jahren schaut, dann waren seine Entwicklung und seine Rechtsprechung alles andere als selbstverständlich. Eine kritische Aufarbeitung der NS-Herrschaft hatte in der jungen Bundesrepublik noch nicht begonnen. Und so unbelastet vom NS-Unrecht, wie lange Zeit angenommen, waren die ersten Richter des Bundesverfassungsgerichts eben doch nicht alle, das hat eine aktuelle Studie gezeigt. Aber hier in diesem Gericht gab es sie eben durchaus: die Rückkehrer aus dem Exil, die vertriebenen Demokraten. Und sie haben die Arbeit des Gerichts entscheidend geprägt, denken wir nur an Gerhard Leibholz und sein engagiertes Eintreten für eine moderne Parteiendemokratie. Immer wieder hat das Gericht bemerkenswerte Akzente mit Blick auf die NS-Vergangenheit gesetzt: Etwa, wenn es – anders als der BGH – alle Dienstverhältnisse im öffentlichen Dienst wegen ihrer Prägung durch den nationalsozialistischen Unrechtsstaat für erloschen erklärt hat oder wenn es feststellte, dass der einstige Folterknecht der Gestapo eben keinen Anspruch darauf hat, in den Staatsdienst der jungen Bundesrepublik zurückzukehren. Hier zeigte sich, wie stark der „Wille zum Neuanfang“, zum Aufbau eines demokratischen Rechtsstaates war, in dem das Bundesverfassungsgericht zu einer starken Stütze der jungen Demokratie werden sollte. Dem Gericht gelang es, sich kontinuierlich und in großer Einigkeit gegen die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft zu positionieren und durch seine Rechtsprechung zu betonen: Das Grundgesetz war und ist ein bewusster Gegenentwurf zu dieser Unrechtsherrschaft.
Eine Demokratie lebt aber nicht allein von den Buchstaben der Verfassung, sondern es kommt darauf an, den Geist, die Werte, den sie verkörpern, zu verwirklichen, mit anderen Worten die Praxis der Gesellschaft zu prägen. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Rechtsprechung immer wieder ganz entscheidend dazu beigetragen. Das gilt auch und gerade mit Blick auf die Grundrechte – wir haben es gerade in der Lesung gehört. Mit dem Lüth-Urteil hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt: Die Verfassung steht über allen anderen Rechtsgebieten und wirkt in sie hinein, und das bedeutet: Das gesamte einfache Recht ist nach Maßgabe der Verfassung auszulegen und anzuwenden. Die Deutung der Grundrechte als Werteordnung geht auf diese bahnbrechende Entscheidung zurück – ein Meilenstein der Rechtsgeschichte!
Mit seinen wegweisenden Entscheidungen zur mittelbaren Drittwirkung von Grundrechten oder zu den Schutzpflichten des Staates hat es über die Jahrzehnte hinweg den Einfluss der Grundrechte gestärkt.
Ganz ausdrücklich will ich auch daran erinnern, wie die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts bereits früh die Gleichstellung der Geschlechter vorangebracht hat – und das entgegen den damals noch vorherrschenden gesellschaftlichen Vorstellungen. Schon in den 1950er Jahren stellte das Gericht klar: Das Gleichberechtigungsgebot des Grundgesetzes ist nicht nur politisches Programm, sondern verbindlicher Maßstab für geltendes Recht.
Das Bundesverfassungsgericht hat sich im Übrigen nie darauf beschränkt, Gegenwart gegen Veränderung zu schützen. Es hat stets jeden dogmatischen Stillstand vermieden und behutsam, notwendige Fortentwicklungen mit Blick auf neuartige Gefährdungen vorgenommen: So hat es 1983 im Volkszählungsurteil das Recht auf informationelle Selbstbestimmung aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und der Menschenwürde abgeleitet. Diese Entscheidung traf das Bundesverfassungsgericht in einer Zeit, in der die technische Datenverarbeitung noch an ihren Anfängen stand.
Auch heute gilt es beim Schutz der Grundrechte vor neuen Gefahren auf der Höhe der Zeit zu sein. Ich denke an die rasante Fortentwicklung Künstlicher Intelligenz und die Risiken, die damit einhergehen. Technische Systeme dürfen keine Gestaltungsmacht gewinnen, um wirtschaftliche Strukturen, öffentliche Kommunikation und politische Entscheidungsprozesse zu steuern. Hier ist das Grundverhältnis von Mensch, Technik und gesellschaftlicher Ordnung betroffen. Hier werden Fragen der Verantwortungszuordnung aufgeworfen und letztlich sind Aspekte der unantastbaren Menschenwürde berührt. Innovationsförderung und Sicherheitsvorsorge müssen hier Hand in Hand gehen, das fordert Staat und Gesellschaft und wird voraussehbar auch das Bundesverfassungsgericht beschäftigen.
Neuland beschritten hat das Bundesverfassungsgericht auch 2021 mit seinem Klimaschutz-Beschluss, als es die miteinander in Einklang zu bringenden Freiheiten um diejenigen der kommenden Generationen erweiterte. Wohin dieser Topos der „intertemporalen Freiheitssicherung“ bei Übertragung in andere Rechtsbereiche – jenseits des Klimaschutzes – führt, bleibt abzuwarten.
Politische Unabhängigkeit und ein effektiver Grundrechtsschutz – dafür steht das Bundesverfassungsgericht und dies hat ihm großes Vertrauen in der Bevölkerung eingebracht. Ein Vertrauen, das sich beziffern lässt: Seit 1951 sind über eine Viertelmillion Verfassungsbeschwerden eingegangen. „Ich gehe bis nach Karlsruhe“ – dies ist ein Ausruf selbstbewusster Staatsbürger geworden, die ihre Grundrechte geltend machen, und Ausdruck des hohen Vertrauens, das das Bundesverfassungsgericht genießt.
Natürlich sind Sie, die Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts, auch dort gefragt, wo zwischen den anderen Verfassungsorganen und im föderalen Gefüge Uneinigkeit herrscht.
Auch die Deutsche Einheit hat Sie immer wieder beschäftigt. Wir sollten nicht vergessen: Es war das Bundesverfassungsgericht, das alle Verfassungsorgane verpflichtete, auf das Ziel der Wiedervereinigung hinzuwirken. Dann waren es der Einigungsvertrag oder die Strafverfolgung der sogenannten Mauerschützen, mit denen sich das Gericht auseinandergesetzt hat. Und indem es 1990 bei der ersten gesamtdeutschen Bundestagswahl dafür sorgte, dass die 5-Prozent-Klausel getrennt in Ost und West angewandt wurde, hat es die frisch errungene demokratische Selbstbestimmung der Ostdeutschen im vereinten Deutschland damals gestärkt.
Zu den hoch kontroversen und hoch sensiblen Themen der jüngeren Vergangenheit, über die das Bundesverfassungsgericht zu entscheiden hatte, zählen auch Fragen der europäischen Integration und ihre verfassungsrechtlichen Bedingungen – ein Thema, das in allen EU-Mitgliedstaaten außerordentlich relevant ist, aber insbesondere bei uns mehrfach Gegenstand verfassungsrechtlicher Entscheidungen geworden ist. Das Bundesverfassungsgericht hat sich – wie Sie es, lieber Andreas Voßkuhle, westfälisch-lippisch zurückhaltend formuliert haben – intensiv in einen „Verfassungsgerichtsverbund“ eingebracht: Das kann man so sagen! Auch wenn hier wohl immer ein gewisses Spannungsverhältnis bleibt, nämlich zum Anwendungsvorrang des europäischen Rechts und dessen Grenzen. Es ist gut, dass das Bundesverfassungsgericht die Europarechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes in seinen Entscheidungen immer wieder betont und den Dialog mit dem Gerichtshof der Europäischen Union fördert. Sie, lieber Herr Harbarth, haben darauf hingewiesen, dass der Normalfall eben nicht der Dissens ist, sondern ein für beide Seiten bereichernder Austausch. Und dass Sie, sehr verehrter Herr Lenaerts, als Präsident des Europäischen Gerichtshofs heute mit uns dieses besondere Jubiläum begehen, das ist ein Zeichen der großen gegenseitigen Wertschätzung. Auch Ihnen ein herzliches Willkommen!
Die Bindung politischer Macht durch das Recht und durch Verfassungsgerichte, die diese Rechtsbindung schützen, gehört heute zur europäischen Identität. Aber die Verfassungsgerichtsbarkeit in der Demokratie ist neuer Kritik, ja Anfechtungen ausgesetzt.
Da wird etwa mit Blick auf eine zunehmende Verrechtlichung das Schwinden demokratischer Gestaltungsmacht beklagt. Da wird das Bundesverfassungsgericht eingereiht in Phänomene und Institutionen wie die wirtschaftliche Globalisierung, die supranationale Politikverflechtung, unabhängige Notenbanken und manches mehr, und dann wird beklagt, der politische Wettbewerb werde verengt, die demokratische Ohnmacht sei die Folge. Ganz im Sinne des Luhmann’schen Diktums: „Alles könnte ganz anders sein, aber nichts kann ich ändern.“
Und da sind zugleich jene – ich möchte sagen – Vulgärdemokraten, die unter Berufung auf demokratische Mehrheiten und den angeblichen Volkswillen für sich unbeschränkte Macht fordern, die von illiberaler Demokratie reden und sich von keiner Verfassung und Verfassungsgerichtsbarkeit Grenzen setzen lassen.
All dies ist ein gefährlicher Irrweg! Demokratie ist liberal – in der Diktion unseres Jubilars: freiheitlich – oder sie ist keine Demokratie!
Wenn die Menschen Engel wären, dann bedürfte es keiner checks and balances, hieß es vor fast 250 Jahren sinngemäß in den Federalist Papers. Und wer wüsste besser als wir Deutsche mit unserer Vergangenheit, dass die Menschen eben keine Engel sind. Wer wüsste besser als wir, dass Demokratie in die Diktatur abgleiten kann?
Wer die Demokratie auf den Wahlakt reduziert, ignoriert zudem, dass eine elektorale Demokratie von Voraussetzungen lebt, die es zu schützen gilt. Chancengleichheit und fairer Wettbewerb, kommunikative Freiheiten und Minderheitenrechte, die parteipolitische Neutralität des Staates und seiner Institutionen. Zudem: Demokratische Mehrheiten sind fluide. Wer heute zur Mehrheit zählt, kann morgen in der Minderheit sein. Wer heute Macht genießt, kann morgen den Schutz vor ihr brauchen.
Ja, Verfassungen und Verfassungsgerichte begrenzen in der Demokratie politische Macht, aber sie tun dies, um die Demokratie zu sichern. Deshalb ist eine starke Verfassungsgerichtsbarkeit unverzichtbar!
Zugleich sind Verfassungsgerichte – und ich bin nicht der erste, der das sagt – besonders verletzliche Organe.
Die Verfassungsgerichtsbarkeit, die Macht an Recht bindet, ist nicht mehr überall eine Selbstverständlichkeit; auch nicht in Europa. Es sind immer zuerst der Rechtsstaat und insbesondere die Unabhängigkeit der Justiz, die die Gegner der Demokratie angreifen, untergraben, funktionsunfähig machen oder sie abschaffen wollen. Das ist kein Zufall, denn die Gerichte, die die Verfassung schützen, sind die Institutionen, die sich Willkür und autokratischer Selbstherrlichkeit in den Weg stellen. Die Beispiele für die Angriffe sind leider zahlreich, aber auch die couragierten Richterinnen und Richter, die dem standhalten: Wir erinnern uns an die Auseinandersetzungen in Polen, an Ungarn und an die Angriffe auf den Rechtsstaat jenseits des Atlantiks.
Die „besondere Verletzlichkeit“ rührt aber nicht nur von den gezielten Angriffen der Autoritären her.
Sie alle kennen den berühmten Satz aus der amerikanischen Verfassungsgeschichte über die Durchsetzung verfassungsgerichtlicher Urteile. Ein US-Präsident soll einst mit Blick auf den Vorsitzenden Richter des Supreme Courts gesagt haben. „John Marshall has made his decision, now let him enforce it.”
Er brachte damit auf den Punkt, dass Verfassungsgerichte keine Gerichtsvollzieher haben, sondern dass ihre Macht vom Respekt gegenüber ihren Entscheidungen abhängt. Von der Bereitschaft, Urteile zu akzeptieren. Auch von der Einsicht der politisch Mächtigen, die Grenzen, die Verfassungen ihnen setzen und die Gerichte feststellen, zu respektieren.
Natürlich haben Entscheidungen des Verfassungsgerichts immer wieder auch für heftige öffentliche Kritik und Kontroversen gesorgt. Schließlich ging es oft um gesellschaftspolitisch hoch relevante und politisch wie rechtlich hoch umstrittene Fragen. Man denke an die Urteile zur Ostpolitik und zur Zulässigkeit des Schwangerschaftsabbruchs, an die Kruzifix-Entscheidung oder das Urteil zur Meinungsfreiheit mit Blick auf den Satz „Soldaten sind Mörder“.
Streit in der Sache gehört zur Demokratie. Es ist aber das große Verdienst des Bundesverfassungsgerichts, dass es wie kaum eine andere Institution für einen sachlichen und respektvollen Austausch von Argumenten und ihre besonnene Abwägung steht. Viel zu oft jedoch werden die Karlsruher Entscheidungen in den Kategorien von Sieg und Niederlage behandelt, geht es um Gewinner und Verlierer. Dabei geht es doch häufig im Verfahren erst darum, Verfassungsrecht zu konkretisieren und herauszufinden, was gilt und was Recht ist.
Die gesellschaftliche Einsicht, dass die Verfassungsgerichtsbarkeit ein Gewinn für alle ist, unabhängig vom Ausgang eines einzelnen Verfahrens – diese gesellschaftliche Einsicht müssen wir erhalten und weiter stärken!
Das ist alles andere als einfach, gerade heute. Wir leben in einer Zeit, in der gesellschaftliche Debatten zunehmend unerbittlich, oft demagogisch geführt werden und die Erregungs- und Empörungskurven immer größere Ausschläge haben, gerade in den sogenannten sozialen Medien. Umso dankbarer bin ich all jenen, die sich die Mühe machen und in ihren Medien unterschiedliche Argumente darstellen, Zusammenhänge erklären und die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts erläutern. Die Mitglieder der Justizpressekonferenz hier in Karlsruhe tun dies, Tag für Tag. Mit ihrer Arbeit tragen sie mit dazu bei, die Akzeptanz und den Respekt für eine Verfassungsgerichtsbarkeit zu schaffen, ohne die sie nicht effektiv sein kann. Deshalb ist es mir wichtig, heute auch allen rechtspolitischen Korrespondentinnen und Korrespondenten Dank zu sagen!
Aber was können, was müssen wir noch tun angesichts der besonderen Verletzlichkeit und der Gefahren durch die autoritären Kräfte?
Nicht nur die Demokratie muss wehrhaft sein, sondern auch der Rechtsstaat!
Es war richtig, dass der Gesetzgeber im Jahr 2024 Stellung und Struktur des Bundesverfassungsgerichts stärker als bisher im Grundgesetz verankert und auch Vorkehrungen gegen mögliche Blockaden im Wahlverfahren getroffen hat. Schützen wir unser Verfassungsgericht vor möglichen Angriffen durch die Verächter des Rechtsstaates. Kürzer gesagt: Hüten wir den Hüter unserer Verfassung gut!
Aber die Stärkung der Resilienz betrifft nicht allein das Bundesverfassungsgericht, sondern die gesamte Justiz. Zum Beispiel personell. Dass es für Richterinnen und Richter keine Neutralität gegenüber unserem Grundgesetz geben kann, ist selbstverständlich. Ebenso gilt: Wer sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung stellt, der kann keine Richterin oder Richter sein!
Ich bin dankbar dafür, dass so viele von Ihnen, meine Damen und Herren, an unterschiedlichen Stellen daran mitarbeiten, die Resilienz des Rechtsstaates zu stärken. Die Justiz wehrhaft zu machen, gegen die Verächter von Rechtsstaat und freiheitlicher Demokratie – das ist eine Aufgabe, die alle angeht und für die viele etwas tun können!
Was es zu verteidigen und zu festigen gilt, das zeigt unser heutiger Jubilar: Das Bundesverfassungsgericht genießt seit vielen Jahren Anerkennung weit über Deutschland hinaus. Es strahlt in die ganze Welt und dient Juristinnen und Juristen in zahlreichen Ländern als Orientierung. Mehr noch: Das Gericht war Inspiration für neue Verfassungsgerichte – in Spanien, in Osteuropa, in Südafrika. Viele Entscheidungen aus Karlsruhe werden auch jenseits der deutschen Grenzen nicht nur aufmerksam wahrgenommen, sondern finden auch Resonanz in der Rechtsprechung, so wie unser Exportschlager, das „deutsche“ Verhältnismäßigkeitsprinzip. Ich finde, darauf können Sie stolz sein! Wir alle sind es!
Das Bundesverfassungsgericht – es ist ein Glücksfall für unsere liberale Demokratie! Das ist allen voran Ihnen, den gegenwärtigen und früheren Richterinnen und Richtern, zu verdanken, die Sie stets mit Klugheit, Unabhängigkeit und größter Sachkompetenz über die Einhaltung unseres Grundgesetzes wachen, aber auch den wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und all den vielen, die im Hintergrund zu dieser Erfolgsgeschichte beitragen. Ihnen allen ganz herzlichen Dank! Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Kraft, Entschlossenheit und Weitsicht, die es für Ihre herausfordernde Arbeit braucht. Danke Ihnen allen!
Unsere Demokratie zu bewahren und zu schützen, unsere Freiheit zu verteidigen, das verbindet alle, die heute mit Ihnen feiern. Mit einem starken und unabhängigen Bundesverfassungsgericht. Vielleicht würde Adenauer heute sagen: Genau so, ham wa uns dat vorjestellt! Herzlichen Glückwunsch zum 75. Geburtstag!
