„Vorfälle wie in Gablingen dürfen sich nicht wiederholen. Das Gesetz leistet hierzu einen wesentlichen Beitrag“.

Bayerischer Landtag verabschiedet einstimmig wesentliche Änderungen im Strafvollzugsgesetz.

Der Bayerische Landtag hat heute einstimmig wesentliche Verbesserungen im Justizvollzug beschlossen. Anlass waren die gravierenden Vorwürfe im Zusammenhang mit der Justizvollzugsanstalt Augsburg-Gablingen. Das Bayerische Staatsministerium der Justiz reagierte darauf mit einem umfassenden Maßnahmenpaket und setzte Anfang Januar 2025 eine unabhängige, interdisziplinäre Kommission zur Entwicklung von Leitlinien für die Unterbringung in besonders gesicherten Hafträumen (bgH-Kommission) ein. Deren Abschlussbericht wurde Mitte Dezember 2025 vorgelegt.

Auf dieser Grundlage wurden nun zentrale Empfehlungen gesetzlich umgesetzt:

·     Einführung eines Richtervorbehalts für bgH-Unterbringungen von mehr als 72 Stunden. Staatsminister Eisenreich hat sich bereits frühzeitig für die Einführung eines Richtervorbehalts ab einer gewissen Dauer der Unterbringung im bgH ausgesprochen. Die Kommission hatte daher auch den Auftrag, Handlungsempfehlungen für eine praktikable Umsetzung zu erarbeiten. Die Kommission befürwortete einen Richtervorbehalt mehrheitlich ab einer Dauer von mehr als 72 Stunden. Der Richtervorbehalt für bgH-Unterbringungen von mehr als 72 Stunden wird nun in das Bayerische Strafvollzugsgesetz aufgenommen. Minister Eisenreich: „Bei der Unterbringung in den besonders gesicherten Hafträumen ohne gefährdende Gegenstände handelt es sich um einen äußerst grundrechtssensiblen Bereich. Ich halte es daher für notwendig, mit dem Richtervorbehalt eine Kontrollinstanz zur Überprüfung der Maßnahmen nach 72 Stunden einzuführen.“

·     Flucht- und Befreiungsgefahr künftig kein Anordnungsgrund mehr. Auf Anregung der bgH-Kommission wurden die Anordnungsgründe für eine bgH-Unterbringung angepasst. Die Flucht- und Befreiungsgefahr wird künftig kein Grund mehr für eine bgH-Unterbringung sein. Hierfür stehen andere weniger eingriffsintensive Maßnahmen zur Verfügung.

·     Informationsrecht der Verteidigung bei bgH-Unterbringung. Wie von der Kommission vorgeschlagen, wird Gefangenen während bgH-Unterbringungen auch gesetzlich die Möglichkeit gewährt werden, ihre Verteidiger zu informieren, um ggf. eine gerichtliche Überprüfung der Unterbringung herbeizuführen. Das war auch bisher schon möglich. Jetzt wird dieses Recht gesetzlich verankert.

·     Verbesserte Kommunikation zwischen Berufsgeheimnisträgern. Um einen umfassenden Austausch zwischen Ärzten und Psychologen zu ermöglichen, wurde auf Vorschlag der Kommission eine neue Regelung geschaffen und die bislang bestehenden Datenschutzvorgaben geändert.

Minister Eisenreich: „Vorfälle wie in Gablingen dürfen sich nicht wiederholen. Das Gesetz leistet hierzu einen wesentlichen Beitrag.“

Weitere wichtige Empfehlungen werden zudem auf der Ebene der Verwaltungsvorschriften umgesetzt. Hierbei wurde sehr auf Praxistauglichkeit geachtet. Umgesetzt werden beispielsweise:

·     „Besondere Schutzräume“. Als milderes Mittel zur bgH-Unterbringung wird eine neue Kategorie „besondere Schutzräume“ geschaffen. Im Zuge einer Pilotierung wurde im Februar 2026 in der JVA Augsburg-Gablingen ein Suizidpräventionshaftraum eingerichtet. Die Pilotierung wird auf die JVA Bernau und die AHE Hof ausgeweitet.

·     Berichts- und Dokumentationspflichten. Zur Überarbeitung der Berichts- und Dokumentationspflichten wurde eine Praxisarbeitsgruppe eingesetzt, die mittlerweile Vorschläge und Muster für die künftige Handhabung der Berichts- und Dokumentationspflichten erarbeitet hat. Diese Vorschläge werden zeitnah umgesetzt.

·     Überarbeitung der „Empfehlungen für den Bau von Justizvollzugsanstalten“. Das Justizministerium hat außerdem die „Empfehlungen für den Bau von Justizvollzugsanstalten“ zu Lage, Größe, Bodenbelag, Wänden und Fenstern von bgHs überarbeitet.

Der Minister: „Ich habe im Oktober 2024 angekündigt, dass die gravierenden Vorwürfe im Zusammenhang mit der JVA Augsburg-Gablingen rückhaltlos aufgeklärt werden. Diese Aufklärung ist, soweit sie dem Justizministerium möglich ist, erfolgt. Nach dem Bekanntwerden der Vorwürfe habe ich ein Bündel an Maßnahmen umgesetzt. Mit dem Gesetzesentwurf wurden nun wesentliche Verbesserungen für den Justizvollzug beschlossen. Die erforderlichen Änderungen in den Verwaltungsvorschriften werden wir zeitnah umsetzen. Mit diesen Maßnahmen sind die erforderlichen rechtlichen Änderungen als Konsequenz der Aufarbeitung der Vorfälle in Gablingen abgeschlossen. Ich danke den Mitgliedern der bgH-Kommission für die wichtigen Vorschläge und Impulse und den Regierungsfraktionen von CSU und Freien Wählern sowie den Abgeordneten von Bündnis 90/Die Grünen und der SPD für die konstruktive und intensive parlamentarische Beratung und Diskussion.“

Hintergrund zum Gesetzgebungsverfahren:

Der Gesetzesentwurf zur Änderung des Bayerischen Strafvollzugsgesetzes und des Bayerischen Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetzes wurde heute (25. Juni) vom Bayerischen Landtag beschlossen und wird am 15. September 2026 in Kraft treten. Der Gesetzesentwurf kann hier abgerufen werden.

Hintergrund zur strafrechtlichen Aufarbeitung:

Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat mittlerweile gegen die ehemalige Leiterin der JVA Augsburg-Gablingen, die ehemalige stellvertretende Anstaltsleiterin sowie weitere elf Bedienstete Anklage zum Landgericht Augsburg erhoben. Die Pressemitteilungen der Staatsanwaltschaft Augsburg können hier abgerufen werden. Bis zum Abschluss der gerichtlichen Verfahren gilt die Unschuldsvermutung.

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