Im November hat das Bezirksamt Berlin-Neukölln sein Vorkaufsrecht für das Haus Jansastraße 12 ausgeübt, da erhebliche Verstöße gegen die Regelungen des Milieuschutzes vorlagen. Wohnungen seien ohne Genehmigung und in nicht zulässiger Weise baulich verändert worden. Andere Wohnungen wurden unzulässig zur Beherbergung und in anderer Art gewerblich genutzt. Der ursprüngliche Käufer hatte die Unterzeichnung einer Abwendungsvereinbarung mit dem Bezirk abgelehnt.
Neukölln hat damit das Vorkaufsrecht zum ersten Mal auf dieser Grundlage ausgeübt, teilte das Bezirksamt bereits am Donnerstag mit. Gegen diesen Bescheid hatten Käufer und Verkäufer im Dezember zunächst Widerspruch eingelegt. Diese wurden nun zurückgezogen, so dass der Vorkauf nun bestandskräftig geworden ist. Das Haus mit 22 Wohneinheiten kann damit in den Bestand der städtischen Wohnungsbaugesellschaft STADT UND LAND übergehen.
Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr: „Ich freue mich für die Mieter:innen, dass wir nun Klarheit über die Zukunft des Hauses in der Jansastraße haben. Nun geht es darum, dort wieder geordnete Mietverhältnisse herzustellen, die illegalen Umbauten zurückzubauen und das Haus gut zu verwalten. Dafür bedanke ich mich schon jetzt bei der STADT UND LAND, die seit vielen Jahren eine verlässliche Partnerin für das Bezirksamt ist. Mein besonderer Dank gilt meinen Kolleg:innen im Stadtentwicklungsamt sowie in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung für die wichtige Arbeit, die letztlich zum Erfolg geführt hat. Der Fall bestärkt uns, auch zukünftig alle Instrumente zu nutzen, um bezahlbares Wohnen in Neukölln zu sichern.
Fotoquellen: TP Presseagentur Berlin
