Vorläufige Feststellung: Meta verstößt wegen fehlender Altersprüfung bei Instagram und Facebook gegen DSA.

Die Europäische Kommission hat vorläufig festgestellt, dass Instagram und Facebook von Meta gegen das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) verstoßen. Obwohl ihre eigenen Geschäftsbedingungen ein Mindestalter für die Nutzung der Plattformen festlegen, verhindern Instagram und Facebook nicht in angemessener Weise, dass unter-13jährige ihre Dienste nutzen können, noch identifizieren und entfernen sie sie unverzüglich, wenn sie bereits Zugang haben. Henna Virkkunen, Exekutiv-Vizepräsidentin der EU-Kommission für technologische Souveränität, Sicherheit und Demokratie, erklärte: „Aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen von Meta geht hervor, dass ihre Dienstleistungen nicht für Minderjährige unter 13 Jahren bestimmt sind. Unsere vorläufigen Ergebnisse zeigen jedoch, dass Instagram und Facebook sehr wenig tun, um zu verhindern, dass Kinder unter diesem Alter auf ihre Dienste zugreifen. Nach dem Gesetz über digitale Dienste müssen Plattformen ihre eigenen Vorschriften durchsetzen.

Beispielsweise können Minderjährige unter 13 Jahren bei der Erstellung eines Kontos ein falsches Geburtsdatum eingeben, ohne dass wirksame Kontrollen vorhanden sind, um die Richtigkeit des selbst deklarierten Geburtsdatums zu überprüfen. Das Tool von Meta für die Meldung von Minderjährigen unter 13 Jahren auf der Plattform ist schwierig zu bedienen und nicht effektiv: Es erfordert bis zu sieben Klicks, nur um auf das Meldeformular zuzugreifen, das nicht automatisch mit den Informationen des Benutzers ausgefüllt wird. Selbst wenn Minderjährige unter 13 Jahren gemeldet werden, gibt es oft keine ordnungsgemäße Nachverfolgung oder Kontrolle.

Teil des förmlichen Verfahrens gegen Instagram und Meta vom Mai 2024

Diese vorläufigen Feststellungen greifen dem endgültigen Ergebnis der Untersuchung nicht vor. Sie sind Teil des förmlichen Verfahrens,  das die Kommission am 16. Mai 2024 im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste gegen Instagram und Facebook eingeleitet hat. Die vorläufigen Ergebnisse basieren auf einer eingehenden Untersuchung, die eine Analyse der Risikobewertungsberichte von Instagram und Facebook, interne Daten und Dokumente sowie die Antworten der Plattformen auf Informationsanfragen umfasste. Im Zuge dieser Untersuchungen wurde die Arbeit der Kommission von zahlreichen Organisationen der Zivilgesellschaft und Sachverständigen für den Jugendschutz in der EU unterstützt.

Bei der Ausübung ihrer Verteidigungsrechte haben Instagram und Facebook nun die Möglichkeit, die Dokumente in den Untersuchungsakten der Kommission zu prüfen und schriftlich auf die vorläufigen Feststellungen der Kommission zu antworten. Die Plattformen können im Einklang mit den Leitlinien für das Gesetz über digitale Dienste von 2025 zum Schutz Minderjähriger Maßnahmen ergreifen, um die Verstöße zu beheben.  Parallel dazu wird das Europäische Gremium für digitale Dienste  konsultiert.  

Mögliche Geldbußen

Wird der Standpunkt der Kommission letztlich bestätigt, kann die Kommission eine Nichteinhaltungsentscheidung erlassen, mit der eine Geldbuße verhängt werden kann, die in einem angemessenen Verhältnis zum Verstoß steht und in keinem Fall 6 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des Anbieters übersteigt. Die Kommission kann auch Zwangsgelder verhängen, um eine Plattform zur Einhaltung zu zwingen.

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