Vorübergehende Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu Österreich, der Schweiz, Frankreich, Luxemburg und Dänemark.

Die Kontrollen zur weiteren Eindämmung der Infektionsgefahren durch das Corona-Virus greifen ab Montag, 16.03.2020, 08:00 Uhr.

Bundesinnenminister Seehofer hat in Abstimmung mit den Nachbarstaaten und den betroffenen Bundesländern entschieden, zur weiteren Eindämmung der Infektionsgefahren durch das Corona-Virus vorübergehende Grenzkontrollen einzuführen. Die Kontrollen an den Binnengrenzen zu Österreich, der Schweiz, Frankreich, Luxemburg und Dänemark greifen ab Montag, den 16. März 2020, 08:00 Uhr. 

Der grenzüberschreitende Warenverkehr sowie der grenzüberschreitende Verkehr von Berufspendlern bleiben gewährleistet. Reisende ohne triftigen Reisegrund dürfen an den benannten Grenzen nicht mehr ein- und ausreisen. Dies gilt auch für Reisende mit Krankheitssymptomen, die auf eine Corona-Infektion hindeuten könnten. In diesen Fällen werden in Abstimmung mit den Gesundheitsbehörden die erforderlichen Maßnahmen eingeleitet.

Der Bundesinnenminister bittet alle Bürgerinnen und Bürger, nicht zwingend notwendige Reisen unbedingt zu unterlassen. Berufspendler werden gebeten, entsprechende Nachweise mitzuführen, aus denen sich die Notwendigkeit des Grenzübertritts ergibt.

Die Bundespolizei wurde angewiesen, die Kontrollen ab Montag sicherzustellen. Ein entsprechendes Notifizierungsschreiben über die Wiedereinführung der vorübergehenden Grenzkontrollen auf der Grundlage von Art. 28 des Schengener Grenzkodexes wird heute an die Europäische Kommission und die Innenminister der EU-Staaten versandt.

Touristen auf nord- und ostdeutschen Inseln müssen Heimweg antreten.

Die norddeutschen Küstenländer werden ab dem 16. März den Zugang für Touristen zu den Inseln in der Nord- und Ostsee unterbinden. Darauf haben sich Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, Ministerpräsident Daniel Günther und Ministerpräsident Stephan Weil am Sonntag verständigt. In Mecklenburg-Vorpommern werden diese Maßnahmen aufgrund der Größe der Inseln und der zahlreichen direkten Verbindungen aufs Festland schrittweise eingeführt.

Von den Zugangsbeschränkungen ausgenommen werden lediglich Personen, die ihren ersten Wohnsitz auf einer der Inseln haben oder zur Arbeit auf die Insel müssen bzw. von der Arbeit auf dem Festland zurückkehren. Die Versorgung der Inseln mit Gütern des täglichen Bedarfs wird weiterhin sichergestellt.

Grund für die Abriegelung ist, dass die Gesundheitssysteme der Inseln nicht auf eine größere Zahl von mit dem Coronavirus infizierten Menschen vorbereitet sind. Die Maßnahme dient damit sowohl dem Schutz der Inselbevölkerung als auch dem Schutz der Gäste. Insbesondere sind die Kapazitäten der Intensivmedizin auf den Inseln nicht auf schwere Erkrankungsverläufe ausgelegt.

Diese Anordnung wird durch verkehrsleitende Maßnahmen sichergestellt.

Urlauberinnen und Urlauber, die bereits auf einer der Inseln Quartier bezogen haben, werden gebeten, den Heimweg anzutreten.

Für den Tourismus auf dem Festland kündigten die Landesregierungen ebenfalls Regelungen an.

Fotoquelle: TP Presseagentur Berlin

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