Berlin, 31. August 2026 //. Berliner Krankenhäuser haben gegen Bezirke grundsätzlich Anspruch auf Erstattung der Kosten, wenn sie Personen ohne Krankenversicherung im Notfall behandeln. Trotzdem bleiben sie jährlich auf rund 15 Millionen Euro für die Behandlung dieser Menschen sitzen. Ursache sind aus Sicht der Berliner Krankenhausgesellschaft (BKG) bürokratische Hürden und über Jahre stockende Verfahren bei den Berliner Sozialämtern. Vor gut einer Woche bekam die Krankenhausgesellschaft die Nachricht, dass es kein zentrales Behördenpostfach für die Krankenhausanträge gebe. Als „geplante Verweigerung von Behördenaufgaben“ bezeichnet die BKG den Vorgang.
Marc Schreiner, Geschäftsführer der BKG: „Die wirtschaftlich gebeutelten Krankenhäuser Berlins erfüllen eine wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgabe: Sie behandeln Menschen im Notfall, unabhängig von Aufenthaltsstatus, sozialer Lage oder Versicherungsschutz. Doch wenn es um die gesetzlich verankerte Kostenerstattung geht – festgelegt in den Notfallregelungen des zwölften Buchs im Sozialgesetzbuch (SGB XII) und des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) – verweigert sich die Verwaltung vielfach ihrer Verantwortung. Was wir seit Jahren erleben, ist keine bloße Panne mehr, sondern geplantes Verweigern von Behördenaufgaben. Die Behörden lassen die Kliniken gezielt auf den Kosten sitzen – das ist Arbeitsverweigerung. Dabei wurde die „faire Praxis zur Nothelfer-Regelung“ im letzten Koalitionsvertrag angekündigt.“
Das Verfahren ist kompliziert: Nach der Behandlung stellt der Sozialdienst des Krankenhauses einen Antrag auf Kostenerstattung. Dafür verlangt das Sozialamt von der Klinik den Nachweis der Identität des Patienten ohne Krankenversicherung oder einen Nachweis für seine Bedürftigkeit – Nachweise, zu deren Erbringung die Behörden trotzt Ermittlungsmöglichkeiten oft selbst nicht in der Lage sind und für deren Verlangen von den Krankenhäusern gar keine rechtliche Grundlage besteht. Es folgen abgelehnte oder nicht weiter verfolgte Anträge und damit Behandlungskosten, die beim Krankenhaus verbleiben.
In Zahlen bedeutet das: 86 Prozent der Anträge auf Kostenerstattung nach § 25 SGB XII beziehungsweise § 6a AsylbLG werden abgelehnt oder nicht bearbeitet, wie eine BKG-Erhebung von 2023 unter 17 Berliner Krankenhäusern zeigt. Besonders deutlich wird die Belastung bei gerichtlichen Unterbringungen: 2024 wurden in vier Berliner Kliniken 1.107 Personen durch das Betreuungsgericht untergebracht, davon waren 111 – rund zehn Prozent – nicht krankenversichert. Bei einer durchschnittlichen Verweildauer von 23 Tagen entstanden in Einzelfällen bis zu 30.000 Euro unbezahlte Behandlungskosten.
Nun hat sich die Sozialverwaltung einen nächsten Schildbürgerstreich einfallen lassen: Ein vereinfachtes Antragsformular wurde gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Arbeit und Soziales und den Bezirken entwickelt, liegt aber den Krankenhäusern seit Monaten nicht vor. „Seit Jahren bemühen wir uns um eine Lösung des Problems. Wir haben die einzelnen unternommenen Schritte einmal aufgelistet. Die Datei in Schriftgröße 11 umfasst mittlerweile sechs Seiten“, so Schreiner weiter. „Neuester Coup der Blockadehaltung der Verwaltung: die Nothelfer-Anträge der Krankenhäuser können weder per Fax noch per E-Mail, sondern nur über ein besonderes elektronisches Behördenpostfach an die Bezirke gesendet werden. Ein solches Behördenpostfach haben aber nur die Krankenhäuser in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft und selbst da funktioniert die Kommunikation mit den Bezirksämtern nicht zuverlässig – sollen die Krankenhäuser weiter auf ihren Kosten sitzen bleiben? Ob der Antrag per E-Mail, Fax oder Brieftaube ankommt – es ist Aufgabe der Verwaltung dafür zu sorgen, dass Krankenhäuser ihren Rechtsanspruch auf Erstattung der Behandlungskosten Nichtversicherter ohne Umwege geltend machen können. “
Die Berliner Krankenhausgesellschaft fordert vom Senat und den Bezirken eine pauschale Erstattung von mindestens 60 bis 70 Prozent der Behandlungskosten, die unverzügliche Umsetzung der im Koalitionsvertrag zugesagten fairen Nothelfer-Praxis noch vor der Abgeordnetenhauswahl sowie die sofortige Einführung des vereinbarten Antragsverfahrens mit erleichterten Nachweispflichten. Zudem fordert die BKG ein zentrales Behördenpostfach, über das die Anträge zuverlässig bei der zuständigen Stelle eingehen, statt zwischen zwölf Bezirksverwaltungen zu zirkulieren. Notwendig ist außerdem eine Notfallreform, die Menschen frühzeitig in die ambulante Versorgung und bestehende Clearingstrukturen steuert.
