Wie bereits von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn angekündigt, tritt morgen die neue Testverordnung in Kraft (s. Anhang). Wichtig sind folgende Änderungen:
1. Die kostenlosen Bürgertests werden ab morgen wieder eingeführt. Jede Bürgerin und jeder Bürger hat dann unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus mindestens einmal pro Woche Anspruch auf einen kostenlosen Antigen-Schnelltest (PoC-Test).)
2. Vorhandene Teststellen können ihre Arbeit fortsetzen.
3. Zusätzlich können weitere Testzentren von den Ländern beauftragt werden.
Seit dem gemeinsamen Beschluss aller Ministerpräsidenten (10. August), die kostenlosen Bürgertests abzuschaffen, haben knapp 6 Millionen Menschen in Deutschland eine erste Impfung bekommen.
Fotoquelle: TP Presseagentur Berlin
