„Wir müssen die gesellschaftliche Teilhabe nach Erkrankungen erleichtern statt zu stigmatisieren und zu diskriminieren“.

Niedersachsen Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi fordert Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen,

Niedersachsen, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern haben am heutigen Freitag im Bundesrat eine Entschließung zur Einführung eines gesetzlichen „Rechts auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen eingebracht.

Die antragstellenden Länder wollen mit der Initiative den Bund dazu auffordern, einen entsprechenden Regelungsvorschlag vorzulegen, mit dem sichergestellt ist, dass nach Ablauf medizinisch begründeter Fristen keine Verpflichtungen zur Information oder Offenlegung einer überwundenen Krebserkrankung bestehen. Dies soll unter anderem das Versicherungsvertragsrecht, Verbraucherkreditverträge und Adoptionsvermittlungsverfahren umfassen. Ebenso fordern die Länder eine Verpflichtung zur Löschung bereits vorhandener Daten zu einer überwundenen Krebserkrankung nach Ablauf medizinisch begründeter Fristen vorzusehen. Der niedersächsische Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi sieht in dem gemeinsamen Ländervorstoß einen wichtigen Schritt zu mehr gesellschaftlicher Teilhabe:

„Die Einführung eines gesetzlichen ‚Rechts auf Vergessenwerden‘ wäre ein wichtiger Schritt zur Verwirklichung von Chancengleichheit und Teilhabe von Menschen mit einer Krebsvorerkrankung. Ich plädiere dafür, langfristig ein solches Recht auch auf andere Erkrankungen auszuweiten. Wir müssen die gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe ehemals erkrankter Menschen nachhaltig verbessern, um eine Gleichbehandlung zu gewährleisten und Stigmata durch Vorerkrankungen entgegenwirken.

Menschen, die eine schwere physische oder psychische Erkrankung überwunden haben, dürfen nicht dauerhaft mit Nachteilen belastet werden, wenn aus medizinischer Sicht keine Anhaltspunkte für ein erhöhtes Risiko mehr bestehen. Viele Menschen kämpfen sich nach schweren Erkrankungen mit viel Kraft zurück in ein gesundes Leben. Wir müssen dafür sorgen, dass diese Menschen dann Bedingungen vorfinden, die ihnen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erleichtern und nicht erschweren. Durch die Stigmatisierung von Krankheiten fühlen sich viele Menschen auch nach ihrer Genesung noch abgestempelt. Diese Fehlentwicklung müssen wir verhindern.

Wir wollen dabei keine starren Fristen vorgeben, sondern wollen diese an den aktuellen Stand der Forschung sowie an wissenschaftlich belegte Rückfallrisiken koppeln. Ziel muss es sein Betroffene nach Ablauf medizinisch begründeter Fristen vor Benachteiligungen aufgrund einer überwundenen Erkrankung zu schützen. Es sollen dann z.B. im Versicherungsrecht, im Beamtenrecht oder im Kreditwesen keine Offenlegungs- oder Informationspflichten mehr bestehen. Daten, die für die Therapie und Behandlungsdokumentation der Patientinnen und Patienten erforderlich sind, werden natürlich weiterhin vorgehalten. Mit der vorgeschlagenen Regelung setzen wir ein wichtiges Signal gegen die Diskriminierung von Menschen, die eine schwere Erkrankung überwunden haben.“

Hintergrund:

Die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs und die DGHO Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie e.V. fordern seit 2024 gesetzgeberische Maßnahmen, um diese Diskriminierungen zu beseitigen. In einigen europäischen Staaten, wie etwa Belgien, Frankreich, den Niederlanden und Spanien liegen bereits Regelungen zu einem „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen vor. Entsprechende Regelungen fehlen in der Bundesrepublik Deutschland. Betroffenen werden etwa Versicherungsabschlüsse oder Kreditaufnahmen verwehrt beziehungsweise erschwert.

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