Zum Internationalen Tag gegen die Misshandlung älterer Menschen: Berlin setzt auf Stärkung und Selbstbestimmung.

Zum heutigen World Elder Abuse Awareness Day – dem Welttag gegen die Misshandlung älterer Menschen – betont die Berliner Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege (SenWGP) die Bedeutung von Schutz und Selbstwirksamkeit älterer Menschen. In Berlin werden ältere Menschen durch gezielte Strukturen und gesetzliche Grundlagen geschützt und darin gestärkt, für ihre Rechte einzustehen.

Eine wichtige Säule dafür bilde das vom Abgeordnetenhaus im Mai 2026 verabschiedete Altenhilfestrukturgesetz, das die Umsetzung der Altenhilfe für Berlin konkretisiert. Denn nur durch verlässliche und rahmengebende Strukturen kann Gewaltprävention erfolgreich umgesetzt werden. Der Zugang zu Informationen ist das zentrale Element, damit selbstbestimmte Seniorinnen und Senioren wissen, welche Rechte sie haben, wie Missstände früh erkannt werden und wo Unterstützung und Hilfe zu finden sind.

Berlin setzt hierbei auf eine Vielfalt niedrigschwelliger präventiver Angebote, wie die von der SenWGP in allen zwölf Bezirken geförderten Berliner Hausbesuche. Dadurch werden ältere Menschen befähigt, ihr Leben selbstbestimmt zu gestalten – sei es durch Beratungs- und Teilhabeangebote oder den Austausch in Selbsthilfegruppen. Dies gilt auch und gerade für Menschen in pflegerischen Zusammenhängen – seien sie pflegebedürftig oder Pflegende.

Ein weiterer wichtiger Baustein zur Vorbeugung ist die durch das Land geförderte Fachberatungsstelle Pflege in Not. Hier erhalten pflegebedürftige Personen und Pflegende niedrigschwellige, kostenlose, auf Wunsch aufsuchende und anonyme Beratung. Auch beruflich Pflegende können sich mit ihren Fragen vertrauensvoll an die Fachberatungsstelle wenden. Einrichtungen erhalten im Rahmen der Möglichkeiten der Beratungsstelle Schulungen für unterschiedliche Mitarbeitergruppen. Auch die Begleitung von Vermittlungsgesprächen oder Fallkonferenzen ist möglich.

Beratungs- und Entlastungsangebote für pflegende An- und Zugehörige zielen darauf, die Gesundheit und das Wohlergehen informell Pflegender zu fördern. Auch dies ist ein Beitrag zu einer möglichst sicheren und respektvollen Pflege. Der Schutz vor Gewalt ist zudem bereits seit 2021 in den Gesetzeszweck des Berliner Wohnteilhabegesetzes aufgenommen. Dort sind konkrete Pflichten für Leistungsanbieter und Leitungskräfte von Einrichtungen definiert.

Dazu die Berlins Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege, Dr. Ina Czyborra: „Gewalt gegen ältere Menschen gibt es auch in Berlin. Sie tritt häufig in Form von Vernachlässigung und psychischer oder physischer Misshandlung auf, wie zum Beispiel in Pflegesettings. Berlin setzt hier im Besonderen auf Prävention, Selbstbestimmung und klare rechtliche Grundlagen, um älteren Menschen ein Leben in Würde und Sicherheit zu ermöglichen. Ältere Menschen in der Wahrnehmung ihrer Rechte zu stärken und Gewalt und Misshandlung gegen ältere Menschen vorzubeugen, ist eine Aufgabe, die wir alle gemeinsam angehen müssen. Deshalb hat sich Berlin in den vergangenen Jahren auf Bundesebene intensiv für die Förderung des Gewaltschutzes in stationären Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten eingesetzt. Wir versorgen Berlin gut und sicher und setzen uns dafür ein, dass alle Menschen in Berlin besser und gesünder leben können.“

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