Zweite Anklage im Ermittlungskomplex „JVA Augsburg-Gablingen“.

Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat am 15.04.2026 gegen zehn ehemalige Mitglieder der Sicherungsgruppe (SiG) der JVA Augsburg-Gablingen insbesondere wegen vorsätzlicher bzw. gefährlicher Körperverletzung im Amt (§§ 340, 223, 224 StGB), Freiheitsberaubung (§ 239 StGB) und Nötigung (§ 240 StGB) Anklage zum Landgericht Augsburg erhoben.

In der Anklageschrift legt die Staatsanwaltschaft Augsburg den Angeschuldigten folgenden Sachverhalt zur Last:

Die Angeschuldigten sind ehemalige Mitglieder der SiG der JVA Augsburg-Gablingen. Die SiG nimmt in Justizvollzugsanstalten vor allem sicherheitsbezogene Aufgaben wahr, wie z.B. das Eingreifen in Gefahrensituationen.

Den Angeschuldigten wird vorgeworfen, in wechselnder Beteiligung im Zeitraum von 23.10.2022 bis 24.10.2024 in insgesamt 39 Fällen Straftaten zum Nachteil von insgesamt 35 Gefangenen in der JVA Augsburg-Gablingen begangen zu haben. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich die den Angeschuldigten vorgeworfenen Tatbeiträge dem Umfang nach teils erheblich unterscheiden und nicht jeder Angeschuldigte an den vorgeworfenen Taten im gleichen Maße beteiligt gewesen sein soll. Zudem sollen die Angeschuldigten in wechselnder Beteiligung einen Großteil der Taten im bewussten und gewollten Zusammenwirken mit der ehemaligen stellvertretenden Anstaltsleiterin und einem weiteren ehemaligen Mitglied der SiG, gegen die bereits am 19.01.2026 Anklage zum Landgericht Augsburg erhoben worden war (vgl. Presseerklärung 2026/1 vom 20.01.2026), begangen haben.

• Die Angeschuldigten sollen zum einen in wechselnder Beteiligung und mit unterschiedlichen Tatbeiträgen sowie meist im bewussten und gewollten Zusammenwirken mit der anderweitig verfolgten ehemaligen stellvertretenden Anstaltsleiterin Gefangene körperlich misshandelt haben, wobei die ehemalige stellvertretende Anstaltsleiterin von den Übergriffen nicht nur gewusst, sondern diese vielmehr gebilligt und die Angeschuldigten gedeckt haben soll.

• Zum anderen sollen die Angeschuldigten in wechselnder Beteiligung und mit unterschiedlichen Tatbeiträgen sowie im bewussten und gewollten Zusammenwirken mit der ehemaligen stellvertretenden Anstaltsleiterin Gefangene ohne Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen in einem besonders gesicherten Haftraum ohne gefährdende Gegenstände (bgH) untergebracht haben, um diese zu schikanieren und zu künftig angepasstem Verhalten anzuhalten. Dabei sollen die Angeschuldigten die Gründe für die Unterbringung teilweise frei erfunden oder absichtlich provoziert haben.

• Des Weiteren sollen die Angeschuldigten in wechselnder Beteiligung und mit unterschiedlichen Tatbeiträgen zusammen mit der ehemaligen stellvertretenden Anstaltsleiterin den Gefangenen im bgH die Mindestausstattung in Form von Matratze oder sonstiger Liegeunterlage und Papierunterhose ohne rechtfertigenden Grund vorenthalten haben, so dass diese gezwungen gewesen sein sollen, teilweise mehrere Tage und Nächte hinweg unbekleidet auf dem blanken Boden zu verbringen. Den jeweils an der Unterbringung beteiligten Angeschuldigten soll dabei bewusst gewesen sein, dass keinerlei rechtfertigender Grund für die Vorenthaltung der Mindestausstattung im bgH gegeben war.

Die Anklage legt einem Teil der Angeschuldigten darüber hinaus die mittäterschaftliche Beteiligung an körperlichen Übergriffen auf Gefangene in der Jugendstrafvollzugsanstalt Neuburg-Herrenwörth am 23.10.2024 zur Last: Im Rahmen eines Einsatzes der SiG der JVA Augsburg-Gablingen sollen diese Angeschuldigten in Anwesenheit und mit Billigung der anderweitig verfolgten ehemaligen stellvertretenden Anstaltsleiterin u.a. ungerechtfertigte körperliche Übergriffe zum Nachteil von fünf Gefangenen begangen haben.

Über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens hat nun das Landgericht Augsburg zu entscheiden.

Bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung.

Darauf weist die Staatsanwaltschaft Augsburg ausdrücklich hin.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

*