Anstaltsdirektor und Abolitionist Thomas Galli in Brandenburg willkommen.

Interview mit Stefan Ludwig, Minister für Justiz, Europa und Verbraucherschutz in Brandenburg.

TP: Herr Minister Ludwig, in Facebook postete jemand: Weil sich nichts ändert, mache ich mit. Könnte er in diesem Sinne bei der Justizpolitik der Linken ebenfalls mitmachen?

Ludwig: Wir sind immer offen für neue Mitstreiter. Aber gerade in der Justizpolitik kann man sich eigentlich nicht beschweren, dass sich nichts ändern würde. Wir haben als Linke vor, diesem Land durchaus eine linke Handschrift zuteilwerden zu lassen. Und so wollen wir auch in der Rechts- und Justizpolitik einige Veränderungen durchsetzen. Wir haben in diesem Jahr mit Vorschlägen auf der Justizministerkonferenz auch Mehrheiten errungen.

TP: Eine leichte Arbeit scheint das nicht zu sein. Auf einer Strafvollzugskonferenz im Potsdamer Landtag im Mai, über die wir berichtet haben, sagten Sie selbst, linke Justizpolitik sei das Bohren dicker Bretter. Sind es nicht eher dicke und harte Bohlen?

Ludwig: In mehrerer Hinsicht stößt man da auf Widerstände – sowohl im positiven als auch im negativen Sinne. Zum einen hat sich in der Zeit des Strafvollzugsgesetzes – das Strafvollzugsgesetz gilt ja seit 40 Jahren – natürlich auch bei vielen eine Routine eingestellt, nach dem Motto: Das haben wir immer so gemacht. Und da die Bereitschaft zu erzeugen , darüber nachzudenken, den Strafvollzug hin zu mehr Resozialisierungsarbeit zu verändern, das ist schon ein Stück Arbeit.
Zum zweiten wird dieses Thema doch eher im Verborgenen behandelt; denn wer kümmert sich schon um Strafvollzug. Den meisten ist wichtig, dass Straftätern eine gerechte Strafe zuteilwird, aber dann ist eigentlich auch schon das öffentliche Interesse vorbei. Aus unserer Sicht „leider“, weil genau das, was dann kommt, darüber entscheidet, ob der Straftäter nach Verbüßung der Strafe die Fähigkeiten für ein straffreies Leben hat oder nicht. Und eigentlich verdient genau das das öffentliche Interesse, weil der, der nicht rückfällig wird, die Gefahr vermindert, dass ich Opfer von Kriminalität werde.
Und zum dritten stehen wir vor der großen Herausforderung, hier auch für ein Stück Veränderung der Gesellschaft zu werben. Wenn wir zum Beispiel sagen: Vierzig Jahre nach Inkrafttreten des Strafvollzugsgesetzes der Bundesrepublik soll der Teil erfüllt werden, dass Straftäter auch in die Rentenversicherung einbezogen werden. So erfüllen wir damit auch ein Versprechen, das schon sehr alt ist.
Die Linke streitet dafür, nicht Straftäter zu privilegieren, sondern alle in Deutschland, die arbeiten, gleich zu stellen, an gleichen sozialen Sicherungssystemen teilhaben zu lassen und nicht einzelne Personengruppen am Ende des Erwerbslebens den Kommunen in Altersarmut zu überlassen, die sich dann um die Alterssicherung zu kümmern haben.

TP: Wenn Gefangene zu lange im Knast sitzen, besteht da nicht nach der Entlassung die Gefahr, dass sie schon so hospitalisiert sind, dass sie außerhalb des Gefängnisses erst recht nicht mehr auf die Füße oder Beine kommen?

Ludwig: Da stehen wir vor der Auflösung mehrerer Widersprüche. Zum einen ist Strafvollzug überhaupt nicht geeignet für Resozialisierungsmaßnahmen, weil der Strafvollzug ein totales System ist. Das hat nichts mit Selbständigkeit zu tun und befähigt eher nicht zu einem selbstbestimmten straffreien Leben. Deshalb müssen wir quasi eine Ergänzung schaffen. Neben dem System Strafvollzug bieten wir Resozialisierungsmaßnahmen an – und zwar von Beginn an. Das ist unser neuer Ansatz. Deswegen wollen wir auch schnell die Erstellung eines Vollzugsplans und eine schnelle Diagnostik. Resozialisierung soll quasi wie selbstverständlich dazugehören. Auch deshalb bieten wir den Gefangenen Arbeitsmöglichkeiten in der Haft. Resozialisierungsangebote sollen dazu führen, dass man auch nach langjähriger Strafhaft den Strafvollzug verlässt und dann besser befähigt ist für ein normales Leben ohne Straftaten. .
Diesen neuen Ansatz im Vollzug zu leben, braucht Zeit. Aber es ist eben auch höchste Zeit sich diesen Veränderungen zu stellen. Wir sind deshalb sehr daran interessiert, diesen Weg endlich zu beschreiten, auch wenn wir wissen, dass grundlegende Veränderungen immer lange dauern.

TP: Ist es nicht besser, wie es der Leiter der sächsischen Vollzugsanstalt Zeithain, Thomas Galli, fordert, die Gefängnisse abzuschaffen, weil sie ohnehin nichts bringen und eine Schule der Kriminalität seien. Am Ende bleibe nur Vergeltung übrig, egal welche Resozialisierungsangebote im Gefängnis angeboten werden?

Ludwig: Das meinte ich mit der Auflösung gleich mehrerer Widersprüche. Galli hat mit seinem Befund Recht, dass der Strafvollzug als solcher nicht resozialisierend wirkt. Deswegen wollen wir aber eben gleichzeitig Resozialisierungsangebote machen.
Aber zur Wahrheit gehört auch: Es ist gesellschaftlicher Konsens, dass Straftäter eine Strafe zu verbüßen haben. Mir sind zurzeit keine Alternativen bekannt. Deswegen wollen wir den Weg gehen, bestehende Gefängnisse so zu gestalten, dass sie besser auf ein Leben danach vorbereiten. Ob sich letzten Endes die Idee von Galli durchsetzt, werden wir in einigen Jahren, denke ich, besser sehen.

TP: Wenn Thomas Galli Anstaltsleiter im Land Brandenburg wäre…

Ludwig: …würde ich mich freuen.

TP: Wären sogenannte elektronische Fußfesseln eine Alternative, Haft zu vermeiden, auch langjährige Haftstrafen nach Verbüßung einer gewissen Zeit (etwa nach zwei Dritteln der verbüßten Haftstrafe oder gar Halbstrafe – wer das vergeigte, wäre selber Schuld)? Sieht Galli übrigens als eine Alternative.

Ludwig: Die Justizministerkonferenz hat gerade auf meine Anregung hin eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die Alternativen zumindest für die Ersatzfreiheitsstrafe prüfen soll. Schon zu diesem Vorhaben gehen die Meinungen in der Öffentlichkeit weit auseinander. Eine generelle Diskussion über Alternativen zur Haft allgemein, halte ich derzeit für nicht aussichtsreich. Die Diskussion zur elektronischen Fußfessel folgt leider bisher anderen Zielen, nicht der besseren Resozialisierung.

TP: Vor zwei Jahren wurde in der Tegeler Anstalt in Berlin von zwei Häftlingen die GG/BO (Gefangenengewerkschaft/Bundesweite Organisation) gegründet. Ihre Forderung: Mindestlohn für Häftlinge und die Einbeziehung in die gesetzliche Rentenversicherung. Ihre Mitgliedsanträge an Gefangene bundesweit wurden beschlagnahmt und ihre Werbetätigkeit in den Gefängnissen torpediert. Trotzdem haben sie zwischenzeitlich nach eigenen Angaben ca. 900 Mitglieder. Nach langem Rechtskampf wurde ihnen zum Beispiel vom Oberlandesgericht Hamm die Vereinigungsfreiheit nach dem Grundgesetz (Artikel 9 Absatz 1 und 3) zuerkannt und die Verteilung ihrer Flyer und Mitgliedsanträge nicht als Verstoß gegen Sicherheit und Ordnung der Justizvollzugsanstalt ausgelegt. Das Kammergericht in Berlin sprach ihnen dagegen die Bezeichnung „Gefangenengewerkschaft“ ab, weil im Gefängnis keine Arbeit im arbeitnehmerrechtlichen Sinne verrichtet würde, sondern Arbeitspflicht bestehe. Immerhin betonte das Kammergericht, die Vereinigungsfreiheit als solche nach dem Grundgesetz nicht tangiert zu sehen. Stellt es denn nun nicht eine Wortspielerei, eine Rabulistik dar, wenn Gefangene für Verbesserungen im Strafvollzug eintreten, sie am Namen ihrer Organisation festgelegt werden? Hätte demnach eine andere Bezeichnung, etwa „Interessengemeinschaft“ für höhere Löhne und Einbeziehung in die Rentenversicherung, zu einer anderen gerichtlichen Entscheidung führen müssen?

Ludwig: Ich halte die Frage, ob „Gewerkschaft“ oder nicht für das kleinere Problem. An dem Streit äußert sich für mich ein zentrales Problem, nämlich gilt gleicher Lohn für gleiche Arbeit für alle in diesem Land, oder wie viele Gruppen von Menschen, die arbeiten, die aber weit abfallend vergütet werden, will dieses Land für sich akzeptieren? Deshalb gehe ich in strenger Auslegung des Grundsatzes „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ davon aus, dass das auch für den Strafvollzug gilt.
Wenn wir als Gesellschaft aus guten Gründen den dort Arbeitenden die Freiheit entziehen, dann haben wir letztlich die Möglichkeit ihnen aus den gleichen guten Gründen für den erzielten Lohn die Kosten des Strafvollzugs in Abzug zu bringen. Aber das Konstrukt, sie sind zur Arbeit verpflichtet und erhalten dann als Straftäter nicht den gleichen Lohn für gleiche Arbeit, halte ich langfristig nicht für möglich und auch nicht für notwendig. In der Anstalt erhalten zum Beispiel ja auch die Insassen, die außerhalb der Anstalt arbeiten, Zugang zu einem von Gewerkschaften ausgehandelten Lohn und zu einem Rentensystem. Wenn wir uns als Gesellschaft einig sind, dass wir aus guten Gründen Freiheit entziehen müssen, dann sollten wir uns auch einig sein, dass alle, die arbeiten den gleichen Anspruch auf Vergütung und gewerkschaftliche Vertretung haben. Jemand in Haft muss sich aber aufrechnen lassen, dass er selbst Schuld am Freiheitsentzug trägt und sich deswegen auch an den Kosten zu beteiligen hat.
Ich halte das langfristig für die tragfähigere Variante. Gegenwärtig doktern wir an den Symptomen herum. Wir lösen Einzelfragen, wie sich jetzt die Justizministerinnen und –minister-Konferenz aufgemacht hat, die seit 1976 aufgerufene Rentenfrage einer Beantwortung zuzuführen im Sinne der Aufnahme von Strafgefangenen in die gesetzliche Rentenversicherung. Aber an einigen anderen Punkten sind wir noch nicht so weit. Das mag auch daran liegen, dass eben dieses Thema bei den zentralen gesellschaftlichen Debatten immer noch ein Randthema ist. Wenn wir über gleichen Lohn für gleiche Arbeit reden, ist Arbeit im Strafvollzug in der Regel nicht Teil der Diskussion.

TP: Im Land Brandenburg ist die Arbeitspflicht in den Gefängnissen nun abgeschafft worden. Wie werden die Gefangenen hier entlohnt, die freiwillig arbeiten?

Ludwig: Genau mit der Zweiteilung, die ich eben als nicht tragfähig bezeichnet habe, wird hier entlohnt. Diejenigen, die außerhalb arbeiten – die Freigänger -, haben Zugang zu Tariflöhnen und zu den sozialen Sicherungssystemen, diejenigen, die drinnen arbeiten, haben das nicht.

TP: Warum sollen die, die drinnen arbeiten, nicht auch gleich entlohnt werden?

Ludwig: Das beklage ich ja, dass es so ist. Grundsätzlich gilt im Brandenburger Strafvollzug, dass Resozialisierungsangebote Vorrang vor Arbeit haben. Deswegen ist auch von Beginn des Vollzuges an auf eine zügige Diagnostik und eine zügige Erstellung des Vollzugsplan zu achten, damit eben diese Angebote von Anfang an gemacht werden können und Arbeitsangeboten auch voraus gehen. Diejenigen, die in der Anstalt arbeiten, werden nach dem im deutschen Strafvollzug üblichen System vergütet. Das heißt, sie haben die Möglichkeit etwas Taschengeld zu verdienen, aber sie haben keinen Zugang zu Tariflöhnen.

TP: Wie lange dauert eine solche Eingangsdiagnostik bis zum fertigen Vollzugsplan?

Ludwig: Das ist nicht in ein paar Tagen zu bewerkstelligen.

TP: Gibt es bis zum fertigen Vollzugsplan wenigstens Beschäftigungsangebote, damit die Leute etwas verdienen können?

Ludwig: Als diese Koalition die Arbeit aufnahm und die Linke das Justizministerium übernahm, stellten wir fest, dass es vom Haftantritt bis zu einem gültigen Vollzugsplan bis zu einem Jahr und länger dauerte. Damit ist das erste Jahr schon für Resozialisierungsmaßnahmen verschenkt worden. Wir haben Schritte zur Beschleunigung eingeleitet.

TP: Und für Beiträge zur Rentenversicherung, wenn die Möglichkeit der Einbeziehung schon umgesetzt wäre?

Ludwig: Das sowieso. Rentenversicherungsbeiträge aus einer Arbeit zahlen zurzeit nur Freigänger ein. Derjenige, der im Strafvollzug arbeitet, zahlt nicht ein.
Schon deshalb ist es geboten, Diagnostik und die Erstellung des Vollzugsplans in weniger als einem Jahr zu organisieren. Im Moment können wir das absichern, aber wir wollen noch schneller werden.
Aber zurück zum Thema Arbeit. Arbeitsangebote sollen dem Häftling natürlich gemacht werden, aber eben auch so, dass auch die anderen Resozialisierungsangebote in Anspruch genommen werden können.
Und noch etwas: Es gibt auch Strafgefangene, die gar nicht arbeiten aus ganz unterschiedlichen Gründen. Wir haben keine Vollbeschäftigung im Brandenburger Strafvollzug. Wir haben aber übrigens nach Abschaffung der Arbeitspflicht nicht weniger Beschäftigungsumfang. Es liegt also nicht an der Arbeitspflicht, ob Strafgefangene einer Arbeit nachgehen wollen oder nicht.

TP: Die Gefangenen wollen ja auch nicht Trübsal blasen.

Ludwig: Ja, für einige ist es eine sehr interessante Abwechslung, für andere ist es die erste tagesstrukturierende Maßnahme seit Jahren, die sie erfahren. Andere schätzen die Kommunikation im Kollegenkreis, Dinge, die uns ja draußen nicht fremd sind. Und wieder andere erwerben Fähigkeiten, die sie im späteren Leben für ihr eigenes Fortkommen auch nutzen wollen und nutzen können.

TP: Auf der Justizministerinnen und –minister-Konferenz Anfang Juni in Nauen, bei der Brandenburg seit dem Jahre 2000 wieder den Vorsitz führte, war auch die Opfereinbeziehung in den Gefängnissen ein Thema. Die Opferorganisation netzwerkB vertritt die Position, sie wollen raus aus dem Opfer-Täter-Opfer-Täter-Kreislauf. Was wird in Brandenburg dafür getan, dass es zu einer Versöhnung zwischen Tätern und Opfern kommt?

Ludwig: Zum einen ist Brandenburg sehr aktiv beim Täter-Opfer-Ausgleich. Eine der Formen, die ich auch für sehr schnelle Lösungen als sehr gut empfinde, die vor allem die persönliche Auseinandersetzung des Straftäters mit der der Straftat sehr fördert. Das funktioniert nur, wenn man sich dem Problem stellt.

TP: Gegenüber Psychologen und Sozialarbeitern?

Ludwig: Nein, gegenüber dem Opfer.

TP: Das Opfer müsste demnach dazu bewogen werden, in das Gefängnis hinein zu kommen?

Ludwig: Nein, der Täter-Opfer-Ausgleich findet in der Regel weit vorher statt, bevor jemand ins Gefängnis geht. Für schwere Straftaten gibt es den Täter-Opfer-Ausgleich in dem Sinne auch nicht. Da geht es hauptsächlich um leichtere Straftaten, die sich dadurch auch schneller einer Strafe zuführen lassen. Für die Alltagskriminalität ist das z.B. ein sehr taugliches Mittel. Auch bei jugendlichen Straftätern, bei Ersttätern, ist es sehr geeignet, die Auseinandersetzung des Straftäters mit der Tat zu fördern. Er muss ja dem Opfer gegenübertreten. Das kann er nicht, ohne sich mit der Tat auseinandergesetzt zu haben.
Dann haben wir die Möglichkeit der Adhäsionsverfahren, das heißt, im Strafverfahren können gleichzeitig zivilrechtliche Ansprüche mit geklärt werden. Das Problem dabei ist oft, dass der verurteilte Straftäter mittellos ist, so dass dem Opfer oftmals keine Entschädigung zuteilwird. Ich halte das auch für einen Zustand, an dem wir etwas ändern sollten. Auch daher die Überlegung, ob Straftäter im Strafvollzug nicht immer die Möglichkeit haben sollten, ein Arbeitsentgelt zu verdienen – nicht für den Eigenverbrauch, sondern auch um Opfern Entschädigung zukommen lassen zu können. Ich halte das für einen triftigen Grund, dass wir dies deshalb in die Diskussion einführen sollen, ja einführen müssen. Denn der obligatorische Verweis an die Opfer, sich an den Weißen Ring zu wenden, ist aus meiner Sicht zurzeit sehr nützlich, aber auch das Einzige, wo Opfern noch kurzfristig Hilfe zuteilwird. Aber das ist nicht zeitgemäß.

TP: Deswegen fordert netzwerkB ähnlich wie Thomas Galli, der seit Juni auch Beiratsmitglied bei dieser Organisation ist, die Abschaffung der Gefängnisse und argumentiert, das Geld, das in den Justizvollzug gesteckt werde, sei bei den Opfern besser aufgehoben.

Ludwig: Auch mir liegt daran, den Opfern mehr Hilfe zukommen zu lassen. Den eben vorgeschlagenen Weg teile ich so nicht. Der Strafvollzug wird ja nicht zu Gunsten des Opfers, sondern aus gesellschaftlichen Gründen organisiert. Das heißt, die Strafe wird im Namen des Volkes angeordnet, weil die Gesellschaft aus guten Gründen eine Strafe einfordert. Das ist nicht auf das Opfer bezogen.

TP: Früher hat man den Straftäter auf’s Rad gebunden, ihm den Kopf abgeschlagen, heute gibt’s den Strafvollzug, den Thomas Galli nachvollziehbar auch wieder als überholt ansieht.

Ludwig: Ich halte das für einen interessanten Diskussionsansatz, aber die Abschaffung der Gefängnisse hilft dem Opfer auch noch nicht per se weiter. Ich kann nicht guten Gewissens sagen, ich schließe die Gefängnisse; das Geld, das ich dafür aufwende, setze ich in einem Opferfonds ein. Damit leistet der Täter immer noch keine Entschädigung an das Opfer.
Ich will dahin, dass der ehemalige Straftäter nach guter Resozialisierung nicht mehr rückfällig wird und gleichzeitig in die Lage versetzt ist, das Opfer auch zu entschädigen. Ich finde es sehr gut, dass wir mit dem Opferentschädigungsgesetz uns quasi zurzeit als Gesellschaft dazwischen schalten, langfristig gesehen lohnt es sich aber, daran zu arbeiten, dass die Straftäter das Opfer selbst entschädigen.

TP: Auf der Justizministerinnen und –minister-Konferenz in Nauen war auch auf Vorschlag von Brandenburg die Abschaffung der sogenannten Ersatzfreiheitsstrafen ein Thema. Besteht zumindest die Hoffnung, dass – der Bremer Kriminologe Prof. Johannes Feest hat darüber auf der bereits erwähnten Strafvollzugskonferenz im Potsdamer Landtag eingehend referiert -, nach dem Nichtbezahlen von Geldstrafen – ähnlich wie in Schweden – nochmals streng richterlich hinterfragt wird: Konnte der Delinquent tatsächlich nicht bezahlen oder wollte er nicht bezahlen, bevor er gegebenenfalls eine Ersatzfreiheitsstrafe anzutreten hätte?

Ludwig: Wir haben auf der Justizministerkonferenz beschlossen, in einer Arbeitsgruppe nach Alternativen zur Ersatzfreiheitsstrafe zu suchen. Es ist ja nicht im Sinne der Rechtssetzung, dass jemand, der zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, dann im Gefängnis landet, weil er die Strafe eben nicht bezahlen kann. Denkbar sind diverse Alternativen. Aber ich möchte der Diskussion in der Arbeitsgruppe nicht vorgreifen. Ich kann Ihnen aber versichern, dass ich an konkreten Ergebnissen interessiert sein werde.

TP: Wie stehen Sie zur Privatisierung von Gefängnissen?

Ludwig: Davon halte ich gar nichts. Der Strafvollzug ist eine hoheitliche Aufgabe und gehört nicht in die Hände privater.

Interview: Dietmar Jochum, TP Presseagentur Berlin

Fotoquelle: TP Presseagentur Berlin

19 Antworten

  1. Laut einer Studie des Bundesjustizministeriums wird jeder zweite Straftäter rückfällig; je mehr Vorstrafen bestehen und diese im Gefängnis verbüßt werden, desto höher ist die Rückfallquote. Diese Zahlen müssen mehr als nachdenklich stimmen. In Fachkreisen ist lange bekannt, dass Gefängnisse nicht zu Verhaltensänderungen führen und Persönlichkeitsstörungen oder verfestigte Verhaltensmuster weitestgehend oder unverändert bestehen bleiben. Thomas Galli spricht offen aus, was viele längst wissen. Es liegt also auf der Hand und trotzdem fällt es schwer, grundlegend neue Wege zu gehen. Wenn das fehlende Verständnis in der Gesellschaft die Ursache dafür sein soll, frage ich mich, ob es nicht sinnvoller wäre, auf die Statistik zu verweisen. Solange die Täter keine reelle Chance auf Wiedereingliederung erfahren, solange wird sich auch ihr Verhaltensmuster nur bedingt ändern. Die Zahlung der Rentenversicherungsbeiträge gehört für mich dazu.

  2. das Problem liegt doch eigentlich am Aufbau der Vollzugsanstalten, wie in Berlin, wo Gruppenleiter als Verwaltungsbeamte gleichzeitig Sozialarbeit leisten sollen. Dass dies nicht funktionieren kann, ergibt sich von selbst, so sind Berliner Vollzuganstalten statt auf Resozialisierung auf reinen Verwahrvollzug ausgelegt. dies betrifft in erster Linie die Justizanstalten Tegel und Plötzensee (Alt Charlottenburg). Die Ansichten des Herrn Galli kann man nur befürworten.

  3. Frau Rimkus, wenn Sie auf die (Rückfall-)Statistik verweisen wollen, müssen Sie sie auch interpretieren können. Zahlen sprechen nämlich nicht „für sich“. Die genannte Statistik erfasst Rückfall nach Strafvollzug, nicht Rückfall durch Strafvollzug. Das ist doch ein kleiner Unterschied, nicht wahr?

    Wer sich über den Stand der Strafvollzugsforschung informieren möchte, dem empfehle ich meine einschlägige Dokumentation:
    (2010). Strafvollzug. Forschungsdokumentation 1987-2010. (Kriminologie und Praxis ; 59) Wiesbaden : KrimZ.

    Was Hr. Galli fordert, ist nicht neu. Was der Minister möchte, ist auch nicht neu, v.a. löst Hr. Ludwig keine Widersprüche, sondern verstärkt sie. Er sagt: „Zum einen ist Strafvollzug überhaupt nicht geeignet für Resozialisierungsmaßnahmen …“ Zustimmung, aber was möchte er in Brandenburg: noch mehr Resozialisierungsmaßnahmen! Wozu, bitteschön? Wo wäre denn der wissenschaftliche Nachweis, dass 40 Jahre Resozialisierungsgesetz (StVollzG) zu weniger Rückfall geführt hätten? Dagegen sagen (behaupten) dann die Kritiker (wie Hr. Feest): Ja, das liegt doch daran, dass man das Gesetz nicht ernst genug genommen hat u. fordern stattdessen: mehr, mehr! Mehr, mehr … sagt der kleine Häwelmann. Für einen bekannten österreichischen Psychologen ist „mehr desselben“ häufig nicht die Lösung eines Probelems, sondern die Verhinderung einer Lösung.

    • Wenn es eine Statistik gäbe für Rückfall durch den Strafvollzug, Herr Sohn, dann sähe es übelst aus. Eine solche Statistik würde die Statistik Rückfall nach dem Strafvollzug total in den Schatten stellen. Rückfall gibt es in der Regel nach dem Strafvollzug, ja, wann denn sonst? – wenn man von den bösen Knastkollern absieht. Aber Ursache und Wirkung sollte generell mal besser erforscht werden. Aber da will keiner so richtig ran. Das ist ein absolutes Dunkelfeld, aber leicht zu erhellen, wenn alle fünf Sinne beieinander sind. Aber da müssten sich viele Justizfuzzis einen neuen Job suchen.

  4. Ich nehme meinen Hut ab vor Herrn Minister Ludwig! Er ist auf verantwortlicher politischer Ebene fast der Einzige auf weiter Flur, der gegen den oberflächlichen Zeitgeist den schwierigen Weg der Menschlichkeit und der Vernunft beschreitet. Und dass er damit politisch kaum punkten kann, spricht für seine Aufrichtigkeit. Aber, ich bin tatsächlich überzeugt von dem, was ich zum Strafvollzug von mir gegeben habe. Die Institution Gefängnis muss in einem Prozess, der sicher viele Jahre dauern wird, durch sinnvollere Alternativen ersetzt werden. In einen solchen Prozess könnte ich mich einbringen. Als herkömmlicher Gefängnisleiter aber tauge ich nicht.

  5. Sehr geehrter Herr Sohn, vielen Dank für Ihre Antwort. Ich würde mich gern an den Fakten orientieren. Tatsächlich zählt Brandenburg zu den Bundesländern, die bei der Resozialisierung mit gutem Beispiel voran gehen, wie jetzt wieder unschwer zu erkennen ist. Dieses Vorgehen ist nur zu befürworten. Solange es Gefängnisse gibt, muss alles daran gesetzt werden, Resozialisierungsmaßnahmen zu intensivieren. Erst wenn dieser Denkprozess auch in vielen anderen Bundesländern von statten geht, werden neue Wege geebnet. Dabei können Statistiken hilfreich sein, z.B. auch solche über Rückfälle durch den Strafvollzug. Aber das wissen Sie ja selbst am besten. Nicht zuletzt werden Verbrechen am ehesten verhindert, wenn die Ursachenbekämpfung von Kriminalität im Fokus stehen würde. So ist es richtig, Kritik anzuwenden, jedoch sollte sich diese an den richtigen Adressaten wenden.

  6. Rückfall nach Strafvollzug oder Rückfall durch Strafvollzug.
    Was soll denn dieser Schwachsinn des Herrn Werner Sohn?
    Wielange hat Herr Sohn denn schon einmal gesessen, als dass er sich anmaßen könnte, darüber zu fachsimpeln?
    Selbst, Jahrgang 1940, habe ich 34 Jahre wg. Eigentumsdelikten abgesessen und kann feststellen, dass es definitiv nur eine richtige Antwort geben kann, nämlich die: Rückfall durch Strafvollzug.
    Alles andere ist doch Quatsch und laienhaftes Gefasel von Leuten, die den Knast nicht kennen.
    Ein Rückfall in der Kriminalität ist doch nichts anderes als ein vergleichbarer Rückfall in der Medizin, wo ganz offensichtlich das Medikament nicht den erwünschten Erfolg gebracht hat.
    Und ähnlich der Medizin, versucht man dann auch im Strafrecht, die Dosierung zu erhöhen, weil man hofft, damit zum Erfolg zu kommen.
    Das ganze Gegenteil ist der Erfolg; man wird nämlich immunisiert.
    Im Gegensatz zur Medizin, wo man erkannt, gelernt und begriffen hat, dass solche Behandlung kontraproduktiv ist, hat die fünftausendjährige Knastgeschichte bewiesen, dass Knast nichts bringt.
    Außer eben, dass sich an ihr sog. Kriminologen mittels Statistiken und ähnlichen Pseudoerkenntnissen befriedigen können.
    Wenn nun jetzt eine neue Generation wie Frau Rimkus, Herr Galli und Herr Ludwig eben zu dieser Einsicht kommt, nämlich die soziale Integration in den Vordergrund zu stellen,
    anstatt in Knastplätze zu investieren, dann gibt es auch die Hoffnung auf die Einsicht, dass die „Medizin Knast“ obsolet ist und nach fünftausendjähriger Geschichte sich hoffentlich die Erkenntnis durchsetzt, dass das Experiment Knast nichts aber auch gar nichts gebracht hat.

  7. Besser als Adolf Schuh kann man es eigentlich kaum auf den Punkt bringen. Auch bei Contergan erfolgte der Schaden nach Einnahme der Tabletten, aber zwischenzeitlich weiß man, dass er durch das „Medikament“ an sich verursacht wurde. Das wollte damals auch keiner wahrhaben, vor allem der Hersteller nicht, der es auf den Markt brachte. Der Vergleich Adolf Schuhs mit der Medizin ist konsequent und logisch. Herr Sohn sollte seine Position überdenken.

  8. Knast als Medizin?
    Ein interessanter Vergleich, den Herr Schuh dort widerspruchsfrei zieht. Steht er doch im Vergleich dem nicht nach, den Hippokrates von Kos – 470 v. Chr – traf, als er konstatierte: Medicus sanat, natura curat. Das sind runde 2.500 Jahre her und bis heute unwidersprochen.
    5.000 Jahre Knastgeschichte, übrigens einhergehend mit Beginn der Urbaninsierung, beweisen, dass Strafandrohungen nichts helfen und Strafen nichts bringen.
    Setzt man sich ernsthaft mit den Postulaten von Herrn Galli auseindander, kommt man logisch konsequent zum Ergebnis, dass er auf dem richtigen Weg ist.
    Warum kann ich diese Aussage treffen?
    Nun, ähnlich wie Herr Schuh, kann auch ich auf eine lange und erkenntnisreiche Haftzeit zurückgreifen, die 1957 damit begann, dass ich, als damals Siebzehnjähriger in Westberlin, von einem Jugendrichter zu sog. Wochenendfreizeitentzug verurteilt wurde. Das hieß, vier Wochenenden in der Jugendvollzugsanstalt Neukölln, „Cafe Schönstedt“ genannt.
    Von Freitag nachmittag 16:00 Uhr bis Montag morgen 06:00 Uhr, sollte man als Jugendlicher Knastluft schnüffeln, um geschockt zu werden.
    Geschockt wurde man tatsächlich, aber nicht geheilt!
    Warum nicht geheilt?
    Nun, weil genau das passierte, was Herr Galli treffend als „Rückfall durch Strafvollzug“ bezeichnet. Ich lernte dort, wie dann auch später in vielen anderen Knästen, Leute kennen, die ich so niemals kennen gelernt hätte. Einhergehend mit dem Kennenlerenen setzte, auch wieder logisch konsequent, eine Sozialisierung ein, bei der ich in der Hierarchie ganz unten stand.
    Was ich damals nicht erkannte, war, dass ich nicht nur stigmatisiert, sondern vielmehr zum Objekt wurde, das zu resozialisieren war.
    Lassen Sie mich kurz auf diesen Aspekt der Resozialsierung eingehen, weil über diesen Begriff zu wenig nachgedacht wird.
    Resozialisierung setzt voraus, dass man zuvor asozialisiert wurde. Aber genau das wurde ich nicht, es sei denn, man meint, dass das Familienleben in einem Richterhaushalt, etwas Asoziales an sich hat.
    Es folgten dann 60 Jahre, in denen ich den Grundsatz „Rückfall durch Vollzug“ mehrfach unter Beweis stellen und auch in der Hierarchie Fortschritte verzeichnen konnte.
    Die dabei gewonnenen Erkenntnisse decken sich mit denen von Herrn Galli.
    Es gibt eine Gruppe Krimineller, die man tatsächlich nicht fei herumlaufen lassen kann, die aber kein Fall für den Knast sind, sondern einer für die Psychiatrie.
    Die andere Gruppierung, und das ist die, die Herr Galli meint, bedürfen keiner Medizin „Knast“, sondern einer frühzeitigen Inklusion, denn längstens nach sechs Monaten Haft hat jeder Probant den Schrecken vorm Knast verloren und ist fürs Leben immunisiert.
    Knast schafft erst die Strukturen, von denen dann andere leben können!
    Richter, Staatsanwälte, Verteidiger, Sozialarbeiter, Vollzugsbeamte, Bewährungshelfer u. v. a. m. sind nichts anderes als Symbionten des Knackis, die wie ungleiche Lebewesen zum gegenseitigen Nutzen zusammenleben, wozu auch ein Herr Werner Sohn gehört, der wohl eher nicht seine Position überdenken wird, würde er doch dann feststellen müssen, entbehrlich zu sein.
    Und welcher Staatsdiener kann das, es sei denn, er hat Charakter?!

  9. Na, da hat mal einer nicht nur aus dem Fenster gesehen. Kann man nur hoffen, dass solche Erfahrungen, oder sollte man besser „Ersitzungen“ sagen, Eingang in die Überlegungen derer findet, die denken können. Denn nicht alles was hinter der Tür sitzt hat draußen versagt, wie auch die, die vor der Tür stehen, nicht alles Wirtschaftsversager sind.

  10. „Bevor unsere weißen Brüder kamen, um zivilisierte Menschen aus uns zu machen, hatten wir keine Gefängnisse. Aus diesem Grund hatten wir auch keine Verbrecher. Ohne ein Gefängnis kann es keine Verbrecher geben. Wir hatten weder Schlösser noch Schlüssel, und deshalb gab es bei uns keine Diebe. Wenn jemand so arm war, dass er kein Pferd besaß, kein Zelt oder keine Decke, so bekam er all dies geschenkt. Wir waren viel zu unzivilisiert, um großen Wert auf persönlichen Besitz zu legen. Wir strebten Besitz nur dann an, um ihn weitergeben zu können. Wir kannten kein Geld, und daher wurde der Wert eines Menschen nicht nach seinem Reichtum bemessen. Wir haten keine schriftlichen Gesetze, keine Rechtsanwälte und Politiker, daher konnten wir einander nicht betrügen. Es stand wirklich schlecht um uns, bevor die Weißen kamen, und ich kann es mir nicht erklären, wie wir ohne die grundlegenden Dinge auskommen konnten, die – wie man sagt – für eine zivilisierte Gesellschaft so notwendig sind.“
    Lame Deer (Dakota) 1903-1974

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