Niedersachsen geht gegen Vermieter von Schrottimmobilien vor.

Mietwohnungen sollen künftig einen bestimmten Mindeststandard erfüllen. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das niedersächsische Kabinett am Dienstag zur Einbringung in den Landtag beschlossen hat.

„Mieterinnen und Mieter haben damit künftig eine viel größere Chance, sich gegen Vermieter von Schrottimmobilien zu wehren“, so Niedersachsens Bauminister Olaf Lies.

„Und es ist schon jetzt ein wichtiges Signal an wenige schwarze Schafe unter den Vermietern: Wir lassen nicht zu, dass sie die finanzielle Notlage der Menschen ausnutzen. Gerade in der jetzigen Zeit senden wir mit dem Gesetzesentwurf die eindeutige Botschaft, dass Ausbeutung von Schwächeren, in diesem Fall Mietern, in Niedersachsen keinen Platz hat. Die Landesregierung steht für ein solidarisches Miteinander, gerade in Zeiten von Corona, aber auch darüber hinaus.“ Hintergrund der Gesetzesinitiative waren die Zustände in zwei Delmenhorster Mehrfamilienhäusern, „die noch immer in schlechtester Erinnerung sind“, so Lies.

Vermieter kümmerten sich nicht um die Gebäude und leiteten das Geld für Betriebskosten nicht an die dortigen Stadtwerke weiter. Die Folge: Die Gas- und Wasserversorgung wurde gekappt, die Mieterinnen und Mieter mussten mit Wasser aus Hydranten versorgt werden. Und die Stadt konnte mangels rechtlicher Handhabe nur tatenlos zusehen und nicht gegen die Pflichtverstöße vorgehen. „Damit soll künftig Schluss sein“, so Lies. „Derartige Zustände wollen wir in Niedersachsen nie wieder sehen und werden sie auch nicht dulden.“

In dem Gesetzentwurf ist unter anderem eine ausreichende natürliche Belichtung und Belüftung als eine Mindestausstattung vorgesehen. Eine Wohnung soll außerdem Anschlüsse für Energie- und Wasserversorgung haben, eine Heizungsanlage sowie eine Sanitäreinrichtung. Und natürlich muss die Ausstattung funktionsfähig und nutzbar sein. Dies soll auch für Innenhöfe und Kinderspielflächen auf dem Grundstück gelten. Hält ein Vermieter die Mindestanforderungen nicht ein, soll ihn die Gemeinde per Anordnung verpflichten können, Wohngebäude und Grundstücke entsprechend auszustatten, zu gestalten, zu erhalten und wiederherzustellen. Vorgesehen ist ein Bußgeld bei Verstößen von bis zu 50.000 Euro. Im äußersten Fall soll der Wohnraum auch für unbewohnbar erklärt und versiegelt werden können. Dann soll es Aufgabe des Vermieters sein, die Bewohnerschaft auf eigene Kosten anderweitig unterzubringen. Neben den baulichen Mindestanforderungen soll das Gesetz auch die Belegungsdichte von Mietwohnungen regeln. Häufig wird Wohnraum überbelegt und es werden völlig überhöhte Mieten verlangt, die dann vom Sozialamt oder dem Jobcenter übernommen werden. „Dem mehr als fragwürdigen Geschäftsmodell der Überbelegung machen wir mit dem Gesetz einen Strich durch die Rechnung“, so Minister Lies.

Gesetzentwurf zum Wohnraumschutzgesetz begrüßt.

Der Delmenhorster SPD-Landtagsabgeordnete Deniz Kurku begrüßt den Gesetzentwurf ausdrücklich.

Hintergrund der Gesetzesinitiative waren nicht zuletzt die Zustände rund um zwei Mehrfamilienhäuser im Delmenhorster Wollepark. Dort wurde die Gas- und Wasserversorgung gekappt, weil Vermieter aus dubiosen Gesellschaftsformen die Immobilien haben verkommen lassen und Rückstände bei den Energieversorgern nicht gezahlt hatten.

Deniz Kurku hierzu: „Dies ist ein echtes „Delmenhorster Gesetz“. Durch die negativen Erfahrungen hier bei uns vor Ort wurde aufgezeigt, dass Handlungsbedarf besteht. Oberbürgermeister Axel Jahnz samt der Delmenhorster Stadtverwaltung, der Stadtrat, Wohlfahrtsverbände, Nachbarschaftsbüro und viele mehr haben immer wieder auf Missstände hingewiesen und mussten an den Auswirkungen arbeiten. Als Delmenhorster Landtagsabgeordneter ist es natürlich auch mein Auftrag, die Erfahrungen in Hannover vorzubringen. Der Gesetzesentwurf zeigt jetzt ganz klar, dass die Landesregierung sich der Sache nicht nur angenommen hat, sondern mit aller Kraft Fehlentwicklungen gegensteuert. Mieterinnen und Mieter, aber eben auch Kommunen haben künftig eine echte Handhabe, sich gegen Vermieter von Schrottimmobilien zu wehren“.

In dem Gesetzentwurf ist unter anderem eine ausreichende, natürliche Belichtung und Belüftung als eine Mindestausstattung vorgesehen. Eine Wohnung soll außerdem Anschlüsse für Energie- und Wasserversorgung haben, eine Heizungsanlage sowie eine Sanitäreinrichtung. Und natürlich muss die Ausstattung funktionsfähig und nutzbar sein. Dies soll auch für Innenhöfe und Kinderspielflächen auf dem Grundstück gelten. Hält ein Vermieter die Mindestanforderungen nicht ein, soll ihn die Gemeinde per Anordnung verpflichten können, Wohngebäude und Grundstücke entsprechend auszustatten, zu gestalten, zu erhalten und wiederherzustellen. Vorgesehen ist ein Bußgeld bei Verstößen von bis zu 50.000 Euro. Im äußersten Fall soll der Wohnraum auch für unbewohnbar erklärt und versiegelt werden können. Dann soll es Aufgabe des Vermieters sein, die Bewohnerschaft auf eigene Kosten anderweitig unterzubringen.

„Gerade erst wurde uns in Düsternort auf traurige Weise vor Augen geführt, wie notwendig das Gesetz ist. Das gilt aber nicht nur für uns in Delmenhorst, sondern für ganz Niedersachsen. Es darf nicht sein, dass viele Mieterinnen und Mieter, gerade eben auch die verantwortungsbewussten Mieterinnen und Mieter unter den Machenschaften einiger Weniger leiden. Ich freue mich auf die Beratungen in den Ausschüssen und im Landtag“, so Deniz Kurku.

Foto: Deniz Kurku

Fotoquelle: SPD-Fraktion Niedersachsen

Die TP Presseagentur Berlin hat sich bereits vor 25 Jahren mit den Zuständen in Delmenhorst befasst und die dortigen Schrottimmobilien massiv angeprangert. Zu dieser Zeit war Gerhard Schröder Ministerpräsident in Niedersachsen.

Hier geht’s zum ausführlichen Artikel der TP Presseagentur aus dem Jahre 1995:

https://taz.de/!1518403/

https://taz.de/!1522436/

Walter Momper, Fotoquelle: TP Presseagentur Berlin
Klaus-Rüdiger Landowsky, 1993 – 2001 Vorstandsvorsitzender der Berliner Hypotheken- und Pfandbriefbank AG, Fotoquelle: TP Presseagentur Berlin

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