Das Presse- und Informationsamt des Landes Berlin teilt mit:
Stärkung des Verfassungsgerichtshofes von Berlin.
Auf Vorlage der Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz, Dr. Felor Badenberg, hat der Senat von Berlin heute zwei Gesetzesentwürfe zur Resilienz des Berliner Verfassungsgerichtshofes beschlossen. Den Beschlüssen gingen konstruktive Beratungsgespräche mit den Regierungsfraktionen von CDU und SPD sowie mit den Oppositionsfraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke voraus.
Künftig sollen zentrale, einfachgesetzliche Regelungen zur Arbeitsweise, Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Funktionsfähigkeit des Verfassungsgerichtshofes in die Verfassung von Berlin aufgenommen werden. Damit knüpft Berlin an die Entscheidung aus der Zeit der Wiedervereinigung an und stärkt die Wehrhaftigkeit sowie die Resilienz des Verfassungsgerichtshofs als maßgebliche Instanz zum Schutz der Landesverfassung und bekräftigt diese Haltung nun ausdrücklich auf Verfassungsebene.
In der Landesverfassung sollen insbesondere die Stellung des Verfassungsgerichtshofes als unabhängiges Verfassungsorgan, seine Geschäftsordnungsautonomie sowie die verbindliche Wirkung seiner Entscheidungen gegenüber der gesamten öffentlichen Gewalt festgeschrieben werden. Auf diese Weise wird seine Rolle als zentrale Kontrollinstanz innerhalb der verfassungsmäßigen Ordnung des Landes weiter gefestigt.
Darüber hinaus sollen wesentliche Regelungen zum Amt der Verfassungsrichter in die Verfassung aufgenommen werden. Dazu gehören eine Amtszeit von sieben Jahren, die Fortführung des Amtes bis zur Wahl eines Nachfolgers, ein Mindestalter von 35 Jahren, die Wählbarkeit zum Deutschen Bundestag als Voraussetzung für das Richteramt sowie der Ausschluss einer Wiederwahl.
Ebenfalls auf Verfassungsebene geregelt werden soll die nur sehr eingeschränkte Möglichkeit der Abberufung von Verfassungsrichtern, die ausschließlich durch den Verfassungsgerichtshof selbst erfolgen kann. Zudem wird klargestellt, dass die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes nicht den disziplinarrechtlichen Regelungen der übrigen Richterschaft unterliegen. Diese Regelungen dienen dem besonderen Schutz der unabhängigen Stellung der Mitglieder des Berliner Verfassungsgerichtshofes.
Unverändert sollen die Organisation und das Verfahren des Verfassungsgerichtshofes im Gesetz über den Verfassungsgerichtshof geregelt werden.
Die Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz, Dr. Felor Badenberg: „Dem Verfassungsgerichtshof kommt eine zentrale Bedeutung für den Schutz unserer verfassungsrechtlichen Ordnung zu. Es ist daher ein wichtiges Signal, seine Stellung nun unmittelbar in der Landesverfassung abzusichern. Mein Dank gilt den Regierungsfraktionen von CDU und SPD sowie den Oppositionsfraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke für die sachlichen und konstruktiven Gespräche. Ich freue mich über den breiten demokratischen Konsens, der dieses Ergebnis ermöglicht hat. Mit der Verankerung zentraler Grundlagen auf Verfassungsebene stärkt Berlin nachhaltig die Unabhängigkeit seines Verfassungsgerichtshofes. Damit wird sichergestellt, dass er seine Aufgabe als oberstes Organ der verfassungsrechtlichen Kontrolle im Land Berlin auch künftig verlässlich erfüllen kann.“
Die Gesetzentwürfe werden nun dem Abgeordnetenhaus von Berlin zur weiteren Beratung vorgelegt.
Modernisierung des Berliner Justizvollzugs: Zweites Gesetz zur Änderung von Berliner Justizvollzugsgesetzen
Der Senat von Berlin hat heute den Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Berliner Justizvollzugsgesetze beschlossen. Die von Justizsenatorin Dr. Felor Badenberg eingebrachte Reform stärkt Sicherheit und Ordnung in den Anstalten, setzt verfassungsrechtliche Vorgaben zur Gefangenenvergütung um und führt die elektronische Fußfessel für Lockerungsmaßnahmen ein.
Elektronische Fußfessel zur Absicherung von Lockerungen
Ein zentraler Baustein der Reform ist die Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung für Gefangene im Lockerungsvollzug. Diese Maßnahme dient primär dem Opferschutz und der Sicherheit der Bevölkerung. Gleichzeitig ermöglicht sie einen kontrollierten Spielraum für Erprobungsmaßnahmen, die für eine erfolgreiche Vorbereitung auf ein straffreies Leben nach der Entlassung essenziell sind
Verstärkter Kampf gegen Drogen und Extremismus
Um die Sicherheit innerhalb der Justizvollzugsanstalten (JVA) zu erhöhen, weitet das Gesetz die Befugnisse im Kampf gegen Betäubungsmittel aus. Dies betrifft insbesondere neue Schmuggelwege, etwa über präparierte Briefe. Zudem werden Sanktionen bei der Verweigerung von Drogenscreenings oder Probenmanipulationen verschärft. Flankiert werden diese Maßnahmen durch einen Ausbau der Gewalt- und Extremismusprävention sowie gezielte Deradikalisierungsprogramme.
Umsetzung von Verfassungsgerichtsurteilen zur Gefangenenarbeit
Mit der Neuregelung der Gefangenenarbeit setzt Berlin die sich aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ergebenden Vorgaben um. Dies betrifft insbesondere die Anpassung der Vergütung der Gefangenenarbeit.
Justizsenatorin Dr. Felor Badenberg: „Mit diesem Gesetzentwurf entwickeln wir den Berliner Justizvollzug konsequent weiter. Wir reagieren auf verfassungsrechtliche Vorgaben und begegnen aktuellen Sicherheitsherausforderungen. Unser Ziel ist ein moderner Vollzug, der Resozialisierung verantwortungsvoll absichert, den Opferschutz stärkt und unseren Mitarbeitenden rechtliche Handlungssicherheit gibt.“
Die Gesetzentwürfe werden nun dem Abgeordnetenhaus von Berlin zur weiteren Beratung vorgelegt.
Ernennung Präsidentin Landgericht Berlin II
Der Senat hat heute auf Vorlage der Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz, Dr. Felor Badenberg, heute der Ernennung von Dr. Schröder-Lomb zur Präsidentin des Landgerichts Berlin II zugestimmt.
Dr. Svenja Schröder-Lomb, Jahrgang 1964, studierte Rechtswissenschaften in Passau. Nach dem juristischen Vorbereitungsdienst im Bezirk des Oberlandesgerichts München ist sie seit ihrer Ernennung zur Richterin im Jahr 1994 in der Berliner Justiz tätig und hat sich dabei einen sehr reichen Erfahrungsschatz erarbeitet. Nach ihrer Ernennung zur Richterin am Landgericht erfolgten von 1997 bis 2004 zunächst Abordnungen an die Senatsverwaltungen für Justiz sowie für Inneres. Während einer erneuten Abordnung an die Senatsverwaltung für Justiz wurde sie 2003 zur Richterin am Kammergericht befördert. Von 2006 bis 2020 prägte sie maßgeblich die Entwicklung des Amtsgerichts Wedding, zunächst bis 2010 als dessen Vizepräsidentin und sodann als dessen Präsidentin. Mit ihrer Ernennung zur Vizepräsidentin des Kammergerichts kehrte sie 2020 an eine frühere Wirkungsstätte zurück und bestimmte in den Folgejahren entscheidend die Geschicke des Hauses und der ordentlichen Gerichtsbarkeit.
Ihr neues Amt als Präsidentin des Landgerichts Berlin II wird sie am 1. März 2026 antreten.
In der Folge der Aufteilung des ehemaligen Landgerichts Berlin wurde am 1. Januar 2024 das Landgericht Berlin II neu gegründet. Es ist für alle landgerichtlichen Zivilsachen in Berlin zuständig. Zugleich nimmt es unter anderem die Notariats- und Geldwäscheaufsicht für das Land Berlin wahr.
Berlin beschließt Strategie zur integrierten Infrastrukturplanung
Der Senat hat auf Vorlage des Senators für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Christian Gaebler, die „Strategie zur integrierten Infrastrukturplanung (SIIP) 2026“ zur Kenntnis genommen. Auf Grundlage der erstmals 2021 vom Senat beschlossenen SIIP werden die vielfältigen Prozesse für die räumliche Planung von Einrichtungen für Bildung, Jugend, Kultur, Sport und Grünflächen in den Bezirken und Stadtteilen miteinander verzahnt. Dafür arbeiten die jeweiligen Fachplanungen auf Senats- und Bezirksebene nach einheitlichen Standards zusammen. Ziel ist die stadtplanerische Sicherung der aktuell und zukünftig erforderlichen Flächen für die Daseinsvorsorge. Das koordinierende Instrumentarium der SIIP wurde nun umfassend bilanziert und punktuell weiterentwickelt.
Der Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Christian Gaebler: „Die aktuelle Bevölkerungsprognose zeigt: Berlin wird in den nächsten Jahren weiter wachsen, aber mit bezirklichen Unterschieden. An vielen Orten werden neue Wohnungen in Verbindung mit zusätzlichen Infrastruktureinrichtungen wie Schulen, Kitas, Sportstätten und öffentlichen Grünflächen für gute lebendige Quartiere gebaut. An anderer Stelle brauchen die Menschen aufgrund sich verändernder Altersstrukturen angepasste Angebote in Wohnortnähe. Die Koordinierung der verschiedenen Flächenbedarfe für soziale Infrastruktur wird als ‚Strategie zur integrierten Infrastrukturplanung‘ weiter vorangetrieben. Für ein gutes Zuhause in ganz Berlin.“
Die Standortplanung für die wohnungsnahe soziale Infrastruktur liegt in der Verantwortung der Bezirke. Dafür erarbeiten sie mit Unterstützung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen fachübergreifende Soziale Infrastruktur-Konzepte (SIKo) und schreiben die für die Planung benötigten Daten regelmäßig fort.
Vor dem Hintergrund knapper Flächen und finanzieller Ressourcen für zusätzliche Angebote der Daseinsvorsorge ist eine vorausschauende und effiziente Planung wichtig. Von besonderer Bedeutung ist deshalb die verstärkte Mehrfachnutzung von Gebäuden und Flächen. Damit können die vorhandenen räumlichen Potenziale und Synergien unterschiedlicher Nutzungen möglichst gut ausgeschöpft werden.
Bericht zum Ankauf von Liegenschaften für das zweite Halbjahr 2025
Das Land Berlin hat im zweiten Halbjahr 2025 mehrere Ankäufe getätigt. Das geht aus dem Bericht zur Verwendung der Mittel zum Ankauf von Liegenschaften hervor, den der Senat heute auf Vorlage von Finanzsenator Stefan Evers beschlossen hat.
Der Bericht zur Verwendung der Mittel zum Ankauf von Liegenschaften umfasst den Ankaufsfonds, die Berliner Bodenfonds GmbH (BBF GmbH) und die strategischen Ankäufe zur Bodenbevorratung. Die Pressemeldung zum Bericht über das erste Halbjahr 2025 finden Sie hier. Hinweis: Aus Gründen der Vertraulichkeit dürfen keine konkreten Angaben zu einzelnen Grundstücksgeschäften gemacht werden.
Ankaufsfonds
Das Land Berlin hat im zweiten Halbjahr dieses Jahres zwei Grundstücke angekauft. Die Finanzierung wurde über den Ankaufsfonds sichergestellt. Bei den beiden Grundstücken handelt es sich zum einen um eine Teilfläche einer Kleingartenanlage in Köpenick, zum anderen um ein Grundstück in Pankow im Landschaftsschutzgebiet Mauerstreifen-Schönholzer Heide. Für Letzteres hatte das Land Berlin ein Vorkaufsrecht ausgeübt. Geplant sind weitere Ankäufe, vorrangig von Grünflächen. Entsprechende Verhandlungen laufen bereits.
Berliner Bodenfonds GmbH (BBF GmbH)
Die BBF GmbH hat im Berichtszeitraum zwei Grundstücke erworben. Hinsichtlich weiterer Ankäufe ist anzumerken, dass der hohe Bedarf der Fachverwaltungen die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel übersteigt. Daher soll die für Ankaufsgeschäfte grundsätzlich geltende Priorisierung auch für das Jahr 2026 fortgeschrieben und vorgenommen werden.
Strategische Ankäufe zur Bodenbevorratung
Im Berichtszeitraum wurden keine Ankäufe zur strategischen Bodenbevorratung getätigt. Mögliche Grundstücksankäufe werden weiterhin geprüft.
Der Bericht wird dem Abgeordnetenhaus von Berlin (AGH) nun zur Kenntnisnahme unterbreitet. Das AGH hatte den Berliner Senat mit dem Beschluss vom 14. Dezember 2023 aufgefordert, halbjährlich zum 30. Juni und zum 31. Dezember über die Verwendung der Mittel zum Ankauf von Grund und Boden, zur strategischen Bodenbevorratung sowie zur Geschäftstätigkeit der Berliner Bodenfonds GmbH zu berichten.
Senat setzt Wohncontainerprogramm für Geflüchtete aus – andere Bauprojekte werden fortgeführt
Auf Vorlage der Senatorin für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung, Cansel Kiziltepe, hat der Senat beschlossen, seinen Senatsbeschluss vom 26. März 2024 über die Festlegung zusätzlicher Standorte für das Wohncontainer-Programm 2.0 zur Unterbringung von Geflüchteten – mit Ausnahme des bereits am 1. Dezember 2025 neueröffneten Standortes in der Grünauer Straße 154 – auszusetzen.
Gleichzeitig hat der Senat beschlossen, dass auslaufende Verträge von bestehenden Regelunterkünften des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) zur Unterbringung von Geflüchteten regelhaft bis zu fünf Jahre verlängert werden.
Eine Ausnahme bilden LAF-Regelunterkünfte, die sich im Sondervermögen des Landes Berlin (SILB) oder der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) finden, sodass im Einzelfall auch eine längere bis unbefristete Anmietung und Verlängerung möglich ist.
Die heutige Entscheidung des Senats betrifft nicht die geplanten Bauprojekte für die Modulare Unterbringung von Flüchtlingen (MUF) der Baureihe MUF 1.0 und MUF 2.0. Diese werden vollendet. Die Planungen für weitere MUF-Programme werden fortgeführt und bei Bedarf umgesetzt.
Der Senat hat die für Soziales zuständige Senatsverwaltung beauftragt, ein engmaschiges Monitoring aufzusetzen, um frühzeitig eine Änderung der Bedarfslage feststellen zu können.
Verwaltungsvorschriften für Honorare im Bereich Sozialwesen werden angepasst
In seiner heutigen Sitzung hat der Senat von Berlin auf Vorlage der Senatorin für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung, Cansel Kiziltepe, die Änderung der Verwaltungsvorschriften für Honorare im Bereich Sozialwesen (HonVSoz) beschlossen. Der Rat der Bürgermeister hatte der Vorlage am 22. Januar 2026 zugestimmt.
Die wesentliche Änderung besteht darin, dass die Honorarsätze für Gebärdendolmetscherinnen und -dolmetscher und für Kommunikationshelferinnen- und -helfer direkt an die bundesgesetzlichen Regelungen gekoppelt werden. Die Honorarsätze in der HonVSoz richten sich dann nach der Kommunikationshilfenverordnung (KHV) und dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG). Dadurch wird sichergestellt, dass die Honorare den gleichen Regelungen hinsichtlich der Voraussetzungen der Honorarhöhe unterliegen.
Darüber hinaus wird die HonVSoz nun auch auf Honorarverträge angewendet, die zwischen Honorarkräften und leistungsberechtigten Personen für Leistungen der Eingliederungshilfe im Rahmen der sozialen Teilhabe nach den Paragraphen 113 Absatz 2 Nr. 6, Absatz 3 in Verbindung mit den Paragraphen78 und 82 SGB IX geschlossen werden.
Neu ist, dass nun auch das Merkmal Beratungstätigkeit in die HonVSoz aufgenommen wird. Dadurch können künftig auch hör- und sprachbehinderte Menschen als Expertinnen und Experten über Honorarverträge in Projekte und Veranstaltungen der Sozialverwaltung eingebunden werden.
Senat passt Umweltschutzgebührenordnung an
Der Senat von Berlin hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage von Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, die Elfte Verordnung zur Änderung der Umweltschutzgebührenordnung zur Kenntnis genommen. Die Anpassung der Gebührenordnung ist erforderlich, weil die gestiegenen Kosten nicht mehr durch die bisherigen Gebührensätze gedeckt werden können.
Senatorin Bonde: „Es ist angemessen, dass diejenigen, die Dienstleistungen der Verwaltung in Anspruch nehmen, auch angemessen an den dabei entstehenden Kosten beteiligt werden. Mit der Anpassung der Gebühren wird das Kostendeckungsprinzip wieder erfüllt.“
Darüber hinaus werden neue Gebührentatbestände eingeführt, die zu zusätzlichen oder höheren Einnahmen führen. Beispielhaft ist die neue Tarifstelle 2029, die sich auf die Beschränkung des Abbrennens von Feuerwerken bezieht. Zudem wurden in einigen Bereichen Anpassungen an geänderte Rechtsnormen vorgenommen – etwa bei der Tarifstelle 3019, die Notifizierungsverfahren zur Abfallverbringung betrifft. Hier treten zum 21. Mai 2026 die neuen Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 2024/1157 in Kraft.
Die Änderungen betreffen unter anderem die Bereiche Immissionsschutz, Abfallentsorgung, Naturschutz und Landschaftspflege, Schornsteinfegerwesen sowie Gewässerschutz. Für Antragstellerinnen und Antragsteller, die entsprechende Amtshandlungen in Anspruch nehmen, ergeben sich dadurch teilweise höhere oder erstmals anfallende Gebühren.
Die Vorlage wird nun dem Rat der Bürgermeister zur Befassung zugeleitet.
Maßnahmen zur Einschränkung des Verkaufs und der Nutzung von Lachgas
Der Senat hat sich in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege, Dr. Ina Czyborra, mit dem Lachgasverbot für Kinder und Jugendliche befasst. Dem vorausgegangen war am 13. November 2025 der Bundestagsbeschluss zur Änderung des Neue-Psychoaktive-Stoffe-Gesetzes, das vom Bundesrat am 19. Dezember 2025 beschlossen wurde. Das Gesetz wird vom Land Berlin begrüßt und nach Inkrafttreten entsprechend umgesetzt.
Mit dem neuen Gesetz wurde dem zunehmenden Missbrauch von Dickstickstoffmonoxid (Lachgas) zu Rauschzwecken sowie dessen erheblichen gesundheitlichen Risiken, insbesondere für Kinder und Jugendliche, Rechnung getragen. Um einen umfassenden Gesundheitsschutz bei Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten, sind der Versandhandel und die Abgabe an Automaten sowie die Abgabe an und der Erwerb und Besitz durch Personen unter 18 Jahren damit grundsätzlich verboten. Dies soll die omnipräsente Verfügbarkeit von Lachgas verringern, dem Konsum zu Rauschzwecken auch bei kleineren Füllmengen entgegenwirken und die Umgehung der Altersbeschränkung durch Kinder und Jugendliche verhindern.
