Aussetzung des Normenkontrollverfahrens zum „Mietendeckel“.

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin (Verfassungsgerichtshof) das Verfahren der Normenkontrolle von Vorschriften des Gesetzes zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung (Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin – „Mietendeckel“) ausgesetzt.

Es soll der Abschluss der Verfassungsbeschwerdeverfahren zu den Aktenzeichen 1 BvR 515/20, 1 BvR 623/20 und des Normenkontrollverfahrens zum Aktenzeichen 2 BvF 1/20 beim Bundesverfassungsgericht abgewartet werden. Mit diesen Verfahren gehen Vermieter bzw. Bundestagsabgeordnete ebenfalls gegen den „Mietendeckel“ vor.

Das Bundesverfassungsgericht hat auf die Anfrage des Verfassungsgerichtshofes mitgeteilt, dass es – vorbehaltlich eventueller durch die Covid-19-Pandemie eintretender Verzögerungen – beabsichtigt, im ersten Halbjahr des Jahres 2021 in diesen Verfahren zu entscheiden.

Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, Beschluss vom 21. Oktober 2020 – VerfGH 87/20

Endlich Klarheit schaffen für Berlins Mieter.

Nach Rückgang von Investitionen und Wohnungsangeboten dränge die Entscheidung zum Mietendeckel.

Stefan Evers, Parlamentarischer Geschäftsführer, und Christian Gräff, Sprecher für Bauen und Wohnen der CDU-Fraktion im Berliner Abgeordntenhaus, erklären dazu:

„Es ist eine gute Nachricht für die Berliner Mieter, wenn in absehbarer Zeit nun endlich rechtlich Klarheit geschaffen wird über den umstrittenen rot-rot-grünen Mietendeckel. Das Bundesverfassungsgericht hat dazu seine Entscheidung im ersten Halbjahr 2021 angekündigt – das ist ungewöhnlich schnell. Dass der Berliner Verfassungsgerichtshof diese Prüfung erst mal abwarten will, ist durchaus nachvollziehbar. Wie drängend das Problem ist, zeigt sich aktuell am Rückgang von Bau-Investitionen und laut eines Branchenportals auch beim Einbruch von Wohnungsangeboten um 41,5 Prozent als Folge des Preisstopps.

Wir bedauern außerordentlich, dass Senat und Koalition sich nicht selbst um die rechtliche Klärung bemühen wollten. Stattdessen haben sie die Risiken auf die Mieter abgewälzt mit ihrer Empfehlung, gesparte Mieten für etwaige Rückforderungen zurückzulegen. Wer seine Ideologie über Mieterinteressen stellt, tut damit der Mieterstadt Berlin keinen Gefallen.“

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