Bayerns Justizminister Eisenreich: „Die Länder haben über die Parteigrenzen hinweg ein starkes Signal für den Rechtsstaat gesetzt.“

Bayern hat bei der 95. Justizministerkonferenz (Herbstkonferenz) heute (28. November 2024) in der niedersächsischen Landesvertretung in Berlin zahlreiche Reformvorschläge erfolgreich eingebracht. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich, zugleich Sprecher der unionsgeführten Länder (B-Seite): „Unsere Demokratie ist aktuell durch Feinde von innen und außen herausgefordert. Die Länder haben heute über die Parteigrenzen hinweg ein starkes Signal für den Rechtsstaat gesetzt. Ich freue mich, dass alle bayerischen Initiativen eine Mehrheit erhalten haben.“

Ein Schwerpunkt der bayerischen Initiativen in diesem Jahr lag auf praxistauglichen Werkzeugen für Ermittler im Kampf gegen Extremismus und andere schwere Straftaten.

Die bayerischen Initiativen im Einzelnen:

I.              Verbesserungen des Rückführungsverbesserungsgesetzes

Die Justizministerkonferenz hat sich auf Initiative von Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Berlin und Brandenburg für Verbesserungen des Rückführungsverbesserungsgesetzes ausgesprochen (Aufhebung § 62d Aufenthaltsgesetz). Ziel ist es, Rückführungen zu erleichtern und Abschiebungen nicht zusätzlich zu verzögern bzw. zu erschweren.

II.            Rechtssichere Regelung für die Funkzellenabfrage

Die Justizministerkonferenz fordert auf Vorschlag von Bayern, Rheinland-Pfalz, Hessen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Brandenburg und Berlin eine rechtssichere Regelung für den Einsatz der Funkzellenabfrage. Diese ist bei schweren Straftaten für Ermittlungen von zentraler Bedeutung – nach einer neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aber nunmehr in einem engeren Rahmen möglich als bisher. Minister Eisenreich: „Die Funkzellenabfrage spielt in solchen Ermittlungskomplexen eine entscheidende Rolle und ist oft die einzige Spur. Auch bei extremistisch motivierten Straftaten kann ihr eine entscheidende Bedeutung für die Identifikation der Täter zukommen. Wir möchten eine gesetzliche Klarstellung, dass die bisherige Praxis fortgesetzt werden kann.“

III.           Verschlüsselte Messengerdienste – keine rechtsfreien digitalen Räume

Im Zusammenhang mit terroristischen oder extremistischen Straftaten kommunizieren Täter oft über verschlüsselte Messengerdienste wie Telegram oder Signal. Auf Initiative Bayerns setzt sich die Justizministerkonferenz dafür ein, den Zugriff auf verschlüsselte Kommunikation bei schweren Straftaten zu erleichtern. Mit der Expertise des Bundeskriminalamts sollen technische und rechtliche Schritte zur Erleichterung der Anwendung der sogenannten Quellentelekommunikationsüberwachung geprüft werden. Eisenreich: „Extremistische und schwere Straftaten zeigen: Es darf keine rechtsfreien digitalen Räume geben. Die zur Überwachung verschlüsselter Kommunikation bei schweren Straftaten vorgesehene Quellentelekommunikationsüberwachung läuft in der Praxis leer. Die Anwendung ist technisch zu aufwändig. Das muss sich ändern.“

IV.          Automatisierte Datenanalyse im Kampf gegen organisierte Kriminalität

Die Justizministerinnen und -minister fordern auf Vorschlag Bayerns die Prüfung des Einsatzes verfahrensübergreifender automatisierter Recherche- und Analyseplattformen auch bei der Strafverfolgung. Minister Eisenreich: „Eine automatisierte Datenanalyse kann gerade bei der Bekämpfung von Terrorismus wertvolle Ansätze zur Ermittlung von Tätern und Täterstrukturen liefern. Der Bundesgesetzgeber muss klarstellen, ob die derzeitige Rechtslage den Einsatz einer entsprechender Software erlaubt.“

V.            Bessere Vernetzung im Kampf gegen Cyberkriminelle – Beteiligung der ZCB am Nationalen Cyber-Abwehrzentrum

Die Justizministerkonferenz hat Bayern und Nordrhein-Westfalen gebeten, sich dauerhaft als Vertreter der Länderstaatsanwaltschaften am Nationalen Cyber-Abwehrzentrum (NCAZ) zu beteiligen. Hierdurch wird der gegenseitige Informationsaustausch zwischen den beteiligten Behörden gewährleistet. Für Bayern übernimmt die Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) diese Aufgabe. Eisenreich: „Die Zahl der Cyberangriffe hat erheblich zugenommen. Die für die Cybersicherheit zuständigen Behörden müssen sich daher noch besser vernetzen. Und dazu gehören auch die Strafverfolgungsbehörden: Ein wichtiger Teil der Strategie gegen Cyberangriffe ist auch eine nachdrückliche Strafverfolgung. Deshalb ist es wichtig, dass die Strafverfolgungsbehörden in das NCAZ mit eingebunden sind. Bayern ist mit der ZCB gerne bereit, dies neben Nordrhein-Westfalen dauerhaft zu übernehmen.“

VI.          Finanzierung des Präventionsprojekts „Kein-Täter-werden“ sichern

Prävention ist ein zentraler Baustein des bayerischen Schutzkonzepts für Kinder. Dazu leistet das Präventionsprojekt „Kein-Täter-werden“ mit kostenlosen, anonymen und durch die Schweigepflicht geschützten Behandlungsangeboten einen wichtigen Beitrag. Die Förderung durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen endet am 31. Dezember 2025. Die Justizministerkonferenz setzt sich auf Initiative Bayerns dafür ein, die Finanzierung auch für die Zukunft zu sichern. Eisenreich: „Die Risikofaktoren für sexuellen Kindesmissbrauch können durch die Behandlung positiv beeinflusst werden.“

VII.         Besserer Schutz älterer Menschen

Die 95. Justizministerkonferenz hat sich erneut auf Initiative Berlins, Bayerns und Sachsen-Anhalts für den besseren Schutz älterer Menschen vor Straftaten eingesetzt. Ältere Menschen sind insbesondere bei den Kriminalitätsphänomenen der Trickbetrugs- und Trickdiebstahlstaten grundsätzlich stärker gefährdet als jüngere Menschen. Der Bundesgesetzgeber wird daher aufgefordert, durch gesetzliche Maßnahmen für einen besseren Schutz älterer Menschen zu sorgen.

VIII.        Digitalisierung vorantreiben

Die Justizministerkonferenz 2024 unterstützte auch weitere Anträge aus Bayern, beispielsweise: Gemeinsam mit Schleswig-Holstein und Berlin erneuerte der Freistaat seine Forderung aus dem Jahr 2023, dass nach Kanzleien und Behörden auch bestimmte große Unternehmen wie Fluggesellschaften oder Versicherungskonzerne verpflichtet werden, ihre Dokumente in elektronischer Form an die Gerichte zu versenden und zu empfangen.

Fotoquelle: JM Bayern

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