Bremen fordert Strafantragsrecht ab 16 Jahren.

Antrag auf der Justizministerkonferenz in Berlin.

„Jugendliche bauen ihre eigene Identität aus. Sie treten vermehrt selbständig in Kontakt mit ihrer Umwelt und verbringen mehrere Stunden täglich im Internet. Gerade Opfer LSBTIQ*-feindlicher Straftaten sind nicht selten Personen, die noch nicht das 18. Lebensjahr erreicht haben“, so Justizstaatsrat Björn Tschöpe bei der heutigen (28. November 2024) Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister in Berlin. „Solche Verletzte können nach geltendem Recht nicht selbst einen Strafantrag stellen. Das ist misslich, weil damit die gesetzlichen Vertreter – in der Regel die Eltern – über den Strafantrag entscheiden müssen. Bei Straftaten, die die sexuelle Identität betreffen, möchte aber nicht jeder junge Mensch mit seinen Eltern darüber sprechen. Personen, die das 16. Lebensjahr erreicht haben, sollten bereits in der Lage sein, selbst über das Stellen eines Strafantrags zu entscheiden“, erläutert der Staatsrat die Forderung Bremens.

Der Antrag wurde auf der Justizministerkonferenz diskutiert, fand aber keine Mehrheit, da die von CDU/CSU geführten Länder geschlossen dagegen stimmten. „Wir werden nicht lockerlassen und weiter für unsere Forderung werben. Schließlich waren bei der Europawahl dieses Jahr erstmals auch 16-Jährige wahlberechtigt und weitere Rechte, wie zum Beispiel die Wahl des eigenen Geschlechts oder der Religion bestehen ebenfalls. Beim Strafantragsrecht sollten wir hier nachziehen“, so Tschöpe.

Mieterschutz stärken: Ungerechtfertigte „Gebühren“ wirksam verhindern
Bremen begrüßte auf der Justizministerkonferenz einen Antrag Hamburgs, der von den Bundesländern einstimmig beschlossen wurde. Justizstaatsrat Tschöpe: „Die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt führt zu Problemen für Mieterinnen und Mieter: Der Abschluss eines Mietvertrags ist häufig nur um den Preis einer ‚Vertragsausfertigungsgebühr‘ oder ähnlicher Einmalzahlungen möglich. Das ist ein Unding, kommt dieser Preis auf die ohnehin hohen Mieten ja noch oben drauf. Die derzeitige Rechtslage zur Zulässigkeit derartiger Gebührenvereinbarungen ist in Teilen unklar. Hier wollen wir Abhilfe schaffen.“ Das Bundesjustizministerium ist nun aufgefordert, klare rechtliche Regelungen zu erarbeiten, die die Unzulässigkeit derartiger „Gebühren“ in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt gesetzlich festschreiben und einen entsprechenden Regelungsvorschlag vorzulegen.

Nachwuchsgewinnung in der Justiz stärken
Einstimmig beschlossen die Länder, dass gemeinsam mit dem Bund eine Rechtsstaatskampagne auf die Beine gestellt werden soll, um die Nachwuchsgewinnung in der Justiz zu stärken – vor allem über Kino- und Fernsehsports, Anzeigen in überregionalen Printmedien und mit einer Internetseite. Justizstaatsrat Tschöpe berichtete auf der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister von den positiven Erfahrungen Bremens, Ausbildungen und Berufe in der Justiz über soziale Medien vorzustellen und zu bewerben: „Für eine wirksame Nachwuchsgewinnung muss man dort hingehen, wo sich die Jugendlichen aufhalten: in die sozialen Medien. Unsere Videos werden zum Teil 90.000 Mal angeschaut, unsere Reichweite ist ordentlich und wir haben auch schon in Bewerbungen gelesen, dass die Menschen erst durch die sozialen Medien auf uns aufmerksam geworden sind. Die Justiz sollte nach dem Motto verfahren: „Der Wurm muss dem Fisch schmecken und nicht dem Angler“.“

Strafverfolgung erleichtern: Verdecktes Öffnen von Fahrzeugen
Justizstaatsrat Björn Tschöpe: „Moderne Autos zeichnen vieles auf und geben der Besitzerin oder dem Besitzer Hinweise auf eine versuchte oder erfolgte Öffnung des Autos. Was hilfreich ist, um Kriminalität wie einen Autodiebstahl zu verhindern, erweist sich gleichzeitig als praktisches Problem in der Strafverfolgung: Soll zur Strafverfolgung ein Kraftfahrzeug von Ermittlungsbehörden geöffnet werden, um an Beweismaterial zu gelangen und beispielsweise Gespräche in diesen Fahrzeugen aufzuzeichnen, wird dies derzeit durch die moderne Technik vereitelt. Die Software wird von den Herstellern der Fahrzeuge nicht übermittelt. Dies wollen wir ändern und eine Mitwirkung beim verdeckten Öffnen von Fahrzeugen zur gesetzlichen Pflicht machen, um die Strafverfolgung zu erleichtern und insbesondere der Organisierten Kriminalität besser das Wasser abgraben zu können.“ Ein entsprechender Antrag wurde einstimmig angenommen. Das Bundesjustizministerium soll sich demnach der Thematik annehmen und eine entsprechende Regelung vorlegen.

Fotoquelle: Justizressort Bremen

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