Staatsanwaltschaft Augsburg – Presseerklärung der Staatsanwaltschaft zu JVA Gablingen.

Im Ermittlungskomplex „JVA Gablingen“ richtet sich das Verfahren nunmehr gegen 17 Beschuldigte.

Die Staatsanwaltschaft Augsburg leitete gegen die vorläufig vom Dienst freigestellte Leiterin der JVA Gablingen ein Ermittlungsverfahren insbesondere wegen des Tatvorwurfs der Körperverletzung im Amt ein und erwirkte beim zuständigen Amtsgericht Augsburg Durchsuchungsbeschlüsse.

Die Staatsanwaltschaft Augsburg vollzog heute zusammen mit der Kriminalpolizeiinspektion Augsburg diese Durchsuchungsbeschlüsse. Dabei wurden Unterlagen und Datenträger sichergestellt, die nunmehr ausgewertet werden.

Weitere Auskünfte können zum derzeitigen Stand der Ermittlungen nicht erteilt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens die Unschuldsvermutung gilt.

Dr. Dobler, Oberstaatsanwalt

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