Besserer Schutz des Bundesverfassungsgerichts noch vor möglichen Neuwahlen notwendig.

Einen besseren Schutz des Bundesverfassungsgerichts noch vor möglichen Neuwahlen fordern Bremens Bürgermeister Andreas Bovenschulte und Justizsenatorin Claudia Schilling.

Bürgermeister Andreas Bovenschulte: „Das Bundesverfassungsgericht ist ein Garant unseres demokratischen Rechtsstaates und in seiner Unabhängigkeit in der Bevölkerung hoch anerkannt. Gerade in der jetzigen politischen Situation darf die weit vorangeschrittene Diskussion über die Stärkung der Resilienz des Bundesverfassungsgerichts nicht abgebrochen werden – die Grundgesetzänderungen müssen nun rasch abgeschlossen werden.“

„Nach dem Scheitern der Ampel-Regierung auf Bundesebene ist es jetzt umso wichtiger, dass alle Demokratinnen und Demokraten gemeinsam das Bundesverfassungsgericht vor Angriffen von Demokratiefeinden schützen und noch vor einer möglichen Auflösung des Bundestages die gesetzlich nötigen Änderungen herbeiführen. Dieses wichtige Vorhaben darf nicht liegenbleiben“, so Justizsenatorin Claudia Schilling und weiter: „Die Stärkung der Resilienz des Bundesverfassungsgerichts ist ein zentrales Anliegen über alle Parteigrenzen hinweg, ein tragfähiger Konsens liegt vor.“

Hintergrund:

Die Bundestagsfraktionen von SPD, Grünen und FDP, der Union sowie der Bundesjustizminister hatten im Juli 2024 einen gemeinsamen Entwurf für den Schutz des Bundesverfassungsgerichts vor politisch motivierter Entmachtung vorgestellt. Grundlegende Regelungen zur Wahl, zur Amtszeit der Richterinnen und Richter sowie zur Struktur des Gerichts sollen danach nicht nur in einem einfachen Gesetz, sondern im Grundgesetz festgeschrieben werden. Im Fall einer Blockade der Verfassungsrichterwahl in Bundestag oder Bundesrat soll das Wahlrecht auf das jeweils andere Verfassungsorgan übergehen dürfen. Jedoch enthält der Entwurf keine Vorgabe zu einer Festschreibung der notwendigen Zustimmung des Bundesrates bei zukünftigen Änderungen von Verfassung und Verfahren des Bundesverfassungsgerichts im Bundesverfassungsgerichtsgesetz. Der Bremer Senat hatte daher im September 2024 beschlossen, gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen im Bundesrat für einen besseren Schutz des Bundesverfassungsgerichts vor politisch motivierter Entmachtung einzutreten. Das Ziel ist, zukünftige Änderungen des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes von der Zustimmung des Bundesrats abhängig zu machen und dies im Grundgesetz festzuschreiben.

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