Haftbefehl gegen ein mutmaßliches Mitglied einer rechtsextremistischen terroristischen Vereinigung in Vollzug gesetzt.

Der Ermittlungsrichter beim BGH hat gestern (6. November 2024) nun auch den Haftbefehl gegen Kurt H. vor Ort bei dem Beschuldigten in Leipzig in Vollzug gesetzt.

Wie gestern berichtet, war H. aufgrund einer bei der Festnahme erlittenen Verletzung nicht transportfähig.

Der Beschuldigte war vorgestern (5. November 2024) festgenommen und gestern (6. November 2024) dem Ermittlungsrichter vorgeführt worden (vgl. Pressemitteilung Nr. 59 vom 5. November 2024).

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