BGH-Raser-Urteile von GdP bedauert.

Berlin.  Nach der Entscheidung des Karlsruher Bundesgerichtshofes fordert die Gewerkschaft der Polizei (GdP) „ein klares Signal“ der Justiz gegen rücksichtslose Raser. Die Leipziger Richter hatten die vom Berliner Landgericht ausgesprochenen Mord-Urteile für zwei Teilnehmer eines illegalen Autorennens in der Hauptstadt aufgehoben. „Wer bei extremer Geschwindigkeitsüberschreitung über mehrere rote Ampeln rast, nimmt den Tod von Menschen billigend in Kauf und setzt sein Fahrzeug als gemeingefährlichen Gegenstand ein. Die jetzt kassierten lebenslangen Haftstrafen für solch rücksichtlose Raser hätten ein unmissverständliches Signal dargestellt“, bedauerte der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Arnold Plickert am Donnerstag.

Illegale Straßenrennen seien keine Bagatelldelikte. „Das gedankenlose Imponiergehabe zumeist junger Raser muss die Justiz jetzt mit hohen Haftstrafen konsequent ausbremsen“, forderte Plickert. Zudem sei es dringend notwendig, das Entdeckungsrisiko für Raser spürbar zu erhöhen. Das ist laut dem GdP-Vize jedoch Aufgabe der Politik, die für die dünne Personaldecke bei der polizeilichen Verkehrsüberwachung verantwortlich ist.

Illegale Autorennen mit Todesfolge können seit Oktober 2017 härter bestraft werden.

Heute hat der Bundesgerichtshof (BGH) das bundesweit erste Mordurteil gegen Raser aufgehoben. Illegale Autorennen sind eine erhebliche Gefährdung unschuldiger unbeteiligter Verkehrsteilnehmer und müssen deshalb hart bestraft werden, sagte heute der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Johannes Fechner.

Fechner weiter:

„Das Landgericht Berlin (LG) hatte im Februar 2017 zwei Männer wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt, weil diese vor zwei Jahren bei einem illegalen Autorennen mitten auf dem Berliner Kudamm mit weit über 130 Stundenkilometern in ein unbeteiligtes Auto gerast waren, dessen Fahrer zu Tode kam.

Wichtig ist zunächst die Feststellung, dass die BGH-Entscheidung kein Freispruch ist. Der BGH erkannte in der Beweisführung des LG Berlin erhebliche Rechtsfehler und hat deshalb den Fall an das LG Berlin zurückverwiesen zur erneuten Prüfung des Tötungsvorsatzes.

Um illegale Autorennen mit ihren massiven Gefahren für unbeteiligte Verkehrsteilnehmer zu verhindern, haben wir mit der von der SPD forcierten Gesetzesänderung im Oktober 2017 einen eigenen Straftatbestand ‚Verbotene Autorennen‘ (§ 315d StGB) geschaffen. Insbesondere haben wir den Strafrahmen für illegale Autorennen mit Todesfolge auf zehn Jahre Haftstrafe verdoppelt, statt bisher fünf Jahre Haftstrafe wegen fahrlässiger Tötung.

Der schreckliche Berliner Raserfall zeigt, dass die Verdoppelung der Höchststrafe auf zehn Jahre Haftstrafe gegen skrupellose Raser dringend erforderlich war. Diese Verdopplung des Strafrahmens soll gerade die asozialen Raser treffen, denen Staatsanwälte und Gerichte keinen Tötungsvorsatz nachweisen können.“

Bildquelle: Foto: © H.D. Volz – http://www.pixelio.de

 

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